27.06.2021, 13:54
(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
28.06.2021, 08:15
(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Wenn mir Kuren und Rehamaßnahmen wichtig sind, dann packe ich diesen Baustein günstig in meine PKV rein. Das ist günstiger als von meinem netto Rentenpunkte zu kaufen.
Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal ausgerechnet; der Kauf von Rentenpunkten ist ggü. dem Anlegen in ETFs o.ä. ein richtig schlechtes Geschäft. Speziell wenn man die Probleme sieht, die die gRV jetzt schon hat und die in den nächsten Jahr(zehnt)en nicht besser werden.
Aber kann natürlich jeder machen wie er will. Aktuell ist die Rechnung gRV vs VW bei meinem VW jedenfalls über 1500€ zugunsten meines VW (70% besser als gRV).
28.06.2021, 12:23
(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Welche Leistungen sollen das genau sein?
28.06.2021, 13:54
(28.06.2021, 12:23)Meyer schrieb:(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Welche Leistungen sollen das genau sein?
Da musst Du Dich mal vertieft mit befassen, aber ich hatte doch Beispielhaft Kuren, Rehamaßnahmen etc. erwähnt. Die werden in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen oder privaten Kasse/Versicherung bezahlt. Auch höhenverstellbare Schreibtische, ggf. behindertengerechter Umbau des Autos oder Kauf eines solchen zahlt die GRV, weil das Ziel ist, dass Du dem Arbeitsleben erhalten bleibst. Wenn Du entsprechende gesundheitliche Probleme bekommst, gibt es da sehr viele Möglichkeiten. Im VW bekommst Du nichts, sondern allenfalls die BU-Leistung, aber da musst Du quasi wirklich halb tot sein, sonst musst Du Dich auch mit dem Kopf unterm Arm ins Büro schleppen. Es gibt wohl nur etwas (ist ggf. abhängig vom VW), wenn Du weniger als 3h pro Tag anwaltlich tätig sein kannst.
28.06.2021, 14:32
(28.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(28.06.2021, 12:23)Meyer schrieb:(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Welche Leistungen sollen das genau sein?
Da musst Du Dich mal vertieft mit befassen, aber ich hatte doch Beispielhaft Kuren, Rehamaßnahmen etc. erwähnt. Die werden in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen oder privaten Kasse/Versicherung bezahlt. Auch höhenverstellbare Schreibtische, ggf. behindertengerechter Umbau des Autos oder Kauf eines solchen zahlt die GRV, weil das Ziel ist, dass Du dem Arbeitsleben erhalten bleibst. Wenn Du entsprechende gesundheitliche Probleme bekommst, gibt es da sehr viele Möglichkeiten. Im VW bekommst Du nichts, sondern allenfalls die BU-Leistung, aber da musst Du quasi wirklich halb tot sein, sonst musst Du Dich auch mit dem Kopf unterm Arm ins Büro schleppen. Es gibt wohl nur etwas (ist ggf. abhängig vom VW), wenn Du weniger als 3h pro Tag anwaltlich tätig sein kannst.
Meyer, das kann ein valider Punkt sein, wobei sich das doch z.T. mit Leistungen aus der GK, bzw. einer privaten KK überschneiden dürfte?
28.06.2021, 14:36
(28.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(28.06.2021, 12:23)Meyer schrieb:(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb:(26.06.2021, 20:52)Sky schrieb: Warum soll denn jetzt selbst die GRV besser sein als ein VW?
Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Welche Leistungen sollen das genau sein?
Da musst Du Dich mal vertieft mit befassen, aber ich hatte doch Beispielhaft Kuren, Rehamaßnahmen etc. erwähnt. Die werden in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen oder privaten Kasse/Versicherung bezahlt. Auch höhenverstellbare Schreibtische, ggf. behindertengerechter Umbau des Autos oder Kauf eines solchen zahlt die GRV, weil das Ziel ist, dass Du dem Arbeitsleben erhalten bleibst. Wenn Du entsprechende gesundheitliche Probleme bekommst, gibt es da sehr viele Möglichkeiten. Im VW bekommst Du nichts, sondern allenfalls die BU-Leistung, aber da musst Du quasi wirklich halb tot sein, sonst musst Du Dich auch mit dem Kopf unterm Arm ins Büro schleppen. Es gibt wohl nur etwas (ist ggf. abhängig vom VW), wenn Du weniger als 3h pro Tag anwaltlich tätig sein kannst.
Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Was die Rehabilitationsleistungen etc. angeht: Sofern man zwei Kinder hat, kriegt man doch die 5 Jahre Mindestversicherungszeit für die GRV dank der anrechenbaren Kindererziehungszeiten locker zusammen?
Sehe jetzt echt nicht, wieso man da freiwillig hart erarbeitetes Nettogehalt investieren sollte, um Rentenpunkte zu bekommen, statt privat vorzusorgen.
28.06.2021, 14:41
(28.06.2021, 14:36)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(28.06.2021, 12:23)Meyer schrieb:(27.06.2021, 13:54)Gast schrieb:(26.06.2021, 22:01)Gast Gast schrieb: Paar komische Trolle hier :D die zahlen ja angeblich sogar noch parallel in die GRV ein, was ungefähr so sinnvoll ist wie das Geld unters Kopfkissen zu legen.
Schön, dass Du offensichtlich noch weniger Ahnung hast, aber Dich aufplusterst. Es gibt gewisse Leistungen der GRV während des Arbeitslebens, die es beim VW nicht gibt. I.Ü. sind die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren deutlich üppiger ausgefallen als in den meisten Versorgungswerken, in denen tw. überhaupt keine oder jedenfalls eine deutlich geringere als in der GRV stattgefunden hat.
Ich kenne einige Juristen, die sowohl in die GRV als auch ins VW einzahlen. Die sind jetzt zwar alle deutlich älter als die Forenleser es sein dürften. Wie sich das ganze in 30-40 Jahren entwickelt, weiß keiner. Aber die, die in den nächsten z.B. 10 Jahren in Rente gehen, dürften noch ziemlich von der zusätzlichen Rente aus der GRV profitieren. Der ein oder andere hat mit entsprechenden Kuren, Rehamaßnahmen etc. hat auch während des Berufslebens schoon profitiert. All so etwas zahlt das VW nämlich nicht.
Welche Leistungen sollen das genau sein?
Da musst Du Dich mal vertieft mit befassen, aber ich hatte doch Beispielhaft Kuren, Rehamaßnahmen etc. erwähnt. Die werden in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen oder privaten Kasse/Versicherung bezahlt. Auch höhenverstellbare Schreibtische, ggf. behindertengerechter Umbau des Autos oder Kauf eines solchen zahlt die GRV, weil das Ziel ist, dass Du dem Arbeitsleben erhalten bleibst. Wenn Du entsprechende gesundheitliche Probleme bekommst, gibt es da sehr viele Möglichkeiten. Im VW bekommst Du nichts, sondern allenfalls die BU-Leistung, aber da musst Du quasi wirklich halb tot sein, sonst musst Du Dich auch mit dem Kopf unterm Arm ins Büro schleppen. Es gibt wohl nur etwas (ist ggf. abhängig vom VW), wenn Du weniger als 3h pro Tag anwaltlich tätig sein kannst.
Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Korrektur: Du musst von der gesetzlichen Rente nur 7,3% abführen, auf Bezüge des Versorgungswerks dagegen 14,6%.
28.06.2021, 14:44
Um mal kurz ein paar Punkte anzusprechen:
Reha und Kur kann man über entsprechende Bausteine in der PKV absichern. In der GKV sind sie sogar abgesichert. Hier geht es dann nur noch um nachgelagerte Kuren.. aber auch diese kann man durch einen PKV Baustein absichern.
Den BU Maßstab des VW sichert man am besten durch eine weitere private BU ab, die den Bereich zwischen 50% und ca. 80% Berufsunfähigkeit abdeckt.
Und für andere Absicherungsmaßnahmen, wie etwa einen höhenverstellbaren Schreibtisch, muss ich sagen, dass ich lieber ein gut gefüllten Portfolio-Account hätte, statt auf irgendwelche Leistungen vom gesetzlichen Rententräger zu hoffen.
Reha und Kur kann man über entsprechende Bausteine in der PKV absichern. In der GKV sind sie sogar abgesichert. Hier geht es dann nur noch um nachgelagerte Kuren.. aber auch diese kann man durch einen PKV Baustein absichern.
Den BU Maßstab des VW sichert man am besten durch eine weitere private BU ab, die den Bereich zwischen 50% und ca. 80% Berufsunfähigkeit abdeckt.
Und für andere Absicherungsmaßnahmen, wie etwa einen höhenverstellbaren Schreibtisch, muss ich sagen, dass ich lieber ein gut gefüllten Portfolio-Account hätte, statt auf irgendwelche Leistungen vom gesetzlichen Rententräger zu hoffen.
28.06.2021, 14:47
(28.06.2021, 14:41)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:36)Grottentroll schrieb: Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Korrektur: Du musst von der gesetzlichen Rente nur 7,3% abführen, auf Bezüge des Versorgungswerks dagegen 14,6%.
Auch nur bei der GKV. In der gesetzlichen RV wird durch die RV der AG-Anteil zur Versicherung weiter gezahlt, im VW hingegen nicht.
Daher lohnt es sich für Anwälte auch in der PKV zu sein, weil man in der Rente auch in der GKV auf einmal hohe Beträge zahlen müsste.
28.06.2021, 14:57
Wird eigentlich die gesetzliche/VW Rente auf die Pension angerechnet?