12.04.2021, 18:41
Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
12.04.2021, 19:02
12.04.2021, 20:27
(12.04.2021, 14:36)Gast schrieb: Gibt es denn jemanden unter euch, der trotz Corona das Gespräch mit dem Staatssekretär bzw. dessen Vertreter doch persönlich vor Ort im Ministerium wahrnehmen musste? Oder durften alle das per Skype/Telefon machen?
Ich hatte das Gespräch im März und es wurde per Video geführt. Ich hatte auch die Möglichkeit, das abzulehnen - dann hätten wir telefoniert. Von einem Treffen vor Ort war nie die Rede und ich denke auch nicht, dass es sich jetzt geändert hat.
12.04.2021, 22:08
12.04.2021, 22:34
(12.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.04.2021, 18:41)Prädikatsjurist schrieb: Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
Weil im Ersten mittlerweile die Mehrheit ein oberes Prädikat hat?
Aber auch nur mit Schwerpunkt (der keinen interessiert). Und jetzt bitte nicht die Leier, dass der Staat den Schwerpunkt beachten muss. In NRW wird dieser bei der Notarassessorauswahl nicht berücksichtigen.
13.04.2021, 16:03
(12.04.2021, 22:34)Gast schrieb:(12.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.04.2021, 18:41)Prädikatsjurist schrieb: Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
Weil im Ersten mittlerweile die Mehrheit ein oberes Prädikat hat?
Aber auch nur mit Schwerpunkt (der keinen interessiert). Und jetzt bitte nicht die Leier, dass der Staat den Schwerpunkt beachten muss. In NRW wird dieser bei der Notarassessorauswahl nicht berücksichtigen.
Was heißt nicht berücksichtigt? Bekannter ist mir 2x gut reingekommen, wovon Staatsteil im ersten knapp über 10 und mit halt auf 11,5 gekommen. Oder ist die Grenze dafür geringer in nrw?
13.04.2021, 20:34
(13.04.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.04.2021, 22:34)Gast schrieb:(12.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.04.2021, 18:41)Prädikatsjurist schrieb: Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
Weil im Ersten mittlerweile die Mehrheit ein oberes Prädikat hat?
Aber auch nur mit Schwerpunkt (der keinen interessiert). Und jetzt bitte nicht die Leier, dass der Staat den Schwerpunkt beachten muss. In NRW wird dieser bei der Notarassessorauswahl nicht berücksichtigen.
Was heißt nicht berücksichtigt? Bekannter ist mir 2x gut reingekommen, wovon Staatsteil im ersten knapp über 10 und mit halt auf 11,5 gekommen. Oder ist die Grenze dafür geringer in nrw?
D.h. in NRW wird bei der Auswahl der Notarassessoren nur der Staatsteil des ersten Examens berücksichtigt. Die Note im zweiten Examen ist aber entscheidender.
13.04.2021, 20:43
(13.04.2021, 20:34)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.04.2021, 22:34)Gast schrieb:(12.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.04.2021, 18:41)Prädikatsjurist schrieb: Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
Weil im Ersten mittlerweile die Mehrheit ein oberes Prädikat hat?
Aber auch nur mit Schwerpunkt (der keinen interessiert). Und jetzt bitte nicht die Leier, dass der Staat den Schwerpunkt beachten muss. In NRW wird dieser bei der Notarassessorauswahl nicht berücksichtigen.
Was heißt nicht berücksichtigt? Bekannter ist mir 2x gut reingekommen, wovon Staatsteil im ersten knapp über 10 und mit halt auf 11,5 gekommen. Oder ist die Grenze dafür geringer in nrw?
D.h. in NRW wird bei der Auswahl der Notarassessoren nur der Staatsteil des ersten Examens berücksichtigt. Die Note im zweiten Examen ist aber entscheidender.
Das ist aber unfair! Es gibt auch anspruchsvolle Schwerpunkte; im Übrigen ist es auch ein Teil des staatlichen Examens. Da darf nichts rausgerechnet werden!
13.04.2021, 21:30
(13.04.2021, 20:34)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.04.2021, 22:34)Gast schrieb:(12.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.04.2021, 18:41)Prädikatsjurist schrieb: Ich habe bislang mit VB und Gut keine Einladung bekommen. Woran könnte das liegen?
Weil im Ersten mittlerweile die Mehrheit ein oberes Prädikat hat?
Aber auch nur mit Schwerpunkt (der keinen interessiert). Und jetzt bitte nicht die Leier, dass der Staat den Schwerpunkt beachten muss. In NRW wird dieser bei der Notarassessorauswahl nicht berücksichtigen.
Was heißt nicht berücksichtigt? Bekannter ist mir 2x gut reingekommen, wovon Staatsteil im ersten knapp über 10 und mit halt auf 11,5 gekommen. Oder ist die Grenze dafür geringer in nrw?
D.h. in NRW wird bei der Auswahl der Notarassessoren nur der Staatsteil des ersten Examens berücksichtigt. Die Note im zweiten Examen ist aber entscheidender.
Gibt es da denn Richtwerte für nrw, ab wann es sinnvoll insbesondere auch im Verhältnis erstes zu zweites Stex?
17.05.2021, 21:22
Also ich hab mich letztes Jahr im Mai beworben mit 10,3 im 1. und 9,6 im 2. Examen und habe am Telefon (bei einer Nachfrage nach drei Wochen) zu hören bekommen „also wenn wir für Sie hier überhaupt irgendwas tun können, dann mit Sicherheit nicht jetzt“. War an Freundlichkeit kaum noch zu überbieten das Ganze - seitdem auch nichts gehört! Auch in RP nicht, dort seit September nicht. Tja... wie nötig kann die Justiz also neue Richter und Staatsanwälte haben??? Frechheit, wirklich!