08.03.2018, 18:22
Welche Anspruchsgrundlagen habt ihr eigentlich jeweils? Hatte die erste Zeit teilweise ein Brett vor dem Kopf wegen der vielen Anträge, so dass es mir schwer fiel zielstrebig und geradlinig zu denken. Bin auch ständig hin- und hergesprungen gedanklich.
In dem Fall trugen aber schon die Beklagten Darlegungs- und Beweislast?
In dem Fall trugen aber schon die Beklagten Darlegungs- und Beweislast?
08.03.2018, 18:38
Ja schon. Weil sonst ja ein anpruch von ihnen gerechtfertigt wäre...
Ne andere Frage. Was habt ihr bei Rechtsmittel umd vorläufige Vollstreckbarkeit gemacht
?
Ne andere Frage. Was habt ihr bei Rechtsmittel umd vorläufige Vollstreckbarkeit gemacht
?
08.03.2018, 18:52
(08.03.2018, 18:38)13755 schrieb: Ja schon. Weil sonst ja ein anpruch von ihnen gerechtfertigt wäre...
Ne andere Frage. Was habt ihr bei Rechtsmittel umd vorläufige Vollstreckbarkeit gemacht
?
Feststellungsurteil nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Kosten dürften 1500 € hier nicht überschreiten, also 708 Nr. 11 ohne SL. Habe allerdings auch das nicht geschafft noch hinzuschreiben. Sonst halt Berufung 511 I, II Nr. 1? Allerdings fehlt bei mir auch das. Zeit war grausam.
08.03.2018, 18:53
Rechtsmittel nach § 232 I ZPO die Berufung an das LG Wiesbaden binnen 1 Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils nach §§ 511, 517 ZPO.
VVL habe ich geraten und habe auf § 708 Nr. 11, 711 ZPO gesetzt.
VVL habe ich geraten und habe auf § 708 Nr. 11, 711 ZPO gesetzt.
08.03.2018, 18:56
Im Probeexamen noch getestet, die Entscheidungsgründe vor dem Tatbestand zu schreiben und heute nicht getreut und damit dann am Ende schwer auf die Fresse gefallen. Die Entscheidungsgründe sind komplett daneben. Tenor fehlt auch bei mir am Ende.
08.03.2018, 19:10
Sagt mal, wie fandet ihr den Standort Karlshorst eigentlich? Ich ehrlich gesagt grausam. Weiß noch wie gut eure Ohren sind, aber von hinten relativ weit rechts habe ich fast jeden Toilettengang wahrnehmen dürfen. Von gaaanz hinten hatte ich gefühlte 10 Minuten länger um zu schreiben, bis die "Securitys" mit ihren soften Einsammelmaßnahmen angekommen sind. Das fand ich nicht so prall ehrlich gesagt. Es durfte sogar jemand von ganz vorne 5 Minuten später noch seine Arbeit mit auf den Stapel packen, während ein Kommilitone (GJPA Standort) zu 0 Punkten in einer Arbeit verdonnert worden ist, weil sich die Zettel nicht gänzlich in diesem Umschlag befunden haben. Und hintendran stehen relativ abgefuckte Leute (sorry für den Ausdruck, aber macht euch gerne selbst ein Bild) vor einer Wettbörse und trinken Bier? Ist das deren Ernst uns dort hinzuschicken? Von der Anreise aus dem Westen Berlins mal ganz zu schweigen..
08.03.2018, 19:16
(08.03.2018, 19:10)NalaBln schrieb: Sagt mal, wie fandet ihr den Standort Karlshorst eigentlich? Ich ehrlich gesagt grausam. Weiß noch wie gut eure Ohren sind, aber von hinten relativ weit rechts habe ich fast jeden Toilettengang wahrnehmen dürfen. Von gaaanz hinten hatte ich gefühlte 10 Minuten länger um zu schreiben, bis die "Securitys" mit ihren soften Einsammelmaßnahmen angekommen sind. Das fand ich nicht so prall ehrlich gesagt. Es durfte sogar jemand von ganz vorne 5 Minuten später noch seine Arbeit mit auf den Stapel packen, während ein Kommilitone (GJPA Standort) zu 0 Punkten in einer Arbeit verdonnert worden ist, weil sich die Zettel nicht gänzlich in diesem Umschlag befunden haben. Und hintendran stehen relativ abgefuckte Leute (sorry für den Ausdruck, aber macht euch gerne selbst ein Bild) vor einer Wettbörse und trinken Bier? Ist das deren Ernst uns dort hinzuschicken? Von der Anreise aus dem Westen Berlins mal ganz zu schweigen..
08.03.2018, 19:18
Jetzt hat das Zitieren nicht geklappt.
Ja, ist mir auch aufgefallen. Ich hätte auch gerne noch 5 Minuten geschenkt bekommen, um meinen Tenor den gefundenen Ergebnissen anzupassen. Bis die Leute hinten waren, hat es schon eine ganze Ecke gedauert.
Ja, ist mir auch aufgefallen. Ich hätte auch gerne noch 5 Minuten geschenkt bekommen, um meinen Tenor den gefundenen Ergebnissen anzupassen. Bis die Leute hinten waren, hat es schon eine ganze Ecke gedauert.
08.03.2018, 19:28
Ich denke mal, dass der Tatbestand in der Bewertung sicherlich auch einen größeren Einfluss bekommen wird. Das ist ja auch erstmal eine Aufgabe, dieses ganze Wirrwarr an Vorträgen mit den unterschiedlichsten Daten im Lichte der Darlegungs- und Beweislast einzusortieren.
Ärgern tue ich mich vor allem darüber, zum Schluss noch §295 ZPO ignoriert zu haben. Das macht natürlich auf den letzten Seiten einen hervorragenden Eindruck.
Meine Hoffnung ist jetzt vor allem, dass dieser suboptimale Einstieg wenigstens bedeutet, dass es morgen keine Experimente mehr gibt, sondern einen klassischen KV/MV. :angel:
Ärgern tue ich mich vor allem darüber, zum Schluss noch §295 ZPO ignoriert zu haben. Das macht natürlich auf den letzten Seiten einen hervorragenden Eindruck.
Meine Hoffnung ist jetzt vor allem, dass dieser suboptimale Einstieg wenigstens bedeutet, dass es morgen keine Experimente mehr gibt, sondern einen klassischen KV/MV. :angel:
08.03.2018, 20:25
Ich habe die Klausur ehrlich gesagt größtenteils nach Gefühl gelöst.
A. Zulässigkeit
• 12, 13 (kurz 261 III wegen des Umzugs nach Rechtshängigkeit)
• Sachliche Zust. Unproblematisch
• 256 I
• Erledigung durch Beklagten (-) nicht möglich. Kurz RSB des Klägers
angesprochen
• 59, 60
• 260
B. Begründteheit
1: Bezeichnung als asozial und behindert (-)
Habe ich über 1004/823 I gelöst und ging durch, einfaches bestreiten durch den Kläger nicht ausreichend da Beklagte den genauen Tat/Umstände schildern.
Daher Antrag unbegründet.
2: Beklagten seien nicht Eigentümer 1004 I 2 (+)
Ging bei mir nicht durch, da laut Grundbuch Beklagte tatsächlich nicht Eigentümer waren. Auch wahre Aussagen gegenüber Dritten geschützt über Art. 5
Antrag begründet.
3: "üble Nachrede" (+)
Aus meiner Sicht schon zu unkonkret (wann/wo/wie). Im übrigen habe ich hier den Ausforschungsbeweis angesprochen, aber sehr unsicher.
Antrag begründet. .
4: Zettel an der Windschutzscheibe (+)
Auch über 1004 gelöst. Im Ergebnis bei mir auch ok, da der Zettel auslegbar war und der Schuppen ja tatsächlich formell illegal war.
Antrag begründet.
5: Vor dem Haus parken (+)
Ging bei mir auch durch...er parkt ja auf öffentlichen Straßenrand, und nur weil sein Auto alt ist?! Wusste gar nicht, was hier die ALG sein sollte.
Antrag begründet.
6: Ausfahrt zugeparkt (+/-) 1004
Damit habe ich mich sehr schwer getan. Die Tatsache, dass die Frau gefahren ist, ist laut Palandt unerheblich, da er Halter ist.
War glaube ich das folgende BGH Urteil. https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3749.php
Ich habe leider nicht an die StVO gedacht und im Ergebnis den Anspruch auch verneint, da nur ein kurzer, einmaliger Halt. Denke aber mit BGH wäre der Unterlassungsanspruch durch gegegnagen.
7: Rattenfutter (+)
Kurz die Nichtbeleherung der Tochter problematisiert. Ich habe es auch strafrechtlich gelöst (Abwägung), aber 295 lässt sich auch gut hören.
Aus meiner Sicht war das Ergebnis hier aber klar, die Zeugin war nicht besonders glaubhaft (ist sich 100% sicher den Kläger gesehen zu haben, obwohl ein Jahr, Nachts, große Hecke).
8. Terasse auf das Haus staren (+)
Auch der Antrag ging bei mir durch. Hatte etwas Probelem eine ALG zu finden (APR i.V:m 823 I?). Aber auch hier eher nach Bauchgefühl gelöst, der Kläger steht halt manchmal auf der Terasse und schaut heraus -> Kann man ihm kaum verbieten.
Kosten: 7/8 und 1/8 (oder ¼, 3/4 was glaube ich ich wegen der Einfahrt + Beleidigungen richtig gewesen wäre).
VV: 708 Nr. 11, 711. Nach meiner Lösung noch 713
Rechtsmittel: Berufung.
A. Zulässigkeit
• 12, 13 (kurz 261 III wegen des Umzugs nach Rechtshängigkeit)
• Sachliche Zust. Unproblematisch
• 256 I
• Erledigung durch Beklagten (-) nicht möglich. Kurz RSB des Klägers
angesprochen
• 59, 60
• 260
B. Begründteheit
1: Bezeichnung als asozial und behindert (-)
Habe ich über 1004/823 I gelöst und ging durch, einfaches bestreiten durch den Kläger nicht ausreichend da Beklagte den genauen Tat/Umstände schildern.
Daher Antrag unbegründet.
2: Beklagten seien nicht Eigentümer 1004 I 2 (+)
Ging bei mir nicht durch, da laut Grundbuch Beklagte tatsächlich nicht Eigentümer waren. Auch wahre Aussagen gegenüber Dritten geschützt über Art. 5
Antrag begründet.
3: "üble Nachrede" (+)
Aus meiner Sicht schon zu unkonkret (wann/wo/wie). Im übrigen habe ich hier den Ausforschungsbeweis angesprochen, aber sehr unsicher.
Antrag begründet. .
4: Zettel an der Windschutzscheibe (+)
Auch über 1004 gelöst. Im Ergebnis bei mir auch ok, da der Zettel auslegbar war und der Schuppen ja tatsächlich formell illegal war.
Antrag begründet.
5: Vor dem Haus parken (+)
Ging bei mir auch durch...er parkt ja auf öffentlichen Straßenrand, und nur weil sein Auto alt ist?! Wusste gar nicht, was hier die ALG sein sollte.
Antrag begründet.
6: Ausfahrt zugeparkt (+/-) 1004
Damit habe ich mich sehr schwer getan. Die Tatsache, dass die Frau gefahren ist, ist laut Palandt unerheblich, da er Halter ist.
War glaube ich das folgende BGH Urteil. https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3749.php
Ich habe leider nicht an die StVO gedacht und im Ergebnis den Anspruch auch verneint, da nur ein kurzer, einmaliger Halt. Denke aber mit BGH wäre der Unterlassungsanspruch durch gegegnagen.
7: Rattenfutter (+)
Kurz die Nichtbeleherung der Tochter problematisiert. Ich habe es auch strafrechtlich gelöst (Abwägung), aber 295 lässt sich auch gut hören.
Aus meiner Sicht war das Ergebnis hier aber klar, die Zeugin war nicht besonders glaubhaft (ist sich 100% sicher den Kläger gesehen zu haben, obwohl ein Jahr, Nachts, große Hecke).
8. Terasse auf das Haus staren (+)
Auch der Antrag ging bei mir durch. Hatte etwas Probelem eine ALG zu finden (APR i.V:m 823 I?). Aber auch hier eher nach Bauchgefühl gelöst, der Kläger steht halt manchmal auf der Terasse und schaut heraus -> Kann man ihm kaum verbieten.
Kosten: 7/8 und 1/8 (oder ¼, 3/4 was glaube ich ich wegen der Einfahrt + Beleidigungen richtig gewesen wäre).
VV: 708 Nr. 11, 711. Nach meiner Lösung noch 713
Rechtsmittel: Berufung.