26.05.2021, 09:45
Ich finde es auch menschenverachtend zu behaupten, dass Menschen keine Entscheidungen treffen.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
26.05.2021, 09:46
(26.05.2021, 09:40)Gast schrieb: Wenn er unter „gestalterische und entscheidende Tätigkeit“ eine ganz eigene Auffassung vertritt, ohne sie jemals zu nennen oder zu definieren, dann kann man mit ihm auch nicht diskutieren. Das ist wie mit Querdenkern und Reichsbürgern diskutieren. Da hilft nur die Leute auslachen.
Nach seiner Theorie entscheiden und gestalten Menschen nie.
Auch du scheinst leseschwach oder zumindest -faul zu sein. Die Ausgangshypothese war, dass Juristen beruflich keine originären Entscheidungsträger im
weiteren Sinne sind, sondern die Entscheidungen der Mandanten bzw. des Gesetzgebers lediglich auf konkrete Fälle anwenden, denn das ist für die Judikative so nun einmal vorgesehen.
Unfassbar. Da studiert man jahrelang Jura, namentlich wie man GESETZE anwendet und woran man sich im Streitfalle hält (= an die obergerichtliche Auslegung des GESETZGEBERISCHEN Willens), und wenn man zu hören bekommt, man treffe keine eigenen Entscheidungen, sondern koordiniere lediglich MANDANTENinteressen im Rahmen des GESETZLICH machbaren, fällt dad Forum vom Glauben ab. „Wie kann der sowas sagen, natürlich sind wir die überkrassen Entscheidungsträger, vergleichbar mit Unternehmern und Politikern

26.05.2021, 09:47
(26.05.2021, 09:45)Gast schrieb: Ich finde es auch menschenverachtend zu behaupten, dass Menschen keine Entscheidungen treffen.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
Meine Güte, richtig, das INDIVIDUUM! Nicht du als Anwalt, der das Individuum lediglich berät, was von der Privatautonomie gedeckt ist.

26.05.2021, 09:50
(26.05.2021, 09:47)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:45)Gast schrieb: Ich finde es auch menschenverachtend zu behaupten, dass Menschen keine Entscheidungen treffen.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
Aber der RA ist doch auch ein Individuum! Du wirst es nicht glauben, aber auch wir sind Menschen
Meine Güte, richtig, das INDIVIDUUM! Nicht du als Anwalt, der das Individuum lediglich berät, was von der Privatautonomie gedeckt ist.![]()
26.05.2021, 09:56
(26.05.2021, 09:50)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:47)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:45)Gast schrieb: Ich finde es auch menschenverachtend zu behaupten, dass Menschen keine Entscheidungen treffen.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
Aber der RA ist doch auch ein Individuum! Du wirst es nicht glauben, aber auch wir sind Menschen
Meine Güte, richtig, das INDIVIDUUM! Nicht du als Anwalt, der das Individuum lediglich berät, was von der Privatautonomie gedeckt ist.![]()
Das streitet doch keiner ab, ebenso wenig dass der RA und der Ri als Individuum Entscheidungen treffen. Aber es geht hier um Juristen in ihrer beruflichen Funktion. Und das sind für RAe und Ri nun einmal Beratung bzw. Bewertung. Entscheidungsträger sind im Gesamtgefüge Gesetzgeber-Mandant-RA-Ri nur die ersteren zwei. Mal ernsthaft, ist das wirklich so schwer zu kapieren? Wie besteht man eigentlich das Examen, wenn man einfachste Gedankengänge nicht nachvollziehen kann und, weil einem der Inhalt der Aussage zusätzlich nicht passt, ständig abschweift und argumentiert, der RA sei doch auch Individuum, die Arbeit mit Analogien sei Ausfluss der originären Schöpfungskraft juristischer Arbeit (kapier ich noch immer nicht, Stichwort vergleichbare Interessalage, ergo hypothetischer Wille des Gesetzgebers maßgeblich) usw. usf.?
26.05.2021, 10:02
(26.05.2021, 09:45)Gast schrieb: Ich finde es auch menschenverachtend zu behaupten, dass Menschen keine Entscheidungen treffen.
Da ist wohl die Aufklärung und das Konzept des freien Willens nicht verinnerlicht worden. Eigentlich schlimm für einen Juristen. Zumal das dt. Zivilrecht von der Vertragsautonomie und dem Parteiwillen geprägt ist und damit klar ist, dass das Individuum (mit Ausnahme einiger weniger Fälle) entscheidet ob und wie es sich rechtlich binden möchte.
Nun ja, ob es den freien Willen gibt ist ja nicht unumstritten. Das hat mit „menschenverachtend“ überhaupt nichts zu tun.
„Der Mensch kann tun was er will, aber nicht wollen was er will“… Bekannt?
26.05.2021, 10:04
Ich bin aber Entscheidungsträger. Der Mandant macht zu 98% was ich ihm rate. Ich entscheide sogar den Sachverhalt und verändere ihn. 70-80% der RA Arbeit ist am
Sachverhalt.
Deine These passt höchstens auf Richter.
Sachverhalt.
Deine These passt höchstens auf Richter.
26.05.2021, 10:07
(26.05.2021, 10:04)Gast schrieb: Ich bin aber Entscheidungsträger. Der Mandant macht zu 98% was ich ihm rate. Ich entscheide sogar den Sachverhalt und verändere ihn. 70-80% der RA Arbeit ist am
Sachverhalt.
Deine These passt höchstens auf Richter.
Indem du zu einer rechtlich gebotenen Handlung rätst, entscheidest du gar nichts. Stehen gesetzlich mehrere Handlungsalternativen offen und rätst du zur ungünstigeren, ohne auch über die günstigere zu beraten, machst du dich haftbar. Dass der Mandant naturgemäß auf seinen Anwalt hört, macht dessen letztliche Entscheidung nicht zur Entscheidung des Anwalts. Der Mandant kann auch - ggf. vernunftswidrig - schlicht gegen deinen Rat handeln. Gerade das meine ich doch mit Entscheidung.
26.05.2021, 10:11
In diesem Thread entscheidet schon lange nur noch einer, der Wahnsinn!
26.05.2021, 10:12
Ich finde den Thread interessant. Die Ausführungen darin haben mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun, passen aber wie die Faust aufs Auge zur Überschrift, wenn man sich zu Gemüte führt, auf welcher Grundlage manche hier diskutieren. :)