27.05.2021, 10:40
Hallo zusammen!
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch bzw. habe evtl. eine Norm übersehen, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Woraus ergibt sich aus dem JGG, dass auch Vorschriften der StPO (das setze ich mal voraus) entsprechend gelten? Man denke an die Protokollierung o. ä.
Danke! :)
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch bzw. habe evtl. eine Norm übersehen, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Woraus ergibt sich aus dem JGG, dass auch Vorschriften der StPO (das setze ich mal voraus) entsprechend gelten? Man denke an die Protokollierung o. ä.
Danke! :)
27.05.2021, 10:44
§ 2 Abs. 2 JGG
Die Formulierung "Anwendung des allgemeines Strafrechts" ist missverständlich, da es nicht nur das materielle sondern auch das prozessuale Recht mit einschließt"
Die Formulierung "Anwendung des allgemeines Strafrechts" ist missverständlich, da es nicht nur das materielle sondern auch das prozessuale Recht mit einschließt"
27.05.2021, 10:46
Für Heranwachender gilt dies aus § 105 JGG - jedoch mit negativer Formulierung bzgl. der Anwendung des JGG
27.05.2021, 10:48