22.06.2021, 22:03
Liebe Jura-Gemeinde,
ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.
Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:
Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".
Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?
Meine Fragen dazu:
Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe?
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?
Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.
Vielen Dank!!
ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.
Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:
Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".
Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?
Meine Fragen dazu:
Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe?
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?
Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.
Vielen Dank!!
22.06.2021, 22:16
Habe noch nie von einer solchen Klausel gehört. Finde diese auch ziemlich unbestimmt, was soll "dauerhaft" sein.
Aber im Ergebnis dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob es im Vertrag steht oder nicht, denn bei jeder Kanzlei dürfte man auf die ein oder andere Art gegangen werden, wenn man seine Kosten nicht reinholt. IdR nicht immer so explizit aber so läuft es als Anwalt halt.
Aber im Ergebnis dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob es im Vertrag steht oder nicht, denn bei jeder Kanzlei dürfte man auf die ein oder andere Art gegangen werden, wenn man seine Kosten nicht reinholt. IdR nicht immer so explizit aber so läuft es als Anwalt halt.
22.06.2021, 22:19
(22.06.2021, 22:16)DMOWMYH schrieb: Habe noch nie von einer solchen Klausel gehört. Finde diese auch ziemlich unbestimmt, was soll "dauerhaft" sein.
Aber im Ergebnis dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob es im Vertrag steht oder nicht, denn bei jeder Kanzlei dürfte man auf die ein oder andere Art gegangen werden, wenn man seine Kosten nicht reinholt. IdR nicht immer so explizit aber so läuft es als Anwalt halt.
Ich vermute mal, dass dauerhaft nach 2 oder 3 Jahren heißt? Es geht ja um den Jahresumsatz.
Viel eher interessieren mich aber die zweite und dritte Frage. Wahrscheinlich ist die Klausel nur von deklaratorischer Natur.
22.06.2021, 22:25
Also wie viel Umsatz du machst, kannst du relativ einfach über deine Rechnungen kontrollieren.
Wie leicht/schwer der geforderte Umsatz zu erreichen ist kommt schon sehr drauf an. Kanzlei an sich,bzw Mandantschaft / Rechtsgebiet / RVG oder Stundensatz?
Wie leicht/schwer der geforderte Umsatz zu erreichen ist kommt schon sehr drauf an. Kanzlei an sich,bzw Mandantschaft / Rechtsgebiet / RVG oder Stundensatz?
22.06.2021, 22:29
(22.06.2021, 22:25)DMOWMYH schrieb: Also wie viel Umsatz du machst, kannst du relativ einfach über deine Rechnungen kontrollieren.
Wie leicht/schwer der geforderte Umsatz zu erreichen ist kommt schon sehr drauf an. Kanzlei an sich,bzw Mandantschaft / Rechtsgebiet / RVG oder Stundensatz?
Mandantschaft besteht aus Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen. Die Rechnungserstellung übernehmen die Refas dort.Damit werde ich nichts zu tun haben. Das heißt, ich gucke einfach nach dem Streitwert und welche Gebühren ich der Kanzlei mit dem jeweiligen Mandat einbringe?
23.06.2021, 10:43
Ohne Experte im Arbeitsrecht zu sein würde ich behaupten, dass die Klausel unwirksam ist, da hier die Grenze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Risiken unsachgemäß verschoben wird. Aber ein Blick in einen Arbeitsrecht Kommentar sollte Klarheit verschaffen
23.06.2021, 10:51
(23.06.2021, 10:43)Gast HH schrieb: Ohne Experte im Arbeitsrecht zu sein würde ich behaupten, dass die Klausel unwirksam ist, da hier die Grenze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Risiken unsachgemäß verschoben wird. Aber ein Blick in einen Arbeitsrecht Kommentar sollte Klarheit verschaffen
Rechtsberatung ist hier verboten.
Allerdings: Die Klausel ist so offensichtlich unwirksam, nicht nur im Bezug auf die Risikoverteilung, sondern schon unklar (was ist dauerhaft?), dass Du Dich nicht dran stören brauchst. Wenn der Laden groß genug ist und das KSchG greift, wäre die Kündigung ohnehin unwirksam. Wenn der Laden allerdings sehr klein ist (10 Berufsträger hilft nicht wirklich) und das KSchG nicht greift, kann man Dir auch ohne die unwirksame Klausel kündigen.
23.06.2021, 13:10
(23.06.2021, 10:51)Gast schrieb:(23.06.2021, 10:43)Gast HH schrieb: Ohne Experte im Arbeitsrecht zu sein würde ich behaupten, dass die Klausel unwirksam ist, da hier die Grenze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Risiken unsachgemäß verschoben wird. Aber ein Blick in einen Arbeitsrecht Kommentar sollte Klarheit verschaffen
Rechtsberatung ist hier verboten.
Allerdings: Die Klausel ist so offensichtlich unwirksam, nicht nur im Bezug auf die Risikoverteilung, sondern schon unklar (was ist dauerhaft?), dass Du Dich nicht dran stören brauchst. Wenn der Laden groß genug ist und das KSchG greift, wäre die Kündigung ohnehin unwirksam. Wenn der Laden allerdings sehr klein ist (10 Berufsträger hilft nicht wirklich) und das KSchG nicht greift, kann man Dir auch ohne die unwirksame Klausel kündigen.
10 Berufsträger dürften doch ausreichen, wenn noch einige Vollzeit-Angestellte mit im Boot sind?
23.06.2021, 20:44
(22.06.2021, 22:29)roteminze schrieb:(22.06.2021, 22:25)DMOWMYH schrieb: Also wie viel Umsatz du machst, kannst du relativ einfach über deine Rechnungen kontrollieren.
Wie leicht/schwer der geforderte Umsatz zu erreichen ist kommt schon sehr drauf an. Kanzlei an sich,bzw Mandantschaft / Rechtsgebiet / RVG oder Stundensatz?
Mandantschaft besteht aus Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen. Die Rechnungserstellung übernehmen die Refas dort.Damit werde ich nichts zu tun haben. Das heißt, ich gucke einfach nach dem Streitwert und welche Gebühren ich der Kanzlei mit dem jeweiligen Mandat einbringe?
Du unterschreibst die Rechnung und hast spätestens da den Überblick. Ansonsten sind diese in den gängigen Programmen, zB RA Micro einsehbar.
24.06.2021, 13:09
(22.06.2021, 22:03)roteminze schrieb: Liebe Jura-Gemeinde,
ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.
Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:
Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".
Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?
Meine Fragen dazu:
Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe?
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?
Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.
Vielen Dank!!
Die Klausel ist unwirksam und braucht dich daher nicht zu jucken. Dass das doppelte Jahresgehalt als Umsatz erwartet wird, ist normal. Häufig wird als Richtwert auch mehr angegeben.
Ich bezweifel allerdings, dass Du als angestellter Anwalt mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche durchkommen wirst.