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Klausuren Februar 2015
xy
Unregistered
 
#141
19.02.2015, 17:56
Über 41 Abs. 2 letzter Satz
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FrustrierterNRWler
Unregistered
 
#142
19.02.2015, 18:01
(19.02.2015, 17:54)Jecko schrieb:  
(19.02.2015, 17:25)Jecko schrieb:  noch eine weitere Frage:

Wie habt ihr das mit der Klagefrist gelöst? Ich war mir da ganz unsicher.

Mit 41 II VwVfG NRW oder mit § 41 V VwVfG NRW i.V.m. § 5 LZG NRW?

Kann da einer was zu sagen?

EB wurde nicht zurückgesendet, daher kam es auf den Zugang auf "normalem" Postweg an.
Behörde hat gesagt am 6.8. sei zur Post aufgegebn worden, daher wäre gem. der 3-Tages-Fiktion Fristbeginn der 9.8. (Samstag, da bei Fiktion egal ob Werktag oder nicht), aber Behörde muss gem § 41 II 2, 2 Hs. den Zugang beweisen. Grds. reicht dafür die Behauptung des Absendens, wenn es einen "Absendevermerk" gibt. Der war vorliegend allerdings auf der Verfügung nicht vorhanden, daher musste die Kl. den Zugang nicht substantiiert bestreiten, "Zugang am 11.8." hat also gereicht als behauptung, also begann am 11. die Klagefrist
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Jecko
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Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2015
#143
19.02.2015, 18:05
Habe § 41 V angenommen, obwohl im SV ausdrücklich 41 II erwähnt. Ist es nicht so, wenn im Bescheid eine Zwangsmittelandrohung enthalten ist, diese förmlich zugestellt werden muss. Und daher dann auch der ganze Bescheid. Und daher § 40 V bzw. LZG?
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Gast
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#144
19.02.2015, 18:05
Ich hab das nach LZG, da gilt ja das Gleiche mit der Fiktion und der späteren Kenntnis. Zumal förmlich zugestellt werden musste wegen 63 abs 6 vwvg
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FrustrierterNRWler
Unregistered
 
#145
19.02.2015, 18:07
(19.02.2015, 18:05)Jecko schrieb:  Habe § 41 V angenommen, obwohl im SV ausdrücklich 41 II erwähnt. Ist es nicht so, wenn im Bescheid eine Zwangsmittelandrohung enthalten ist, diese förmlich zugestellt werden muss. Und daher dann auch der ganze Bescheid. Und daher § 40 V bzw. LZG?

Korrekt, habe ich übersehen. Also war die Androhung des Zwangsgelds wohl schon formell rechtswidrig -.-

Grml, so ist das halt wenn man keine Sekunde überlegen darf :@
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Jecko
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Beiträge: 11
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Registriert seit: Feb 2015
#146
19.02.2015, 18:10
Man hat einfach keine Zeit:@ davon abgesehen: Für mich war die Zwangsmittelandrohung rechtmäßig. Warum formell rechtswidrig?
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Gast
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#147
19.02.2015, 18:18
Was will das JPA NRW eigentlich abprüfen. Denken jedenfalls nicht-schnell lesen und schnell schreiben?!
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FrustrierterNRWler
Unregistered
 
#148
19.02.2015, 18:18
Nach welcher Norm war eigentlich der Bürgermeister der Kreisangehörigen (!) Stadt als untere Bauaufsichtsbehörde sein?
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FrustrierterNRWler
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#149
19.02.2015, 18:20
(19.02.2015, 18:18)Gast schrieb:  Was will das JPA NRW eigentlich abprüfen. Denken jedenfalls nicht-schnell lesen und schnell schreiben?!

Wieso sind doch Schlüsselqualifikationen! Insbesondere auch möglichst schnell per Hand schreiben bei möglichst unleserlicher Schrift.

Viel mehr kann man mit diesen Aktenstücken einfach nicht mehr abprüfen. Das JPA übertreibt maßlos.
Die Krux bei der ganzen Geschichte ist nur, dass leider alle Leute die vor 2013 Examen geschrieben haben (und uns einstellen sollen), der Ansicht sind, dass das Examen durchaus machbar ist.
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Jecko
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Beiträge: 11
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Registriert seit: Feb 2015
#150
19.02.2015, 18:34
Bei der Masse an Stoff können die Korrektoren sich eigentlich nicht über unleserliche Handschriften beschweren.
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