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  5. Anwalt vs. Richter (mit Familie)
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Anwalt vs. Richter (mit Familie)
Gast
Unregistered
 
#1
19.06.2021, 21:03
Hallo,


es ist zwar ein Dauerbrenner hier und ich habe die diesbezüglichen Threads mit Gewinn gelesen, möchte aber trotzdem mal im Hinblick auf meine persönliche Situation erfragen, ob ich Vor- und Nachteile der Laufbahn als Richter bzw. Anwalt richtig sehe.


An sich war die Arbeit als selbstständiger Anwalt mein Berufsziel. Mittlerweile habe ich aber Kinder bekommen und kann mir sogar noch weitere vorstellen. Das lässt mich nun fragen, ob es nicht rational sinnvoller wäre, eine Laufbahn als Richter anzustreben.

Das Einstiegsgehalt als Richter finde ich keineswegs zu niedrig. Ich kann mir im Gegenteil nicht vorstellen, an meinem Wohnort (Universitätsstadt, sehr viele niedergelassene Anwälte), als angestellter Anwalt zum Berufseinstieg ähnlich viel zu verdienen. Aber das soll sich ja angeblich in den Folgejahren ändern. Nur höre ich sehr oft, als Anwalt würde man - Großkanzleien u.ä. außen vorgelassen - kaum etwas verdienen. Allerdings hört man ja auch oft, Richter wurden zu wenig verdienen, was ich, wie gesagt, so nicht nachvollziehen kann. Daher frage ich mich, wie ernst solche Klagen zu nehmen sind? Eine Ausbilderin hier meinte auch, dass die Anwälte hier vor Ort sich auf Grund der hohen Konkurrenz keine Honorarvereinbarungen leisten würden können.  Ich habe einfach wenig Einblick darin, wie es wirtschaftlich in einer durchschnittlichen mittelständischen Kanzlei aussieht. Oft wird ja gesagt, man müsste sich auf eine lukrative Nische spezialisieren, leider kann ich das bisher überhaupt nicht beurteilen; die Anwaltsstation steht aber ja noch an. 

Dazu kommt, dass die Arbeitsbelastung als angestellter Anwalt wohl höher ist als im Staatsdienst, wobei man auch dort teilweise von 70 Stundenwochen auch jenseits der Proberichterzeit hört. Lassen sich hierzu allgemeine Aussagen treffen, oder hängt alles von der jeweiligen Kanzlei/Dezernat ab?

Mich stört am Richterberuf nicht die geringen Karriereausichten und auch nicht die Tätigkeit als solche, sondern dass man keinen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Vergütung hat, wie man es als angstellter, jedenfalls aber als selbstständiger Anwalt hat. Aber andererseits fühle ich mich aus familiärem Verantwortungssituation ein bisschen genötigt, die Sicherheit des Staatsdienstes höher zu gewichten. 

Hat hier eventuell jemand Gedanken zu meiner Situation?
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Praktiker
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#2
19.06.2021, 21:21
Ha, und schon wieder Gelegenheit für meinen Werbeblock  Smile

Das mit den 70 Stunden ist jenseits völlig abgesoffener Dezernate in kaputten Stadtstaaten jedenfalls dann, wenn man gut und schnell ist, nicht richtig. Man muss aber, wenn man den Aussagen hier trauen darf, wohl schon mal genauer schauen, in welches Land und welche Behörde man sich begibt, da gibt es offensichtlich doch größere Unterschiede.

Gehalt finde ich auskömmlich und gerade den Familienzuschlag bedenkenswert, aber auch hier kommt es aufs Land an.

Entscheidend finde ich aber: magst Du die Arbeit machen? Macht es Dir Freude, die Fragen neutral und so intensiv zu bearbeiten, wie Du es für angemessen hältst? Also ggf. auch sehr viel Arbeit in wirtschaftlich Nebensächliches zu investieren, weil es andernfalls nicht ordentlich gemacht ist? Das ist Fluch und Segen zugleich - einerseits wirtschaftlich unabhängig, andererseits, wie Du richtig siehst, die Gefahr ins Dauerjammern zu verfallen, weil mehr Arbeit keinen Bonus, sondern eine faktische Gehaltskürzung bedeutet.

Ich würde wirklich das machen, was persönlich passt, nicht zu taktisch rangehen.
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HerrKules
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Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#3
19.06.2021, 22:39
Glaube kaum, dass der durchschnittliche Richter mal 70 Stunden gearbeitet hat. 

Aber: der Familienzuschlag scheint mir so bedenkenswert nicht. Das sind verheiratet mit 2 Kindern 400€ brutto im Monat, falls der Partner auch im öD oder in der Kirche arbeitet, ist er faktisch sogar bedeutungslos.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#4
19.06.2021, 23:02
(19.06.2021, 22:39)HerrKules schrieb:  Glaube kaum, dass der durchschnittliche Richter mal 70 Stunden gearbeitet hat. 

Aber: der Familienzuschlag scheint mir so bedenkenswert nicht. Das sind verheiratet mit 2 Kindern 400€ brutto im Monat, falls der Partner auch im öD oder in der Kirche arbeitet, ist er faktisch sogar bedeutungslos.

Nicht während der Elternzeit! Und ansonsten wird der familienbezogene Teil halbiert, und den kinderbezogenen bekommt, wer das Kindergeld bekommt - aber bedeutungslos wird er damit doch nicht? Nur verdoppelt er sich eben nicht.

Edit: klar, habe es kapiert, ich denke bei beiden den öD hinweg, Du gehst davon aus, dass der Partner eh schon drin ist. Dann bleibt es bei der Elternzeit  Smile
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2021, 23:08 von Praktiker.)
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