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  5. Klausuren Mai 2021
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Antworten

 
Klausuren Mai 2021
Gast
Unregistered
 
#451
14.05.2021, 18:06
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.


Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
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NRW_Examen2021
Member
***
Beiträge: 63
Themen: 13
Registriert seit: Apr 2021
#452
14.05.2021, 18:10
Ist es eigentlich normal, dass man nach den Klausuren so viele Fehler bemerkt?
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Gast
Unregistered
 
#453
14.05.2021, 18:18
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.


Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...


Das regt mich maßlos auf, da ich mich auf die Angabe im Bearbeitervermerk versteift habe. Natürlich kann per Brief auch per Brief-Einschreiben bedeuten. Den Leistungsbescheid habe ich diesbezüglich nicht mehr beachtet. Für mich war dann der Fehler ,, ab Zustellung“. 
Habe sonst auch keine Fehler in der Belehrung entdeckt, daher war ich bis vorhin überzeugt den richtigen Weg gegangen zu sein haha
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Gast
Unregistered
 
#454
14.05.2021, 18:21
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.


Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...


Kopf hoch.
Ich hab auch nur den Hinweis im Bea Vermerk gesehen und deshalb auf dem Bescheid selbst nicht mehr vernünftig geguckt. Weshalb schreiben die es auch so rein.... Wütend

Bei mir summieren sich auch die kleinen Fehler. 3 Punkte Klausur Ole...
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Gast
Unregistered
 
#455
14.05.2021, 18:24
(14.05.2021, 18:21)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.


Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...


Kopf hoch.
Ich hab auch nur den Hinweis im Bea Vermerk gesehen und deshalb auf dem Bescheid selbst nicht mehr vernünftig geguckt. Weshalb schreiben die es auch so rein.... Wütend

Bei mir summieren sich auch die kleinen Fehler. 3 Punkte Klausur Ole...


Wirklich fies mit "Brief" im Bearbeitervermerk.

Vermutlich dachten die sich: ach die Vorage ist diesmal nur 10 Seiten lang, da können wir hier und da einige Details verstecken Verrueckt
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Gast
Unregistered
 
#456
14.05.2021, 18:28
Gilt denn nicht der Bearbeitervermerk?

Sollte ich etwas entgegen des Bearbeitervermerk annehmen, wäre das doch eigentlich ein Fehler.
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Gast
Unregistered
 
#457
14.05.2021, 18:30
(14.05.2021, 17:57)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

So hab ich das auch gemacht
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Gast
Unregistered
 
#458
14.05.2021, 18:30
Naja, beides ist ein "Brief" der zur Post aufgegeben wird. Ist schon nicht falsch. Nur kann dieser auch als Übergabeeinschreiben laufen.
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NRWGast
Unregistered
 
#459
15.05.2021, 07:09
(14.05.2021, 18:18)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.


Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...


Das regt mich maßlos auf, da ich mich auf die Angabe im Bearbeitervermerk versteift habe. Natürlich kann per Brief auch per Brief-Einschreiben bedeuten. Den Leistungsbescheid habe ich diesbezüglich nicht mehr beachtet. Für mich war dann der Fehler ,, ab Zustellung“. 
Habe sonst auch keine Fehler in der Belehrung entdeckt, daher war ich bis vorhin überzeugt den richtigen Weg gegangen zu sein haha
Also ich hab es exakt genauso gemacht und war mir sicher beim Leistungsbescheid trotz des BVermerkes nach der besonderen Zustellung vergeblich geschaut zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#460
15.05.2021, 07:40
Da frage ich mich, ob sowas bewusst gemacht wird oder ob die nachträglich die Klausuren noch umbauen oder andere Vorlagen zusammenwürfeln und dann kommt sowas am Ende raus.

Bearbeitervermerk spricht von Brief und Postaufgabe, es wird eine RBB abgedruckt die bei genauem Hinsehen in diesem Fall nicht passt, damit die Wiedereinsetzung nur eine Falle ist....  auf dem Bescheid selbst steht dann plötzlich doch noch: per Einschreiben.

Tolle Idee!
Wütend
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