14.05.2021, 18:53
Ich weiß, dass mein Examen nicht ganz so gut ist, aber lohnt es, sich trotzdem zu bewerben?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
14.05.2021, 19:14
nö
14.05.2021, 19:22
Kommt doch auf die formellen VSS an. Aktuell dürften die tatsächlichen VSS aber wohl leider höher sein. Bei einem AC könntest du Glück haben
14.05.2021, 19:33
Da das in den meisten Ländern nicht einmal die formellen Vss erfüllen dürfte und - wie in diversen anderen threads ersichtlich - selbst mit doppel VB teils länger gewartet werden muss, wird das schwierig bis unmöglich.
14.05.2021, 19:41
14.05.2021, 20:24
Ne
14.05.2021, 21:05
Ablauf des Einstellungsverfahrens und Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
14.05.2021, 21:22
Ja! Wie ist denn dein erstes Examen? Wenn du auf insgesamt 15 Punkte kommst, sollte zb Thüringen dich einladen.
14.05.2021, 21:35
(14.05.2021, 21:05)Meyer schrieb: Ablauf des Einstellungsverfahrens und Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
und in 99% der fälle wird dennoch jmd mit 8P aufwärts im zweiten eingeladen.
14.05.2021, 21:37
Da geht nur etwas, wenn das 1. hoch ist und die Gesamtpunktzahl entsprechend ausfällt.
Auch in Nds. und NRW geht mit 7,x derzeit GAR NICHTS, nicht mal in Aurich.
Auch in Nds. und NRW geht mit 7,x derzeit GAR NICHTS, nicht mal in Aurich.










