27.06.2021, 21:07
Ich habe im Klausurmonat März als Wiederholer bestanden.
Beantrage direkt Einsichtnahme in die Klausuren und mach eine Fehleranalyse.
Schreibe alle Klausuren im EVD mit und zusätzlich bei einem privaten Klausurenkurs. Beantrage, wieder am NRW-Klausurenkurs teilzunehmen und schreibe auch dort die Klausuren mit.
Viel Erfolg, und in 6 Monaten stehst du nicht auf der Liste!
Beantrage direkt Einsichtnahme in die Klausuren und mach eine Fehleranalyse.
Schreibe alle Klausuren im EVD mit und zusätzlich bei einem privaten Klausurenkurs. Beantrage, wieder am NRW-Klausurenkurs teilzunehmen und schreibe auch dort die Klausuren mit.
Viel Erfolg, und in 6 Monaten stehst du nicht auf der Liste!

27.06.2021, 22:26
(27.06.2021, 20:59)Gast schrieb:(27.06.2021, 18:50)Ok Gast schrieb:(27.06.2021, 11:33)Frage schrieb:(27.06.2021, 09:40)Gast schrieb:(27.06.2021, 06:34)Köln schrieb: Huhu,
ich bin jetzt im März durchgefallen. Weitere Leidensgenossen hier?
Wie gehts ihr jetzt so vor?
Ich hoffe ich kann bald in die Klausuren einsehen... die Noten habe ich und sind extrem abweichend von dem was ich in den AGs und in den Alpmann Übungsklausuren geschrieben habe.
Liebe Grüße
Bitter! Aber auf die AG Klausuren und Alpmann ist ja nie Verlass gewesen. Mein Tipp wäre vor allem einen Ausbilder für die Zeit zu suchen, der Dich in Ruhe arbeiten lässt. Nichts ist schlimmeres als einen Pseudoexperten, der Dich zwangsweise zum Peptalk antreten lässt.
Blöde Frage: Woher soll man überhaupt Richter kennen, außer seinen Richter aus der Zivilstation?
Muss man gar nicht. Falls sich die Frage auf den Ausbilder während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes bezieht: In NRW sucht man sich den Ausbilder entweder selber (muss kein Richter sein, kann jeder Volljurist sein) oder man bekommt von der Stammdienststelle jemanden zugewiesen, dann wird es entweder Staatsanwalt oder Richter.
Ah, jetzt verstanden. Komme in der Kanzlei wo ich bereits war weiter unter und man unterstützt mich.
Habe zum Glück aus alle Unterlagen zusammengefasst parat. Völlig absurd, dass mir das passiert ist. Hatte mich 80% mehr auf das zweite Examen vorbereitet wie auf das erste.
falls du in köln bist: die rep-AG ist hier wirklich super. nicht vergleichbar mit den normalen AGs. man lernt viel, es wird punktuell auf kernprobleme eingegangen und jeder AG leiter beantwortet wirklich jede frage ausführlich. da geht nichts unter wie in den regulären AGs oft der fall, weil irgendwelche überflieger dabei sind. in der rep-AG stehen halt alle irgendwie bei denselben fragen auf dem schlauch. so zumindest meine erfahrung.
ich wünsch dir viel erfolg und drücke die daumen für den zweiten versuch

27.06.2021, 22:40
(27.06.2021, 19:05)WiederholerNRW schrieb: Also ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung berichten:
Ich wurde meinem Einzelausbilder im EVD zugewiesen und er war sehr sehr bemüht, mich in jeglicher Hinsicht zu unterstützen. Also Klausuren nur als Angebot und nicht als Pflicht, zwecks eigenem Lernplan und Zeiteinteilung, er hat mich mit relevanter und aktueller Rechtsprechung und Aufsätzen versorgt etc. Die sind da schon sehr zuvorkommend.
Zur AG kann ich sagen: Wir haben meiner Meinung nach zu wenig Klausuren geschrieben, die dann auch zu lasch korrigiert wurden. Da kann es sicher nicht schaden, noch auf ein anderes Pferd zu setzen.
Im Allgemeinen: Kopf hoch, die 3 Monate durchziehen, beim 2. Versuch klappt es. Hat es bei mir auch :)
Danke Dir. Ich glaube in der Kölner AG schreibt man ohnehin jede Woche zwei Klausuren. So oder so, werde ich 2 die Woche schreiben, da führt kein Weg dran vorbei.
Danke für die aufmunternden und mitmachenden Worte :)
27.06.2021, 22:43
(27.06.2021, 21:07)Gast schrieb: Ich habe im Klausurmonat März als Wiederholer bestanden.
Beantrage direkt Einsichtnahme in die Klausuren und mach eine Fehleranalyse.
Schreibe alle Klausuren im EVD mit und zusätzlich bei einem privaten Klausurenkurs. Beantrage, wieder am NRW-Klausurenkurs teilzunehmen und schreibe auch dort die Klausuren mit.
Viel Erfolg, und in 6 Monaten stehst du nicht auf der Liste!
Das klingt nach einem Plan, an den ich mich halten werde. Sind dann 3 Klausuren die Woche... Mo, Di, Do glaube gar nicht dumm... mein stuff ist ja eh zusammengefasst, heißt an den anderen Tagen und nach den Klausuren nacharbeiten und meine Unterlagen wiederholen...
27.06.2021, 22:45
(27.06.2021, 21:07)Gast schrieb: LIch habe im Klausurmonat März als Wiederholer bestanden.
Beantrage direkt Einsichtnahme in die Klausuren und mach eine Fehleranalyse.
Schreibe alle Klausuren im EVD mit und zusätzlich bei einem privaten Klausurenkurs. Beantrage, wieder am NRW-Klausurenkurs teilzunehmen und schreibe auch dort die Klausuren mit.
Viel Erfolg, und in 6 Monaten stehst du nicht auf der Liste!
Danke auch Dir. Schön, dass ihr einem so Mut macht.
Fehleranalyse mache ich ausgiebig, das ist glaube ich mir das wertvollste überhaupt an dem verhauten Examen.
27.06.2021, 22:46
(27.06.2021, 22:26)Gast schrieb:(27.06.2021, 20:59)Gast schrieb:(27.06.2021, 18:50)Ok Gast schrieb:(27.06.2021, 11:33)Frage schrieb:(27.06.2021, 09:40)Gast schrieb: Bitter! Aber auf die AG Klausuren und Alpmann ist ja nie Verlass gewesen. Mein Tipp wäre vor allem einen Ausbilder für die Zeit zu suchen, der Dich in Ruhe arbeiten lässt. Nichts ist schlimmeres als einen Pseudoexperten, der Dich zwangsweise zum Peptalk antreten lässt.
Blöde Frage: Woher soll man überhaupt Richter kennen, außer seinen Richter aus der Zivilstation?
Muss man gar nicht. Falls sich die Frage auf den Ausbilder während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes bezieht: In NRW sucht man sich den Ausbilder entweder selber (muss kein Richter sein, kann jeder Volljurist sein) oder man bekommt von der Stammdienststelle jemanden zugewiesen, dann wird es entweder Staatsanwalt oder Richter.
Ah, jetzt verstanden. Komme in der Kanzlei wo ich bereits war weiter unter und man unterstützt mich.
Habe zum Glück aus alle Unterlagen zusammengefasst parat. Völlig absurd, dass mir das passiert ist. Hatte mich 80% mehr auf das zweite Examen vorbereitet wie auf das erste.
falls du in köln bist: die rep-AG ist hier wirklich super. nicht vergleichbar mit den normalen AGs. man lernt viel, es wird punktuell auf kernprobleme eingegangen und jeder AG leiter beantwortet wirklich jede frage ausführlich. da geht nichts unter wie in den regulären AGs oft der fall, weil irgendwelche überflieger dabei sind. in der rep-AG stehen halt alle irgendwie bei denselben fragen auf dem schlauch. so zumindest meine erfahrung.
ich wünsch dir viel erfolg und drücke die daumen für den zweiten versuch
Danke, man hört wirklich nur Gutes über die AG in Köln. Bin sehr gespannt. Leider online... Präsenz wäre mir lieber, aber gut...
28.06.2021, 01:10
Ich empfehle allen Durchfallern an der AG teilzunehmen,falls man den gnadenversuch braucht, würde einem die Nichtteilnahme uU negativ ausgelegt.
28.06.2021, 09:56
Beginnt der EVD in dem Monat, in dem die anderen ihre mündliche Prüfung haben oder einen Monat später?
28.06.2021, 10:20
(28.06.2021, 09:56)Mxyf schrieb: Beginnt der EVD in dem Monat, in dem die anderen ihre mündliche Prüfung haben oder einen Monat später?
in nrw:
wenn man nach den schriftlichen durchgefallen ist, dann beginnt er in dem monat nach der entsprechenden benachrichtigung vom ljpa. wenn also der brief für die durchfaller am 26.06. rausging, beginnt am 01.07. sofort der evd.
bei denjenigen, die nach der mündlichen prüfung durchgefallen sind, müsste der evd im monat nach der mündlichen beginnen und dauert 2 monate länger.
28.06.2021, 10:22
(28.06.2021, 10:20)Gast schrieb:(28.06.2021, 09:56)Mxyf schrieb: Beginnt der EVD in dem Monat, in dem die anderen ihre mündliche Prüfung haben oder einen Monat später?
in nrw:
wenn man nach den schriftlichen durchgefallen ist, dann beginnt er in dem monat nach der entsprechenden benachrichtigung vom ljpa. wenn also der brief für die durchfaller am 26.06. rausging, beginnt am 01.07. sofort der evd.
bei denjenigen, die nach der mündlichen prüfung durchgefallen sind, müsste der evd im monat nach der mündlichen beginnen und dauert 2 monate länger.
ups, glaube ich habe mich vertan: glaube der evd dauert für diejenigen, die nach der mündlichen durchfallen nur 1 monat länger
