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Klausuren Mai 2021
Gast
Unregistered
 
#441
14.05.2021, 17:25
(14.05.2021, 17:02)Gast schrieb:  Bzgl. der Räumung des Weges (ca.840€) habe ich erst recht die Kostenpflichtigkeit verneint. War eine öffentliche Straße und er kann nicht dafür belangt werden, da er diesen Umstand nicht zu verantworten hat. Wusste nicht, wofür sonst die Kosten genannten waren.


Ich war deshalb so verwirrt... habt ihr zu allen Positionen einzeln was gesagt?
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Gast
Unregistered
 
#442
14.05.2021, 17:32
Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
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Gast
Unregistered
 
#443
14.05.2021, 17:34
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt

Hab gesagt die war nicht fehlerhaft. Man hätte höchstens drüber nachdenken können wegen der Angaben zu 81, war aber mE nicht „verwirrend“. Das wird wohl dann angenommen wenn etwa soll Vorschriften als muss Vorschriften angegeben werden und das war hier ja nicht so.... aber keine Ahnung
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Gast
Unregistered
 
#444
14.05.2021, 17:46
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.
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GastGast
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#445
14.05.2021, 17:48
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.
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Gast
Unregistered
 
#446
14.05.2021, 17:49
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben
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Gast
Unregistered
 
#447
14.05.2021, 17:54
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)
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Gast
Unregistered
 
#448
14.05.2021, 17:57
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:32)Gast schrieb:  Wo war denn nun der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung? Cheese
Oder haben die die nur aus Spaß abgedruckt
In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
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Gast
Unregistered
 
#449
14.05.2021, 17:59
(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  
(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion  kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.

Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical
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Gast
Unregistered
 
#450
14.05.2021, 18:02
(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:57)Das  Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:  Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.

Jep, per Einscchreiben


Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)

Dürfte so gewesen sein:

§ 4 LZG NRW:

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.



Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen   Skeptical


Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
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