23.03.2018, 22:37
Hi, vielleicht hat jemand Ahnung oder Erfahrungen mit dem Thema.
Hat jemand mal probiert die Kosten für den Verbesserungsversuch von der Steuer abzusetzen? Ich hab mich gefragt, ob das geht, bzw. unter welche Norm man das packen könnte. Ganz abwegig finde ich es nicht.
Bin für eure Gedanken dankbar.
Hat jemand mal probiert die Kosten für den Verbesserungsversuch von der Steuer abzusetzen? Ich hab mich gefragt, ob das geht, bzw. unter welche Norm man das packen könnte. Ganz abwegig finde ich es nicht.
Bin für eure Gedanken dankbar.
23.03.2018, 23:54
24.03.2018, 14:07
(23.03.2018, 23:54)google ist dein Freund schrieb: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?t=2203
google ist leider nicht mein Freund. In dem Thread geht es nicht um die generelle Absetzbarkeit, zumindest ist die Antwort für mich nicht eindeutig. Hat das mal jemand erfolgreich abgesetzt?
24.03.2018, 16:39
Warum sollte man es nicht absetzen können?
Probier es doch einfach, zur Not streichen sie es raus und gut.
Probier es doch einfach, zur Not streichen sie es raus und gut.
25.03.2018, 14:30
:rolleyes: Da steht doch eindeutig, dass bei abgeschlossener Berufsausbildung die Ausbildungs-, Weiterbildungs- und auch Fortbildungskosten als Werbekosten abgesetzt werden können. Spätestens seitdem du das zweite Examen bestanden hast, besitzt du doch zweifellos eine abgeschlossene Berufsausbildung.
§ 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert die Fortbildung als Bildungsmaßnahme, die zum Ziel hat die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen, oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Das trifft doch eindeutig auf die Notenverbesserung zu und ist insofern absetzbar. Wenn man nicht am Prüfungsort wohnt, könnte man sogar drüber nachdenken Hotel- und Verpflegungspauschale geltend zu machen. Du solltest doch als Jurist über die notwendigen handwerklichen Fähigkeiten verfügen, das gegenüber deinem FA zu begründen.
§ 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert die Fortbildung als Bildungsmaßnahme, die zum Ziel hat die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen, oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Das trifft doch eindeutig auf die Notenverbesserung zu und ist insofern absetzbar. Wenn man nicht am Prüfungsort wohnt, könnte man sogar drüber nachdenken Hotel- und Verpflegungspauschale geltend zu machen. Du solltest doch als Jurist über die notwendigen handwerklichen Fähigkeiten verfügen, das gegenüber deinem FA zu begründen.