21.06.2021, 00:12
Folgende Frage an die Schwarmintelligenz des Forums:
Ich (Anwalt) wurde vor einigen Monaten von einem Headhunter angesprochen, ob ich Interesse an einem Wechsel zu einer anderen Kanzlei hätte. Es kam zu einem ersten Gespräch, wo er die Formalia (Noten, konkrete Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen) abfragte und mir das Stellenprofil erläuterte. Es fiel auch der Name der Kanzlei (überregionaler Mittelständler).
Wir verblieben so, dass ich mich melden und ihm meinen Lebenslauf schicken solle, wenn ich Interesse haben sollte. Das klang zwar alles nicht schlecht, da ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht die Absicht hatte, zeitnah zu wechseln, habe ich das nicht weiterverfolgt und nichts geschickt.
Jetzt, einige Monate später, haben sich meine Wechselabsichten verdichtet. Beim Durchgehen der Stellenanzeigen habe ich gesehen, dass die Kanzlei nun öffentlich ausschreibt. Die Stelle klingt nach wie vor interessant. Ich überlege, ob ich eine Bewerbung schicke.
Ich frage mich allerdings, ob es aufgrund des vorherigen Gesprächs mit dem Headhunter Gründe gegen eine Bewerbung geben könnte?
Könnte dem Arbeitgeber aufgrund des Anbahnungsgesprächs eine Vermittlungsprovision drohen? Müsste ich ihn darüber aufklären, dass ich im vorhinein angesprochen wurde?
Ich (Anwalt) wurde vor einigen Monaten von einem Headhunter angesprochen, ob ich Interesse an einem Wechsel zu einer anderen Kanzlei hätte. Es kam zu einem ersten Gespräch, wo er die Formalia (Noten, konkrete Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen) abfragte und mir das Stellenprofil erläuterte. Es fiel auch der Name der Kanzlei (überregionaler Mittelständler).
Wir verblieben so, dass ich mich melden und ihm meinen Lebenslauf schicken solle, wenn ich Interesse haben sollte. Das klang zwar alles nicht schlecht, da ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht die Absicht hatte, zeitnah zu wechseln, habe ich das nicht weiterverfolgt und nichts geschickt.
Jetzt, einige Monate später, haben sich meine Wechselabsichten verdichtet. Beim Durchgehen der Stellenanzeigen habe ich gesehen, dass die Kanzlei nun öffentlich ausschreibt. Die Stelle klingt nach wie vor interessant. Ich überlege, ob ich eine Bewerbung schicke.
Ich frage mich allerdings, ob es aufgrund des vorherigen Gesprächs mit dem Headhunter Gründe gegen eine Bewerbung geben könnte?
Könnte dem Arbeitgeber aufgrund des Anbahnungsgesprächs eine Vermittlungsprovision drohen? Müsste ich ihn darüber aufklären, dass ich im vorhinein angesprochen wurde?
21.06.2021, 07:52
Ist zwar nicht direkt eine Antwort auf Deine Frage, aber ruf doch den Headhunter an und sag ihm, dass Du nun interessiert bist. Dann kann er sich seine Provision verdienen und das Problem stellt sich gar nicht erst. Vorteil für Dich wäre, dass Du keine Bewerbung schreiben musst.
21.06.2021, 07:57
(21.06.2021, 00:12)Gast schrieb: Folgende Frage an die Schwarmintelligenz des Forums:
Ich (Anwalt) wurde vor einigen Monaten von einem Headhunter angesprochen, ob ich Interesse an einem Wechsel zu einer anderen Kanzlei hätte. Es kam zu einem ersten Gespräch, wo er die Formalia (Noten, konkrete Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen) abfragte und mir das Stellenprofil erläuterte. Es fiel auch der Name der Kanzlei (überregionaler Mittelständler).
Wir verblieben so, dass ich mich melden und ihm meinen Lebenslauf schicken solle, wenn ich Interesse haben sollte. Das klang zwar alles nicht schlecht, da ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht die Absicht hatte, zeitnah zu wechseln, habe ich das nicht weiterverfolgt und nichts geschickt.
Jetzt, einige Monate später, haben sich meine Wechselabsichten verdichtet. Beim Durchgehen der Stellenanzeigen habe ich gesehen, dass die Kanzlei nun öffentlich ausschreibt. Die Stelle klingt nach wie vor interessant. Ich überlege, ob ich eine Bewerbung schicke.
Ich frage mich allerdings, ob es aufgrund des vorherigen Gesprächs mit dem Headhunter Gründe gegen eine Bewerbung geben könnte?
Könnte dem Arbeitgeber aufgrund des Anbahnungsgesprächs eine Vermittlungsprovision drohen? Müsste ich ihn darüber aufklären, dass ich im vorhinein angesprochen wurde?
Einfach machen. Wenn Du wirklich dort arbeiten möchtest, schreib die Bewerbung selber und geh ggü. dem AG offen damit um.
21.06.2021, 09:44
Ich würde mich selbst bewerben. Wenn es dann im Vorstellungsgespräch etc. passt, würde ich darauf hinweisen, dass dich schon ein Headhunter auf die Stelle angesprochen hat, und ob durch die ersparte Provision etwas bei deinem Gehalt geht (Stichwort "signing fee").
21.06.2021, 10:03
Echte Ehrenfrauen hier. Wenn der Headhunter dich auf die Stelle aufmerksam gemacht hat dann hat er sich sein Geld verdient. Wie asozial kann man sein und ihn um seinen Lohn bringen wollen? Doppelt asozial ist es sich auch noch versuchen dran zu bereichern. Auch der Headhunter muss seine Familie ernähren.
21.06.2021, 10:47
(21.06.2021, 10:03)guga schrieb: Echte Ehrenfrauen hier. Wenn der Headhunter dich auf die Stelle aufmerksam gemacht hat dann hat er sich sein Geld verdient. Wie asozial kann man sein und ihn um seinen Lohn bringen wollen? Doppelt asozial ist es sich auch noch versuchen dran zu bereichern. Auch der Headhunter muss seine Familie ernähren.
Es wäre mir neu, dass ein HeadHunter seine Provision bereits dadurch verdient, indem er auf eine Stelle "hinweist". Vielmehr müsste er jedenfalls eingereichte Unterlagen weiterleiten und die weitere Kommunikation begleiten.
21.06.2021, 10:55
ka. Bei Makler reicht ja irgendein kausaler Beitrag. Ob es bei Headhuntern rechtlich so ist, ist erst einmal egal. Moralisch ist das unterste Schublade.
Gerade als Anwalt sollte man wissen wie undankbar freiberufliche Arbeit ist. Da kann man etwas Verständnis aufbringen.
Gerade als Anwalt sollte man wissen wie undankbar freiberufliche Arbeit ist. Da kann man etwas Verständnis aufbringen.
21.06.2021, 11:10
Wenn deine Noten nicht gut genug sind, so dass der Chef keine Vermittlungsprovision für dich zahlen wollen würde, dann bewirb dich lieber woanders.
21.06.2021, 12:47
(21.06.2021, 10:55)guga schrieb: ka. Bei Makler reicht ja irgendein kausaler Beitrag. Ob es bei Headhuntern rechtlich so ist, ist erst einmal egal. Moralisch ist das unterste Schublade.
Gerade als Anwalt sollte man wissen wie undankbar freiberufliche Arbeit ist. Da kann man etwas Verständnis aufbringen.
Ich (TE) sehe das zwar moralisch etwas entspannter, weil ich nie den Plan verfolgt habe, den Mann um sein Geld zu bringen. Trotzdem hätte ich aus den von dir benannten Gründen ein schlechtes Gewissen. Außerdem sähe es abseits von den rechtlichen Fragen auch komisch aus und könnte zu unschönen Verwicklungen für den möglichen AG und mich führen.
Ich denke, die sauberste Lösung ist es, den HH anzuschreiben und über ihn eine Vermittlung anzubahnen. Wenn die Vermittlung aufgrund der Provision scheitern sollte, dann ist das halt so.
21.06.2021, 14:39
Es gibt ja noch mehr MKs. Wie viele MKs gibt es eigentlich in Deutschland?