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Parteivernehmungen bei jur. Personen?
Gast
Unregistered
 
#1
05.07.2021, 22:49
Eine GmbH klagt gegen eine GmbH. Ist eine Parteivernahme hier nach § 445 ZPO oder § 447 ZPO möglich? Wer würde dann vernommen werden? Eigentlich kann ja nur eine natürliche Person vernommen werden, insbesondere der jeweilige Geschäftsführer. Aber wäre dieser nicht vielmehr Zeuge als Partei?
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
05.07.2021, 23:01
Der Geschäftsführer ist Organ und damit quasi die Gesellschaft, daher Parteivernehmung, und nicht Zeuge.
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Gast
Unregistered
 
#3
05.07.2021, 23:03
Danke! Gilt das auch bei anderen Mitarbeitern?

Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?
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Gast
Unregistered
 
#4
05.07.2021, 23:13
(05.07.2021, 23:03)Gast schrieb:  Danke! Gilt das auch bei anderen Mitarbeitern?

Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?


455 Absatz 1 ZPO: Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter nur als Partei, nicht als Zeuge. Sonstige Mitarbeiter als Zeugen.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#5
05.07.2021, 23:22
(05.07.2021, 23:03)Gast schrieb:  Danke! Gilt das auch bei atnderen Mitarbeitern?

Kann man die hohen Anforderungen der Parteivernahme nach § 447 ZPO umgehen, indem man den GF oder die Mitarbeiter als Zeugen vernehmen lässt?

Nein! Organtheorie? 31 BGB?!
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