14.04.2018, 10:44
(14.04.2018, 09:56)GPA schrieb:(14.04.2018, 08:20)Gast schrieb: Ich hab noch 263 ggü dem Vermieter angesprochen, aber mangels Stoffgleichheit abgelehnt.
221,225, 303 war von vorne herein ausgeschlossen,
305, 306 (die waren ja jeweils in der qualifikation enthalten) und 239 jeweils kurz angerissen...
War bei euch allen denn die Ehefrau richtig belehrt worden? Das hab ich jedenfalls noch in der Verfahrensrüge, denn bei uns wurde sie zwar belehrt, aber nicht nach 52stpo, dass sie als Ehefrau auch verweigern könne.
wie wollte er denn den Vemieter täuschen? Dass er nicht drei wochen bleibt?
Bei uns (RLP) stand im Urteil so deutlich, er habe dem Vermieter bewusst wahrheitswidrig angegeben, er werde in dem Bungalow seine Doktorarbeit schreiben und auch allein dort sein, dass ich es zumindest nicht abwegig fand, es anzuprüfen. Damit ist sicher keine Klausur gewonnen, aber abwegig wie gesagt auch nicht.
14.04.2018, 11:58
(13.04.2018, 22:00)Kiel2018 schrieb: Hast du einen Schriftsatz ans Gericht fertig schreiben können?
Verlangt war doch nur wie immer den "Antrag auszuformulieren". Damit ist kein Schriftsatz gemeint, sondern nur "Es wird beantragt, das Urteil des LG X vom Y (AZ. Z) mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts X zu verweisen".
14.04.2018, 12:01
(14.04.2018, 08:20)Gast schrieb: War bei euch allen denn die Ehefrau richtig belehrt worden? Das hab ich jedenfalls noch in der Verfahrensrüge, denn bei uns wurde sie zwar belehrt, aber nicht nach 52stpo, dass sie als Ehefrau auch verweigern könne.
Über die Ehefrau bin ich auch gestolpert, weil ihre Belehrung als einziges abgedruckt war. Aber am Anfang stand zumindest bei uns "Alle Zeugen und Sachverständige wurden ordnungsgemäß belehrt". Ich habe es dann nicht mehr angesprochen, obwohl es in meiner Skizze war.
15.04.2018, 07:07
Was habt ihr bei der Zweckmäßigkeit geschrieben? Meiner Meinung nach ist der Typ mit 9 Jahren doch noch gut weggekommen. Ich hab daher geschrieben, dass ich die Revision zurück ziehen würde...
15.04.2018, 09:47
(15.04.2018, 07:07)Gast schrieb: Was habt ihr bei der Zweckmäßigkeit geschrieben? Meiner Meinung nach ist der Typ mit 9 Jahren doch noch gut weggekommen. Ich hab daher geschrieben, dass ich die Revision zurück ziehen würde...
Warum sollte man die Revision zurückziehen? Nach meiner Erinnerung hatte die StA kein Rechtsmittel eingelegt, sodass erstmal ein Verschlechterungsverbot gilt. Oder hab ich was übersehen?
15.04.2018, 09:53
(15.04.2018, 09:47)Gast schrieb:(15.04.2018, 07:07)Gast schrieb: Was habt ihr bei der Zweckmäßigkeit geschrieben? Meiner Meinung nach ist der Typ mit 9 Jahren doch noch gut weggekommen. Ich hab daher geschrieben, dass ich die Revision zurück ziehen würde...
Warum sollte man die Revision zurückziehen? Nach meiner Erinnerung hatte die StA kein Rechtsmittel eingelegt, sodass erstmal ein Verschlechterungsverbot gilt. Oder hab ich was übersehen?
Sehe es genauso. Habe in der Zweckmäßigkeit gesagt, dass schon allein wg 338 nr.7 und der Sachrüge die Revision weiterverfolgt werden sollte mit Antrag das Urteil aufzuheben und zur neuen Entscheidung an eine andere Kammer der LG zu verweisen
15.04.2018, 10:48
Ja. Ich hab noch drauf hingewiesen, dass lediglich der Tenor zu seinem Nachteil geändert werden kann (besonders schwere Brandstiftung, statt Brandstiftung), aber die Strafe nicht erhöht werden kann.
Außerdem entfallen bei mir ja sogar 2 der 4 Tötungsdelikte.
Außerdem entfallen bei mir ja sogar 2 der 4 Tötungsdelikte.
15.04.2018, 12:39
Morgen Urteil ?
15.04.2018, 12:55
In NRW: Entweder das oder ein Beschluss im ewRS.
15.04.2018, 19:42
So dann euch mal allen viel Erfolg für den Endspurt! Bald ist es geschafft.