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  5. Schlechtes Stationszeugnis
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Schlechtes Stationszeugnis
Gast
Unregistered
 
#71
01.06.2021, 17:46
(01.06.2021, 17:43)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 13:52)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb:  Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.

Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen


Ja wow ey, diese undankbaren Referendare, wie können sie es wagen, auch nur ein einziges Mal in ihrem mageren Juristenleben auf großzügige Benotung zu hoffen.

wenn du schlecht bist, dann kriegst du halt 5 Punkte und fertig.

Und wenn er nicht schlecht war und trotzdem nur 5 Punkte bekommen hat?
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Gast
Unregistered
 
#72
01.06.2021, 18:30
(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb:  Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.

Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen
Die Erwartungshaltung ergibt sich daraus, dass es genügend Leute gibt, die mit 14+ Punkten in einer Station bewertet werden und dann mit nem 4er Schnitt aus den Klausuren kommen. Wenn es solche Fälle gibt, kann es nicht gleichzeitig sein, dass andere mit unter 8 in einer Stationen bewertet werden und sich dazu noch Formulierungen im Zeugnis finden, die sich an der Grenze zur Beleidigung bewegen (vgl TE). Es kann doch nicht sein, dass Referendaren ohne sachlichen Grund durch solche Formulierungen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Mein Ansatz ist das jedenfalls nicht.
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Gast
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#73
01.06.2021, 18:55
(01.06.2021, 18:30)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb:  Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.

Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen
Die Erwartungshaltung ergibt sich daraus, dass es genügend Leute gibt, die mit 14+ Punkten in einer Station bewertet werden und dann mit nem 4er Schnitt aus den Klausuren kommen. Wenn es solche Fälle gibt, kann es nicht gleichzeitig sein, dass andere mit unter 8 in einer Stationen bewertet werden und sich dazu noch Formulierungen im Zeugnis finden, die sich an der Grenze zur Beleidigung bewegen (vgl TE). Es kann doch nicht sein, dass Referendaren ohne sachlichen Grund durch solche Formulierungen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Mein Ansatz ist das jedenfalls nicht.


Find das irgendwie witzig, dass hier direkt der sachliche Grund abgesprochen wird, ohne dass man weiß, wie der TE sich in der Station verhalten hat
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omnimodo
Posting Freak
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Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#74
01.06.2021, 19:20
Gerade bei Stationszeugnissen ist Zurückhaltung geboten.

Die Dinger werden ja oft eher belächelt, was gut ist bei Leuten mit 2 Examen + ggf weitere Qualifikationen. Die Beobachtung der Ausbilder während der äußerst kurzen Ausbildungsabschnitte ist von Natur aus begrenzt und lässt in der Regel keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Qualitäten des Referendars zu. Eine Ausnahme mag in der Anwaltsstation gelten, wenn die einigermaßen vollständig abgeleistet wird. 

Wenn dann aber mal eine Behörde o.ä. auf die Idee kommt aus einem Zeugnis zu lesen wie aus Kaffeesatz kann es zu einem Problem werden, wenn man während einer 3-monatigen Teilzeitstation mit dem Ausbilder nicht gut zurecht kam.
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Gast
Unregistered
 
#75
01.06.2021, 20:11
(01.06.2021, 18:55)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 18:30)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb:  Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.

Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen
Die Erwartungshaltung ergibt sich daraus, dass es genügend Leute gibt, die mit 14+ Punkten in einer Station bewertet werden und dann mit nem 4er Schnitt aus den Klausuren kommen. Wenn es solche Fälle gibt, kann es nicht gleichzeitig sein, dass andere mit unter 8 in einer Stationen bewertet werden und sich dazu noch Formulierungen im Zeugnis finden, die sich an der Grenze zur Beleidigung bewegen (vgl TE). Es kann doch nicht sein, dass Referendaren ohne sachlichen Grund durch solche Formulierungen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Mein Ansatz ist das jedenfalls nicht.


Find das irgendwie witzig, dass hier direkt der sachliche Grund abgesprochen wird, ohne dass man weiß, wie der TE sich in der Station verhalten hat

ist doch die vielfach vertretene Mentalität wie im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer gut, Arbeitgeber böse. Kündigung? Schlechtes Zeugnis? Die Welt ist ungerecht (Gerechtigkeit - des Deutschen liebstes Wort)!!!  AufDenTischHauen
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Gast
Unregistered
 
#76
01.06.2021, 20:14
(01.06.2021, 19:20)omnimodo schrieb:  Gerade bei Stationszeugnissen ist Zurückhaltung geboten.

Die Dinger werden ja oft eher belächelt, was gut ist bei Leuten mit 2 Examen + ggf weitere Qualifikationen. Die Beobachtung der Ausbilder während der äußerst kurzen Ausbildungsabschnitte ist von Natur aus begrenzt und lässt in der Regel keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Qualitäten des Referendars zu. Eine Ausnahme mag in der Anwaltsstation gelten, wenn die einigermaßen vollständig abgeleistet wird. 

Wenn dann aber mal eine Behörde o.ä. auf die Idee kommt aus einem Zeugnis zu lesen wie aus Kaffeesatz kann es zu einem Problem werden, wenn man während einer 3-monatigen Teilzeitstation mit dem Ausbilder nicht gut zurecht kam.

Naja im Gegenzug ist dann aber schon fraglich, wieso zB die Prüfer in der mündlichen Prüfung das besser einschätzen können. 

Vielleicht spricht die Diskrepanz zu den Staatsnoten/ Klausurnoten auch einfach dafür, dass das Prüfungssytem nicht ganz so lebensnah und realistisch ist im Vergleich zur Stationsarbeit. 

Will aber natürlich nicht bestreiten, dass es Probleme bei den Zeugnissen gibt.
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omnimodo
Posting Freak
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Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#77
01.06.2021, 22:15
(01.06.2021, 20:14)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 19:20)omnimodo schrieb:  Gerade bei Stationszeugnissen ist Zurückhaltung geboten.

Die Dinger werden ja oft eher belächelt, was gut ist bei Leuten mit 2 Examen + ggf weitere Qualifikationen. Die Beobachtung der Ausbilder während der äußerst kurzen Ausbildungsabschnitte ist von Natur aus begrenzt und lässt in der Regel keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Qualitäten des Referendars zu. Eine Ausnahme mag in der Anwaltsstation gelten, wenn die einigermaßen vollständig abgeleistet wird. 

Wenn dann aber mal eine Behörde o.ä. auf die Idee kommt aus einem Zeugnis zu lesen wie aus Kaffeesatz kann es zu einem Problem werden, wenn man während einer 3-monatigen Teilzeitstation mit dem Ausbilder nicht gut zurecht kam.

Naja im Gegenzug ist dann aber schon fraglich, wieso zB die Prüfer in der mündlichen Prüfung das besser einschätzen können. 

Vielleicht spricht die Diskrepanz zu den Staatsnoten/ Klausurnoten auch einfach dafür, dass das Prüfungssytem nicht ganz so lebensnah und realistisch ist im Vergleich zur Stationsarbeit. 

Will aber natürlich nicht bestreiten, dass es Probleme bei den Zeugnissen gibt.

Müssen wir nicht drüber reden, dass bei der Mündlichen ebenfalls sehr viel Glück und Unwägbarkeiten mitspielen.

Ich denke meist sind die Zeugnisse auch okay. Wenn man als Ausbilder aber gerade dazu tendiert ein eher schlechtes Zeugnis zu schreiben sollte man sich vielleicht überlegen, ob man diesen Stein auf dem Weg des Referendars da wirklich platzieren muss oder ob es vielleicht doch besser ist was im Bereich der Unverfänglichkeit zu formulieren. :)
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Sky
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Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#78
01.06.2021, 22:20
(01.06.2021, 22:15)omnimodo schrieb:  
(01.06.2021, 20:14)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 19:20)omnimodo schrieb:  Gerade bei Stationszeugnissen ist Zurückhaltung geboten.

Die Dinger werden ja oft eher belächelt, was gut ist bei Leuten mit 2 Examen + ggf weitere Qualifikationen. Die Beobachtung der Ausbilder während der äußerst kurzen Ausbildungsabschnitte ist von Natur aus begrenzt und lässt in der Regel keine tragfähigen Rückschlüsse auf die Qualitäten des Referendars zu. Eine Ausnahme mag in der Anwaltsstation gelten, wenn die einigermaßen vollständig abgeleistet wird. 

Wenn dann aber mal eine Behörde o.ä. auf die Idee kommt aus einem Zeugnis zu lesen wie aus Kaffeesatz kann es zu einem Problem werden, wenn man während einer 3-monatigen Teilzeitstation mit dem Ausbilder nicht gut zurecht kam.

Naja im Gegenzug ist dann aber schon fraglich, wieso zB die Prüfer in der mündlichen Prüfung das besser einschätzen können. 

Vielleicht spricht die Diskrepanz zu den Staatsnoten/ Klausurnoten auch einfach dafür, dass das Prüfungssytem nicht ganz so lebensnah und realistisch ist im Vergleich zur Stationsarbeit. 

Will aber natürlich nicht bestreiten, dass es Probleme bei den Zeugnissen gibt.

Müssen wir nicht drüber reden, dass bei der Mündlichen ebenfalls sehr viel Glück und Unwägbarkeiten mitspielen.

Ich denke meist sind die Zeugnisse auch okay. Wenn man als Ausbilder aber gerade dazu tendiert ein eher schlechtes Zeugnis zu schreiben sollte man sich vielleicht überlegen, ob man diesen Stein auf dem Weg des Referendars da wirklich platzieren muss oder ob es vielleicht doch besser ist was im Bereich der Unverfänglichkeit zu formulieren. :)

das hab ich damals auch und die antwort war "ja, der stein kommt da hin" 

zum glück steht der mit der meinung in kontrast zu den anderen 9 zeugnissen. nerven tut es dennoch
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Gast
Unregistered
 
#79
01.06.2021, 22:27
Manche Ausbilder sind auch irgendwie frustriert vom Arbeitsalltag und wenn sie einen nicht leiden können (auch wenn das einer von 100 Ausbildern ist, der einen nicht leiden kann) wollen sie dem eins auswischen bzw. nicht so leicht machen. Solche Charakterzüge entstehen ggf. durch Stress, was aber keine Entschuldigung dafür ist. Dann soll man eher in Psychotherapie gehen oder Entspannungstechniken, Yoga, Sport etc. machen anstatt es am Referendar auszulassen. Was man nicht will, das man dir tu...
Es gibt ja auch Richter, die in einer Pandemie wegen einer reinen Schriftkramsache, in der sie sich schon festgelegt haben, noch das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen, nur um die Parteien zu ärgern.
Nennt sich auch Rechts- oder Machtmissbrauch.
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Gast
Unregistered
 
#80
02.06.2021, 06:49
(01.06.2021, 18:55)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 18:30)Gast schrieb:  
(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb:  Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.

Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen
Die Erwartungshaltung ergibt sich daraus, dass es genügend Leute gibt, die mit 14+ Punkten in einer Station bewertet werden und dann mit nem 4er Schnitt aus den Klausuren kommen. Wenn es solche Fälle gibt, kann es nicht gleichzeitig sein, dass andere mit unter 8 in einer Stationen bewertet werden und sich dazu noch Formulierungen im Zeugnis finden, die sich an der Grenze zur Beleidigung bewegen (vgl TE). Es kann doch nicht sein, dass Referendaren ohne sachlichen Grund durch solche Formulierungen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Mein Ansatz ist das jedenfalls nicht.


Find das irgendwie witzig, dass hier direkt der sachliche Grund abgesprochen wird, ohne dass man weiß, wie der TE sich in der Station verhalten hat

Für ein solches Zeugnis, welches geeignet ist, das Berufliche Fortkommen aufgrund einer wenige monatigen Station nachhaltig zu beeinträchtigen, kann es keinen sachlichen Grund geben. Es gibt im Übrigen einen unterschied zwischen einer schlechten Note, die dennoch wohlwollend begründet ist (selbst Ausreichen definiert sich vergleichsweise positiv als „trotz ihren Mängeln noch durchschnittlice Leistung) und Formulierungen die einem, ohne konketen Bezug zur Tätigkeit, selbstverständlichkeiten absprechen (und solche gehören eben nicht in ein konstruktives Zeugnis, https://ordentliche-gerichtsbarkeit.bran...dienst.pdf )
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