05.07.2021, 22:49
Eine GmbH klagt gegen eine GmbH. Ist eine Parteivernahme hier nach § 445 ZPO oder § 447 ZPO möglich? Wer würde dann vernommen werden? Eigentlich kann ja nur eine natürliche Person vernommen werden, insbesondere der jeweilige Geschäftsführer. Aber wäre dieser nicht vielmehr Zeuge als Partei?
05.07.2021, 23:01
Der Geschäftsführer ist Organ und damit quasi die Gesellschaft, daher Parteivernehmung, und nicht Zeuge.
05.07.2021, 23:03
Danke! Gilt das auch bei anderen Mitarbeitern?
Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?
Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?
05.07.2021, 23:13
(05.07.2021, 23:03)Gast schrieb: Danke! Gilt das auch bei anderen Mitarbeitern?
Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?
455 Absatz 1 ZPO: Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter nur als Partei, nicht als Zeuge. Sonstige Mitarbeiter als Zeugen.
05.07.2021, 23:22