20.05.2021, 15:43
(20.05.2021, 15:07)Gast schrieb: Doppel Sehr-Gut stimmt nicht.
Doppel-Gut sollte es schon sein. Alles weitere hängt dann auch von Durchgang ab. Der Auftritt im Auswahlgespräch ist natürlich ganz entscheidend. Es kann aber ohne weiteres ein Kandidat mit 2x12 denjenigen mit 2x14 ausstechen.
Wobei das ja insgesamt auch fast Standard ist (doppel gut und persönlich überzeugen)
20.05.2021, 16:13
(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
20.05.2021, 16:57
(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Mal ne andere, möglicherweise dumme, Frage:
Gem. § 311b I S. 2 BGB brauche ich doch den Notar zumindest bei Immobilienübertragungen an meine Kinder o.Ä., also Personen, denen ich wirklich vertraue, gar nicht, oder übersehe ich da etwas? So könnte ich ja einen Haufen Notargebühren sparen. Und möglicherweise sogar eine Meldung an die Steuerbehörde verhindern?
20.05.2021, 17:00
(20.05.2021, 16:57)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Mal ne andere, möglicherweise dumme, Frage:
Gem. § 311b I S. 2 BGB brauche ich doch den Notar zumindest bei Immobilienübertragungen an meine Kinder o.Ä., also Personen, denen ich wirklich vertraue, gar nicht, oder übersehe ich da etwas? So könnte ich ja einen Haufen Notargebühren sparen. Und möglicherweise sogar eine Meldung an die Steuerbehörde verhindern?
Es erfolgt halt keine GB-Eintragung ohne notarielle Urkunde...
20.05.2021, 17:05
(20.05.2021, 17:00)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:57)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Mal ne andere, möglicherweise dumme, Frage:
Gem. § 311b I S. 2 BGB brauche ich doch den Notar zumindest bei Immobilienübertragungen an meine Kinder o.Ä., also Personen, denen ich wirklich vertraue, gar nicht, oder übersehe ich da etwas? So könnte ich ja einen Haufen Notargebühren sparen. Und möglicherweise sogar eine Meldung an die Steuerbehörde verhindern?
Es erfolgt halt keine GB-Eintragung ohne notarielle Urkunde...
Der Eigentümer kann nicht selbst zum GBA gehen und die Eintragung beantragen und bewilligen?
D.h. der Satz 2 ist eigentlich nur eine Auffangvorschrift für den Fall, dass bei der notariellen Beurkundung ein Fehler gemacht wurde, der zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit führt?
20.05.2021, 17:15
(20.05.2021, 17:05)Gast schrieb:(20.05.2021, 17:00)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:57)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Mal ne andere, möglicherweise dumme, Frage:
Gem. § 311b I S. 2 BGB brauche ich doch den Notar zumindest bei Immobilienübertragungen an meine Kinder o.Ä., also Personen, denen ich wirklich vertraue, gar nicht, oder übersehe ich da etwas? So könnte ich ja einen Haufen Notargebühren sparen. Und möglicherweise sogar eine Meldung an die Steuerbehörde verhindern?
Es erfolgt halt keine GB-Eintragung ohne notarielle Urkunde...
Der Eigentümer kann nicht selbst zum GBA gehen und die Eintragung beantragen und bewilligen?
D.h. der Satz 2 ist eigentlich nur eine Auffangvorschrift für den Fall, dass bei der notariellen Beurkundung ein Fehler gemacht wurde, der zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit führt?
Korrekt
20.05.2021, 19:51
Entscheidend ist § 29 GBO. Wer mit seinem Nachbarn auf dem Bierdeckel den Hauskauf vereinbart, der kommt damit aus rein formalen Gründen beim Grundbuchamt nicht weiter.
20.05.2021, 19:55
Alles klar, danke! Dann versteh ich das endlich mal
20.05.2021, 21:08
(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
20.05.2021, 22:34
(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.