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VBler schriftliche Note
Gast
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#51
02.06.2021, 14:52
ihr seit halt gleich gut!1 Prüfer hat das erkannt. Kollege hatte schriftlich nur einen schlechten Tag
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Gast
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#52
04.06.2021, 18:25
Du meinst 8 schlechte Tage.
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Gast
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#53
04.06.2021, 18:31
(01.06.2021, 13:40)Sky schrieb:  
(01.06.2021, 10:08)Gast schrieb:  Wenn ich mit 10,0 reingehe und mit 10,3 rausgehe dann ist es Beschiss wenn einer mit 7,5 reinging und am Ende noch 9,8 hat. So einfach isch des

der justiz sind deine schriftlichen noten aber bekannt. da haste trotzdem nen vorsprung

+1 

Bei sehr guten Klausuren bzw. atypischer mündlicher Prüfung würde ich auch die Einzelnotenübersicht vorlegen.

Das mag zwar bei privaten Arbeitgebern unüblich sein, wurde bei mir (9,7 Vornote auf 9,3 insgesamt) aber durchaus gewürdigt. Da ich bereits ein erstes Examen im oberen vollbefriedigenden Bereich (und dort auch eine gute mündliche Prüfung) habe, gehen viele Arbeitgeber aufgrund der Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung davon aus, dass der Schnitt aus den Klausuren (Top 5 Prozent) das Leistungsbild realistischer widerspiegelt. Zumindest die Arbeitgeber, denen der Unterschied zwischen 9,x und 11,x wichtig ist.

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Gast
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#54
05.06.2021, 11:31
(04.06.2021, 18:25)Gast schrieb:  Du meinst 8 schlechte Tage.


Naja 1, 2 schlechte Tage reichen schon. Musst ja nur eine Klausur verhauen und da mit ausreichend raus anstatt mit 8+ und schon ist der Schnitt im Eimer. Bei 2 sowieso. Klausuren mit 16 Punkten als Ausreißer nach oben (zum Ausgleich von Ausreißern nach unten)  sind im Zweiten zumindest auch seltener als im ersten Examen.

Aber um die Leute hier zufriedenstellen: Mündliche ist reine Willkür, Schriftliche ist das Objektivste der Welt, die Prüfer haben euch einfach gehasst. Es gibt da bestimmt keine Grauzonen/Abstufungen und ihr seid natürlich unfehlbar :) 
Wenn es im Job dann nicht klappt, dann sind auch die Leute im Arbeitsumfeld schuld. Ihr seid - das steht ja fest - unfehlbar und habt die schriftliche wie mündliche Prüfung perfekt abgelegt und hättet jeweils 2x 16 Pkt. verdient.
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Gast
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#55
05.06.2021, 11:41
9,3 auf 8,8  Upside_down
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#56
05.06.2021, 12:50
(05.06.2021, 11:41)Gast schrieb:  9,3 auf 8,8  Upside_down

AV versemmelt und dann blackout?
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Gast
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#57
05.06.2021, 13:13
(05.06.2021, 11:31)Gast schrieb:  
(04.06.2021, 18:25)Gast schrieb:  Du meinst 8 schlechte Tage.


Naja 1, 2 schlechte Tage reichen schon. Musst ja nur eine Klausur verhauen und da mit ausreichend raus anstatt mit 8+ und schon ist der Schnitt im Eimer. Bei 2 sowieso. Klausuren mit 16 Punkten als Ausreißer nach oben (zum Ausgleich von Ausreißern nach unten)  sind im Zweiten zumindest auch seltener als im ersten Examen.

Aber um die Leute hier zufriedenstellen: Mündliche ist reine Willkür, Schriftliche ist das Objektivste der Welt, die Prüfer haben euch einfach gehasst. Es gibt da bestimmt keine Grauzonen/Abstufungen und ihr seid natürlich unfehlbar :) 
Wenn es im Job dann nicht klappt, dann sind auch die Leute im Arbeitsumfeld schuld. Ihr seid - das steht ja fest - unfehlbar und habt die schriftliche wie mündliche Prüfung perfekt abgelegt und hättet jeweils 2x 16 Pkt. verdient.

Ne. Du hast natürlich auch Recht. Die schriftlichen Leistungen sind auch für Glück und Pech anfällig. Das Problem ist nur, dass die mündliche Prüfung dies noch viel mehr ist (1 Tag. Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, Mitprüflinge etc.).

Zudem - und das wird gern vergessen - wird die mündliche Prüfung (für viele ist das gut) viel besser bewertet, als die Klausuren. Wenn dann jmd. Pech in der mündlichen Prüfung hat, wirkt sich das dementsprechend in Relation viel mehr aus.
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Gast
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#58
05.06.2021, 15:32
(05.06.2021, 13:13)Gast schrieb:  
(05.06.2021, 11:31)Gast schrieb:  
(04.06.2021, 18:25)Gast schrieb:  Du meinst 8 schlechte Tage.


Naja 1, 2 schlechte Tage reichen schon. Musst ja nur eine Klausur verhauen und da mit ausreichend raus anstatt mit 8+ und schon ist der Schnitt im Eimer. Bei 2 sowieso. Klausuren mit 16 Punkten als Ausreißer nach oben (zum Ausgleich von Ausreißern nach unten)  sind im Zweiten zumindest auch seltener als im ersten Examen.

Aber um die Leute hier zufriedenstellen: Mündliche ist reine Willkür, Schriftliche ist das Objektivste der Welt, die Prüfer haben euch einfach gehasst. Es gibt da bestimmt keine Grauzonen/Abstufungen und ihr seid natürlich unfehlbar :) 
Wenn es im Job dann nicht klappt, dann sind auch die Leute im Arbeitsumfeld schuld. Ihr seid - das steht ja fest - unfehlbar und habt die schriftliche wie mündliche Prüfung perfekt abgelegt und hättet jeweils 2x 16 Pkt. verdient.

Ne. Du hast natürlich auch Recht. Die schriftlichen Leistungen sind auch für Glück und Pech anfällig. Das Problem ist nur, dass die mündliche Prüfung dies noch viel mehr ist (1 Tag. Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, Mitprüflinge etc.).

Zudem - und das wird gern vergessen - wird die mündliche Prüfung (für viele ist das gut) viel besser bewertet, als die Klausuren. Wenn dann jmd. Pech in der mündlichen Prüfung hat, wirkt sich das dementsprechend in Relation viel mehr aus.

Endlich ein etwas sachlicherer Beitrag, darauf gehe ich gerne noch ein. 

In der mündlichen gibt es natürlich Willküraspekte (Glück/Pech). Angefangen von der Themenauswahl der Prüfer bis hin zu der konkreten Bewertung. Teils Pflichtstoff, teils abgedreht. Insofern bin ich auch vollkommen bei dir. Aber zu behaupten, dass es in der mündlichen Prüfung um nichts anderes gehe, ist natürlich auch fehlgehend. So willkürlich ist das dann doch nicht. Die Relation ist vorher bekannt, wen das stört, der sucht sich einfach ein BL mit mehr Klausuren bzw. weniger gewichteter mündlicher Prüfung, aber man weiß das ja zumindest vorher. 
Wer aber mit hohen Noten rein geht, hat natürlich auch mehr zu leisten, um sich zu verbessern. Oben gab es ja bereits zig Beispiele dazu, ich will das nicht unnötig wiederholen. 

In den schriftlichen Leistungen gibt es entsprechende Probleme. Viele Leute gehen hier häufig auch vermessen einfach davon aus, dass wenn sie dort gute Noten kriegen diese verdient sein, auch wenn der dortige Korrektor vielleicht zu freundlich war. Daneben treten natürlich mangelnde Korrekturmöglichkeiten (in der mündlichen Prüfung, kann man falsche Antworten teils durch andere richtige Antworten ausgleichen). Das Korrekturdilemma bei den Schriftlichen ist hier im Forum aber gefühlt ohnehin andauernd Thema, daher will ich dazu nicht weiter ausführen.

Zur Mündlichen nochmal: Die mündliche Prüfung wird besser bewertet. Sie dient aber eben doch durchaus als Korrektiv (va in BL mit 40% Beteiligung). Die bessere Bewertung könnte aber auch einfach daher resultieren, dass die Prüfer sich ihre Fälle selbst ausdenken müssen und entsprechend konkrete Maßstäbe entwickeln müssen, wie sie ihre Punkte verteilen. Diese "Transparenz" und die Gedankenführung um den Prüfungsablauf und die Bewertung sind so mit dem schriftlichen Examen nicht zwingend vergleichbar. Va, sind es ja häufig auch "Grundfälle", die selbst nicht wirklich schwer sind - was auch an der knappen Zeit liegt - die dann mit etwas schwierigeren Fragen zur Notendifferenzierung aufgepeppt werden. Wenn jemand aber den Grundfall perfekt löst und dabei 70/80% hat (und eben die Spezialfragen nicht weiß) ergibt das in der Regel trotzdem gute Noten, weil einfach für bspw. 2 Spezialfragen nicht 8 oder 10 Punkte insgesamt vergeben werden können. In einer Examensklausur mit viel mehr Problemfeldern ist das anders.

Bei den schriftlichen Prüfungen gibt es das seltener. Mein damaliger Ausbilder ist damals nach dem Prinzip verfahren, er liest die Klausur mit 0 Punkten und gibt Punkte drauf während des Lesens. Hat sich aber vorher NIE Gedanken darüber gemacht, wie eigentliche eine 16-18 Punkte Lösung aussehen müsste (das müssen die in der mündlichen Prüfung eig. zwangsläufig, zumindest grob). Da ist es fast schon vorprogrammiert, dass er sich beschwert hat, dass er nie über 9/10 Punkte kommt und "es einfach keine guten Kandidaten" gibt (nach eigener Angabe korrigiert er seit 5 Jahren regelmäßig und hat nie über 9/10 Punkte vergeben, was sehr merkwürdig klang).


Man könnte sich natürlich auch - trotz aller Willkür - die Frage stellen, wieso man selbst mit 9/10 Punkten in der Schriftlichen die gleiche Note in der mündlichen Prüfung erhält, wohingegen "die Schlechten" (7/8 Punkte rum) mit 10-12 Punkten aus der mündlichen Prüfung rausgehen können. 

Was viele bei der mündlichen Prüfung meiner Meinung nach generell verkennen sind folgende drei Punkte: (1) Das Lernprogramm für die mündliche Prüfung ist ein komplett anderes als für das Schriftliche, gerade Randthemen (BORA/BRAO; IPR; vertiefte StPO-Verfahren; selten ÖR-Fälle) kommen häufiger dran, vieles auch nicht zwingend Prüfungsstoff & generell reine Wissensfragen; die Gewöhnung an den Kommentar die Jahre davor ist insofern auch eher schädlich; (2) Die Leute verlassen sich viel zu sehr auf die Protokolle. Ich habe 4x Examen geschrieben (und dann gemerkt, dass ich vielleicht doch kein Notar werden will) und von den 12 Prüfern, war streng genommen 1 wirklich protokollfest. Die übrigen, die "protokollfest" waren, waren die, die alles prüfen, insbesondere aktuelles; (3) Die Darstellung in der mündlichen Prüfung/der Ablauf wird unterschätzt. 

Letzteres kann man gut an Protokollen sehen, wenn zB 2 Kandidaten über den Prüfer und den "unfairen" Fall meckern und sich beschweren, aus den übrigen Protokollen der Prüfung aber sehr gut hervorgeht, dass die einfach den Fall nicht verstanden haben. Bspw. (den Fall habe ich noch halb im Kopf) hatten sich zwei Protokollanten über einen StA aufgeregt, der ganz fiese Sachen geprüft habe und nie mit den "richtigen" (das wurde im Protokoll mehrfach betont) Antworten der Protokollanten zufrieden war. Sie hätten doch alles zum Diebstahl richtig gesagt und dazu lang und ausführlich erzählt etc pp.; diese haben sich am Ende über ihre Note samt unfairer Bewertung beschwert. 
Bei den übrigen Protokollen kam dann raus, dass es eigentlich ein Raubfall war, mit dem Schwerpunkt "Finalität" und Qualifikationen und § 242 StGB (lt. denen) vollkommen unproblematisch gegeben war. Gleiche Prüfung, zwei Welten.

So etwas nur & ausschließlich auf die Prüfer zu beziehen, zeugt halt von einem nennen wir es mal überzogenen Selbstbewusstsein.
Natürlich mag es solche Fehler geben und natürlich gibt es - gerade in Jura - viel Verbesserungspotential was die Prüfungen angeht. Aber krasse Fehler und Ausnahmefälle dürften genauso häufig vorkommen, wie wenn eine 12 Punkte Klausur mit 3 Punkten bewertet wird, weil der Korrektor eine Pfeife ist (da gab es auch mal einen Beitrag zu, wo Betroffene bei denen der Drittkorrektor eingeschaltet wurde, davon erzählt hatten). So etwas gibt es, aber eben doch nur selten. Die nächste Frage wäre auch, wieso sich überhaupt (!) keiner von den Betroffenen dagegen gewendet hat, wenn es doch alles so unrecht & gemein war.
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Gast
Unregistered
 
#59
05.06.2021, 15:55
ey, red mir meine 7-8p schriftlich nicht mies
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Gast
Unregistered
 
#60
07.06.2021, 14:56
(02.06.2021, 12:26)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 15:48)Gast schrieb:  Noch ein netter Punkt zur willkürlichen Themenwahl: 

Bei einem Kumpel wurde in der mündlichen hauptsächlich aktuelle politische Themen vom Ö-Rechts Prüfer abgefragt, ohne dass diese einen Aufhänger für tiefergehendere rechtliche Fragen bildeten. D.h. wusste man dies, indem man fein detailliert die Nachrichten verfolgt hat easy und wenn nicht, war man aufgeschmissen. Hat mir einer Prüfung der rechtlichen Fähigkeiten nur noch mittelbar was zu tun (zB. welche Partei denn welchen Vorschlag bzgl. Legislaturperiode und Bundeskanzlerzeit unterbreitet oder wie eigentlich die letzte Wahl in der konkreten Großstadt ausgefallen ist).

Bei einer weiteren Freundin wurde bspw. gefragt, welche Berührungspunkte ein OVG und das BVerfG haben (das hat es sogar auf die Seite von Frau Klamser geschafft). Was man mit solchen Fragen erreichen will, erschließt sich mir auch nur bedingt. 

Bei meiner Freundin damals im ersten Examen (das ist aber in der Tat paar Jahre her) hat ein Prof damals die Folgen des Brexit rauf und runter abgeprüft. Wohingegen es in der Parallelprüfung um 0815 AGB-Kontrollen und §§ 280, 241 bei Waschstraßen ging. Macht Freude!

Da ist man manchmal einfach nur froh, dass man es hinter sich hat.

Bei solchen Fragen muss man dann halt die Eier haben kurz nachzuhaken, was das ganze hier mit einer juristischen Prüfung zu tun hat. Vielleicht mit einem kurzen Wink ins JAG. Einfach mal kurz anmerken, dass es nicht Prüfungsstoff ist und hoffen, dass die anderen Prüfer mit aufspringen. Einfach nur zittern bis es vorbei ist hilft im Zweifel keinem.

Zwischendurch pennt auch einfach die Kommission und prüft auch mal Sachen, die kein Prüfungsstoff mehr sind. 

So wurde bei mir Kommunalabgabenrecht in der mündlichen Prüfung mit Bezug zu allg. Steuer-/Haushaltsgrundsätzen geprüft, obwohl das Thema seit knapp 2 Semestern aus dem Pflichtstoff gestrichen wurde.
In der mündlichen Prüfung eines Freundes (2. Stex) sollte man im Kopf Gerichtsgebühren ausrechnen (damit meine ich jetzt nicht, grob die Schwellen zu wissen, ab wann bspw. § 708 Nr. 11 ZPO greift, sondern es wurde eine komplette Rechnung anhand des Streitwertes verlangt).
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