27.06.2021, 18:47
27.06.2021, 18:59
(27.06.2021, 18:47)Gast schrieb:(27.06.2021, 18:45)Gast schrieb: Gegenfrage:
Warum finden die MKen trotzdem genug Berufseinsteiger mit guten Noten, die bereit sind, für 60-80k anzufangen?
Welche MK zahlt denn bitte 60-80k?
Ich arbeite zb in einer und kenne auch mehrere. Kann man natürlich auch Boutique nennen.
Also erstens arbeitet man schon deutlich weniger als in ner GK. Die Kollegen Aus meiner AG die in Tier 1 GK gegangen sind, sind nie vor 22 Uhr zu Hause. Tendenz deutlich später. Auch Arbeit am wr fällt des Öfteren an.
Ich bilde mir ein Partnerchancen zu haben, habe direkten Mandantenkontalt, trete ab und an vor Gericht auf und arbeite in einem familiären Team. Arbeite bislang nicht am we und selten bis spät abends.
27.06.2021, 19:18
50h kannst du ohne weiteres auch in einer KK arbeiten für nochmal weniger Geld. Wenn die Frist gehalten werden muss, wird halt gearbeitet.
27.06.2021, 19:21
Ein Grund für Berufsanfänger, sich auch bei MKs zu bewerben, sind häufiger die Standorte, da GKs fast ausschließlich in den Metropolen angesiedelt sind und es tatsächlich jede Menge Leute gibt, die das Leben in kleineren Städten bevorzugen.
Da ist es dann teilweise auch mit viel geringem Gehalt möglich, noch Eigentum zu erwerben. Viele Juristen wollen auch am Studienort bleiben und auch das sind oft Städte, in denen keine GKs angesiedelt sind. Das reine Gehalt und auch das Gehalt pro Arbeitsstunde sind nicht immer das alleinige Kriterium.
Bei uns hat sich z.B. auch gerade ein Anwalt aus einer GK beworben, da er wieder näher am Mandanten arbeiten will, er aus der durchgeplanten Struktur raus möchte und keine Lust mehr hat, recht aufwendig die abzurechnenden Stunden zu erfassen. Kleinere Kanzleien lassen der Individualität des berufsträgers da deutlich mehr Raum und die Partnerchance ist erheblich realistischer, auch wenn man selbst als Partner vielleicht noch einiges weniger verdient, als als angestellter RA nach einigen Jahren.
Da ist es dann teilweise auch mit viel geringem Gehalt möglich, noch Eigentum zu erwerben. Viele Juristen wollen auch am Studienort bleiben und auch das sind oft Städte, in denen keine GKs angesiedelt sind. Das reine Gehalt und auch das Gehalt pro Arbeitsstunde sind nicht immer das alleinige Kriterium.
Bei uns hat sich z.B. auch gerade ein Anwalt aus einer GK beworben, da er wieder näher am Mandanten arbeiten will, er aus der durchgeplanten Struktur raus möchte und keine Lust mehr hat, recht aufwendig die abzurechnenden Stunden zu erfassen. Kleinere Kanzleien lassen der Individualität des berufsträgers da deutlich mehr Raum und die Partnerchance ist erheblich realistischer, auch wenn man selbst als Partner vielleicht noch einiges weniger verdient, als als angestellter RA nach einigen Jahren.
27.06.2021, 19:54
(27.06.2021, 18:45)Gast schrieb: Gegenfrage:
Warum finden die MKen trotzdem genug Berufseinsteiger mit guten Noten, die bereit sind, für 60-80k anzufangen?
Versteh ich auch nicht. Hatte mich auch in einer Boutique beworben. Man wollte mir für 60 Stunden (!) die Woche (inklusive Samstag) nichtmal 70k zahlen. Habe dankend abgelehnt und bin für das fast doppelte an Gehalt und weniger Stunden in die GK.
28.06.2021, 12:52
"MK" ist ähnlich wie "Boutique" ein viel zu breites Feld, als dass eine verallgemeinernde Diskussion über die Vergütung sinnvoll wäre.
MK kann heißen: 25 Berufsträger, Standort eine Großstadt abseits der Metropolen, Beratung im gesamten Wirtschaftsrecht, Beratungsfokus kleinere Mittelständler, mittlerer Associate-Stundensatz von 180 €.
MK kann aber auch heißen: 150 Berufsträger an drei Standorten in Metropolregionen, Partner teilweise mit krasser Spezialisierung und Juve-Eintrag, höchst lukrative Mandate, mittlerer Associate-Stundensatz von 280 €.
Gehen wir mal zurückhaltend von 200 Arbeitstagen und 6 abrechenbaren Stunden pro Tag aus, dann ergäbe allein der unterschiedliche Stundensatz ein mittleres Umsatzdelta von 120.000 im Jahr. Nach der üblichen Faustformel (Brutto-Gehalt = Netto-Umsatz/3) kämen wir zu einer Gehaltsdifferenz von 40.000 brutto im Jahr.
Beides "mittelständische Anwälte", der eine verdient nach den Maßstäben des typischen "Wirtschaftsanwalts" eher mager, der andere richtig ordentlich.
Kommt es vor, dass Absolventen, die für GKs attraktiv wären, beim ersteren Kanzleityp anheuern? Klar, vor allem weil sie örtlich gebunden sind. Ist es häufig? Nach meinem Eindruck eher nicht, weil die meisten dann doch lieber pendeln oder die Sache nüchtern durchrechnen und in die Verwaltung oder Justiz gehen.
Bei Kanzleityp 2 sieht die Sache völlig anders aus. Die Gehaltsdifferenz zur GK ist nicht besonders hoch und das Gesamtpaket (Partnerschaftsoptionen, Mandantenkontakt, Betriebsklima, Work-Life-Balance) kann im Einzelfall deutlich besser sein, als in der GK. Kann, muss aber nicht.
MK kann heißen: 25 Berufsträger, Standort eine Großstadt abseits der Metropolen, Beratung im gesamten Wirtschaftsrecht, Beratungsfokus kleinere Mittelständler, mittlerer Associate-Stundensatz von 180 €.
MK kann aber auch heißen: 150 Berufsträger an drei Standorten in Metropolregionen, Partner teilweise mit krasser Spezialisierung und Juve-Eintrag, höchst lukrative Mandate, mittlerer Associate-Stundensatz von 280 €.
Gehen wir mal zurückhaltend von 200 Arbeitstagen und 6 abrechenbaren Stunden pro Tag aus, dann ergäbe allein der unterschiedliche Stundensatz ein mittleres Umsatzdelta von 120.000 im Jahr. Nach der üblichen Faustformel (Brutto-Gehalt = Netto-Umsatz/3) kämen wir zu einer Gehaltsdifferenz von 40.000 brutto im Jahr.
Beides "mittelständische Anwälte", der eine verdient nach den Maßstäben des typischen "Wirtschaftsanwalts" eher mager, der andere richtig ordentlich.
Kommt es vor, dass Absolventen, die für GKs attraktiv wären, beim ersteren Kanzleityp anheuern? Klar, vor allem weil sie örtlich gebunden sind. Ist es häufig? Nach meinem Eindruck eher nicht, weil die meisten dann doch lieber pendeln oder die Sache nüchtern durchrechnen und in die Verwaltung oder Justiz gehen.
Bei Kanzleityp 2 sieht die Sache völlig anders aus. Die Gehaltsdifferenz zur GK ist nicht besonders hoch und das Gesamtpaket (Partnerschaftsoptionen, Mandantenkontakt, Betriebsklima, Work-Life-Balance) kann im Einzelfall deutlich besser sein, als in der GK. Kann, muss aber nicht.
28.06.2021, 14:52
RA aus MK hier: Einstiegsgehalt 75k bei 40h Woche. Ab und an auch etwas länger. Die 50h habe ich noch nie erreicht.
Warum keine GK? Halte MK für flexibler, mit besserer Work Life Balance und realistischeren Partnerchancen.
Warum keine GK? Halte MK für flexibler, mit besserer Work Life Balance und realistischeren Partnerchancen.
28.06.2021, 15:00
Kann man eigentlich gut von der GK in eine MK wechseln? Und hat man dann bessere Aussichten auf eine Partnerschaft, als wenn man direkt zu Beginn in die MK geht?
28.06.2021, 15:19
(28.06.2021, 14:52)Gast schrieb: RA aus MK hier: Einstiegsgehalt 75k bei 40h Woche. Ab und an auch etwas länger. Die 50h habe ich noch nie erreicht.
Warum keine GK? Halte MK für flexibler, mit besserer Work Life Balance und realistischeren Partnerchancen.
Hört sich gut an! Kannst Du grob definieren, in was für einer MK Du bist? (Region/Größe/Tätigkeitsbereich) Lieben Dank!
28.06.2021, 15:39
(28.06.2021, 15:19)Gast schrieb:(28.06.2021, 14:52)Gast schrieb: RA aus MK hier: Einstiegsgehalt 75k bei 40h Woche. Ab und an auch etwas länger. Die 50h habe ich noch nie erreicht.
Warum keine GK? Halte MK für flexibler, mit besserer Work Life Balance und realistischeren Partnerchancen.
Hört sich gut an! Kannst Du grob definieren, in was für einer MK Du bist? (Region/Größe/Tätigkeitsbereich) Lieben Dank!
Größe: 20 RA
Region: große Großstadt
Bereich: Gesellschafts- und Immobilienrecht