11.05.2021, 16:37
durchschnitt BESTANDENER kandidaten liegt insgesamt bei ca. 7.5 punkten im zweiten
überdurchschnitt geht da ab 8.0 los
überdurchschnitt geht da ab 8.0 los
11.05.2021, 16:37
(11.05.2021, 16:21)Gast schrieb:(11.05.2021, 16:18)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 15:53)Gast schrieb: Etwa 50 Bewerbungen, ausschließlich Absagen bzw. keine Reaktion. 7 und 6,5 Punkte, beides mal b im Staatsteil.
Bewerbe mich auf T4 GK’s und große MK’s
An deiner Stelle würde ich evtl. mal den Bewerbungskreis ausdehnen. Außerdem ist bei deinen Noten auch dein restlicher Lebenslauf von Interesse. Wenn du also mit 7 und 6,5 ankommst plus strafrechtlichem Schwerpunkt und keinen nennenswerten Ref-Stationen wird es in der Tat deutlich schwerer als mit den gleichen Noten und einem erkennbaren Background in Datenschutz beispielsweise.
Stringente Ausrichtung auf ein unbeliebtes Gebiet mit Tätigkeit in mehreren GKs/großen MKs/Boutiquen als WissMit/Ref, daran liegt es also nicht. Bin örtlich an FFM gebunden.
Und keiner deiner ehemaligen Stationen hat Interesse an dir? Vor ein paar Monaten war in der Tat noch der Corona-Schock zu bemerken; inzwischen suchen die Kanzleien wieder überwiegend normal. Insofern könnte sich eine zweite Anfrage lohnen.
11.05.2021, 16:39
(11.05.2021, 16:37)Gast schrieb: durchschnitt BESTANDENER kandidaten liegt insgesamt bei ca. 7.5 punkten im zweiten
überdurchschnitt geht da ab 8.0 los
"Überdurchschnittlich" in Stellenanzeigen heißt erstmal nur "wir haben schon Ansprüche aber wollen nicht alle ohne Prädikat ausschließen". Wie es dann individuelle in der Praxis gelebt wird, kann man nicht sagen. Teilweise wird überdurchschnittlich als >8 verstanden. Teilweise geht es auch mit 6 Punkten, weil die Kanzlei/Stelle eben nicht so toll ist, wie sie selber glauben. Von so einer Formulierung würde ich mich auf jeden Fall in einer Stellenanzeige nicht abschrecken lassen.
11.05.2021, 16:43
(11.05.2021, 16:37)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 16:21)Gast schrieb:(11.05.2021, 16:18)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 15:53)Gast schrieb: Etwa 50 Bewerbungen, ausschließlich Absagen bzw. keine Reaktion. 7 und 6,5 Punkte, beides mal b im Staatsteil.
Bewerbe mich auf T4 GK’s und große MK’s
An deiner Stelle würde ich evtl. mal den Bewerbungskreis ausdehnen. Außerdem ist bei deinen Noten auch dein restlicher Lebenslauf von Interesse. Wenn du also mit 7 und 6,5 ankommst plus strafrechtlichem Schwerpunkt und keinen nennenswerten Ref-Stationen wird es in der Tat deutlich schwerer als mit den gleichen Noten und einem erkennbaren Background in Datenschutz beispielsweise.
Stringente Ausrichtung auf ein unbeliebtes Gebiet mit Tätigkeit in mehreren GKs/großen MKs/Boutiquen als WissMit/Ref, daran liegt es also nicht. Bin örtlich an FFM gebunden.
Und keiner deiner ehemaligen Stationen hat Interesse an dir? Vor ein paar Monaten war in der Tat noch der Corona-Schock zu bemerken; inzwischen suchen die Kanzleien wieder überwiegend normal. Insofern könnte sich eine zweite Anfrage lohnen.
Mich selbst reizt nur einer der ehemaligen Arbeitgeber, hier besteht aber aktuell kein Einstellungsbedarf für mein Gebiet.
11.05.2021, 16:45
(11.05.2021, 16:39)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 16:37)Gast schrieb: durchschnitt BESTANDENER kandidaten liegt insgesamt bei ca. 7.5 punkten im zweiten
überdurchschnitt geht da ab 8.0 los
"Überdurchschnittlich" in Stellenanzeigen heißt erstmal nur "wir haben schon Ansprüche aber wollen nicht alle ohne Prädikat ausschließen". Wie es dann individuelle in der Praxis gelebt wird, kann man nicht sagen. Teilweise wird überdurchschnittlich als >8 verstanden. Teilweise geht es auch mit 6 Punkten, weil die Kanzlei/Stelle eben nicht so toll ist, wie sie selber glauben. Von so einer Formulierung würde ich mich auf jeden Fall in einer Stellenanzeige nicht abschrecken lassen.
da hast du natürlich recht - bei MKs und T4 GKs kann man aber eher von 8 als von 6 ausgehen und ich meine um solche arbeitgeber geht es hier. 5-6p ist übrigens der durchschnitt allein im schriftlichen, aller kandidaten.
natürlich würde ich mich immer bewerben, aber man kann abschätzen ob es eher was wird oder nicht.
bin eher mal gespannt ob wie das erste examen zählt.
da hab ich 5.5 - im zweiten bereits schriftlich 2P besser.
hoffe mal die gucken dann eher da drauf.
11.05.2021, 16:50
(11.05.2021, 16:43)Gast schrieb:(11.05.2021, 16:37)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 16:21)Gast schrieb:(11.05.2021, 16:18)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 15:53)Gast schrieb: Etwa 50 Bewerbungen, ausschließlich Absagen bzw. keine Reaktion. 7 und 6,5 Punkte, beides mal b im Staatsteil.
Bewerbe mich auf T4 GK’s und große MK’s
An deiner Stelle würde ich evtl. mal den Bewerbungskreis ausdehnen. Außerdem ist bei deinen Noten auch dein restlicher Lebenslauf von Interesse. Wenn du also mit 7 und 6,5 ankommst plus strafrechtlichem Schwerpunkt und keinen nennenswerten Ref-Stationen wird es in der Tat deutlich schwerer als mit den gleichen Noten und einem erkennbaren Background in Datenschutz beispielsweise.
Stringente Ausrichtung auf ein unbeliebtes Gebiet mit Tätigkeit in mehreren GKs/großen MKs/Boutiquen als WissMit/Ref, daran liegt es also nicht. Bin örtlich an FFM gebunden.
Und keiner deiner ehemaligen Stationen hat Interesse an dir? Vor ein paar Monaten war in der Tat noch der Corona-Schock zu bemerken; inzwischen suchen die Kanzleien wieder überwiegend normal. Insofern könnte sich eine zweite Anfrage lohnen.
Mich selbst reizt nur einer der ehemaligen Arbeitgeber, hier besteht aber aktuell kein Einstellungsbedarf für mein Gebiet.
Das soll nicht unverschämt sein, aber mit deinem Notenprofil und Zielarbeitgeber kannst du keine große Anspruchshaltung an den Tag legen. Du musst vor allem bedenken, dass mit den Noten der Einstieg (!) das schwierigste ist. Wenn du einmal drin bist, kannst du dich einfacher nach 1-2 Jahren auf eine vergleichbare Stelle woanders bewerben. Dann zählen Arbeitserfahrung und Co immer mehr und die Noten treten langsam in den Hintergrund. Wenn du also ein Angebot von einer ehemaligen Stelle bekommen würdest, würde ich das annehmen.
11.05.2021, 17:17
11.05.2021, 17:51
(11.05.2021, 16:39)Gast Gast schrieb:(11.05.2021, 16:37)Gast schrieb: durchschnitt BESTANDENER kandidaten liegt insgesamt bei ca. 7.5 punkten im zweiten
überdurchschnitt geht da ab 8.0 los
"Überdurchschnittlich" in Stellenanzeigen heißt erstmal nur "wir haben schon Ansprüche aber wollen nicht alle ohne Prädikat ausschließen". Wie es dann individuelle in der Praxis gelebt wird, kann man nicht sagen. Teilweise wird überdurchschnittlich als >8 verstanden. Teilweise geht es auch mit 6 Punkten, weil die Kanzlei/Stelle eben nicht so toll ist, wie sie selber glauben. Von so einer Formulierung würde ich mich auf jeden Fall in einer Stellenanzeige nicht abschrecken lassen.
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Hier - Stand Dezember 20 - Stellenausschreibung: "möglichst überdurchschnittliche Examina", aufgrund Bewerbermangels wurden Bewerber mit Examina unter 7 eingeladen.
11.05.2021, 17:52
Darf man fragen um was für einen Kanzleityp es sich handelt?
11.05.2021, 17:54
Boutique Immobilienrecht.