20.05.2021, 06:45
Ich sage nur: RUN! Das Leben ist zu kostbar, um sich so sehr ausbeuten zu lassen. Leider habe ich keine wirkliche Alternative. Also muss ich noch mindestens 2 Jahre durchpowern. Immer in der Hoffnung, dass ich keinen Herzinfarkt/ Schlaganfall kassiere und meine Frau mich nicht mit den Kindern verlässt. Ganz toller Job. Umpf;(
20.05.2021, 06:51
(20.05.2021, 06:45)Homer schrieb: Ich sage nur: RUN! Das Leben ist zu kostbar, um sich so sehr ausbeuten zu lassen. Leider habe ich keine wirkliche Alternative. Also muss ich noch mindestens 2 Jahre durchpowern. Immer in der Hoffnung, dass ich keinen Herzinfarkt/ Schlaganfall kassiere und meine Frau mich nicht mit den Kindern verlässt. Ganz toller Job. Umpf;(
Als Anwalt oder in der Justiz tätig?
20.05.2021, 09:40
(19.05.2021, 23:45)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:09)Gast schrieb: Milchmädchenrechnung vieler Leute:
Richter = R1 mit 17 Kinder und 5 Ehefrauen ohne PKV Abzug = 6000€ netto
GK = 2000€ netto weil Miete in Frankfurt so hoch.
Also Justiz super.
Musste schmunzeln, danke!
Der wäre in der Tat signaturwürdig. Wenn man hier Signaturen verwenden würde.

20.05.2021, 18:41
Hab den ganzen Thread gelesen und mich würde noch interessieren, ob Anwälte wohl doppelt so viel verdienen wie Richter?
20.05.2021, 22:55
(20.05.2021, 18:41)Gast schrieb: Hab den ganzen Thread gelesen und mich würde noch interessieren, ob Anwälte wohl doppelt so viel verdienen wie Richter?
Auf die Gefahr hin, auf eine ironische Frage zu antworten: In der Großkanzlei mit paar Jahren Berufserfahrung ja. Oder man kriegt aufgrund seiner Noten gleich die 140k p.a.
21.05.2021, 09:05
Weiß jemand zufällig, ob man nach einem Austritt aus der Justiz auch für eine spätere Beamtenlaufbahn in einer (Bundes-)Behörde "verbrannt" ist?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
21.05.2021, 09:08
(21.05.2021, 09:05)Gast schrieb: Weiß jemand zufällig, ob man nach einem Austritt aus der Justiz auch für eine spätere Beamtenlaufbahn in einer (Bundes-)Behörde "verbrannt" ist?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
Das wird sicher davon abhängen, ob und wie man dieses hin und her erklären kann, ohne als wankelmütig und entscheidungsschwach zu erscheinen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
21.05.2021, 09:09
(21.05.2021, 09:05)Gast schrieb: Weiß jemand zufällig, ob man nach einem Austritt aus der Justiz auch für eine spätere Beamtenlaufbahn in einer (Bundes-)Behörde "verbrannt" ist?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
Kategorisch nicht. Aber dann muss die Not schon sehr groß sein, dass man ausgerechnet Dich einstellen würde.
21.05.2021, 09:38
(21.05.2021, 09:05)Gast schrieb: Weiß jemand zufällig, ob man nach einem Austritt aus der Justiz auch für eine spätere Beamtenlaufbahn in einer (Bundes-)Behörde "verbrannt" ist?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
Bei meinem Exit hieß es, dass es das mit der Justiz ein für alle mal gewesen sei. Ob dem tatsächlich so ist, who knows. Bei der kommenden Pensionierungswelle möchte ich das aber bezweifeln.
21.05.2021, 09:42
(21.05.2021, 09:05)Gast schrieb: Weiß jemand zufällig, ob man nach einem Austritt aus der Justiz auch für eine spätere Beamtenlaufbahn in einer (Bundes-)Behörde "verbrannt" ist?
Und wäre theoretisch auch eine Rückkehr in den Justizdienst in der selben oder in einer anderen Gerichtsbarkeit denkbar oder ist dies nach einem Austritt kategorisch ausgeschlossen?
Das kann niemand sagen, da es a) jede Einstellung eine Einzelfallentscheidung ist und b) die Vergleichsgruppe sehr klein ist.
Ich kenne außer mir einen einzigen anderen Juristen, der die Justiz verlassen hat. Der ist in einer GK. Ich bin ebenfalls Anwalt geworden.
Ich kann nur vermuten, dass man dir bei einer erneuten Bewerbung für die Justiz Stein in den Weg legen würde, weil man (zurecht) an deiner Justizneigung zweifelt. Bei der Verwaltung sehe ich dagegen überhaupt kein Argument. Die Tätigkeiten sind grundverschieden.