08.01.2018, 20:23
In Hessen wurde der SV dergestalt geändert, dass der Beklagte an den Kläger bereits 3*990 (Miete-Minderung) gezahlt hat, für die Monate März-Mai.
Gleichzeitig wurde der Wert des Titels, aufgrund dessen der PfÜb erlassen wurde von 2400 auf 5000 erhöht.
Gleichzeitig wurde der Wert des Titels, aufgrund dessen der PfÜb erlassen wurde von 2400 auf 5000 erhöht.
08.01.2018, 20:37
Ähm in NRW hatte der Beklagte doch auch schon 3x 990 gezahlt oder
08.01.2018, 20:40
In der ersten Version des Sachverhaltes hatte der Beklagte 3*990 an den Weingärtner gezahlt, in der geänderten Version des Sachverhaltes hat der Beklagte 3*990 an den Kläger gezahlt.
Entweder das oder ich habe eine Änderung falsch mitbekommen.
Entweder das oder ich habe eine Änderung falsch mitbekommen.
08.01.2018, 20:55
Hab ich auch so aufgefasst
08.01.2018, 22:03
Naja ursprünglich waren der titulierte AS 2496,xx Euro und durch die Zahlung von 3*990 (=2770) wäre die Forderung bereits erfüllt gewesen... aber bei 5000 blieben noch 2.230 Euro übrig von denen der Kläger die 1710 geltend gemacht hat
08.01.2018, 22:48
Bedankt sollte in NRW der titulierte Anspruch auch niedriger gewesen sein habe ich das komplett ignoriert bzw erst gar nicht wahrgenommen
Kann mir vielleicht jemand aus Nrw sagen wie es bei uns war ?
Kann mir vielleicht jemand aus Nrw sagen wie es bei uns war ?
08.01.2018, 22:50
08.01.2018, 23:27
Diese Klausur:@:@:@
09.01.2018, 17:01
(08.01.2018, 19:36)Gast schrieb: Hallo Saskia. Ich habe auch in Nds geschrieben. Wie war deine Lösung? Bei uns hatte scheinbar jeder irgendetwas anderes. Die ersten beiden Klausuren waren ja einfach bei Google zu finden. Zu dieser (leider) nicht.
Ich denke ich lehne mich nicht so weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass in der Relationsklausur in NDS auch einfach viel vertretbar war. Letztlich hängt es ja davon ab, wie man die Quote vornimmt. Ich hab in der Beweiswürdigung wohl einen Fehler gemacht, was mich ärgert, da er vermeidbar war, aber im Ergebnis hätte das bei mir nichts geändert.
Falls es dich interessiert: Ich hab 1/3 der Klageforderung zuerkannt, den Rest abgewiesen. Aber nochmals: Da kann man sicherlich auch Betriebsgefahr gegen Betriebsgefahr vertreten oder etwas ganz anderes. Die Begründung macht es.
09.01.2018, 17:12
Hallo Gast,
ich habe die Klausurlösung ähnlich wie Du. Ich habe eine hälftige Mitverschuldensquote der Parteien angenommen. Nach der Zeugenaussage war zwar eindeutig, dass der LKW - Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls bereits gefahren ist, so dass ich erst eine alleinige Haftung der PKW-Fahrerin angenommen hatte, die beim Überholvorgang nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden, weil aufgrund der Beschaffenheit des LKWs (Schwere und Größe des Fahrzeugs, sehr eingeschränkte Sichtmöglichkeiten) die Betriebsgefahr von diesem doch sehr hoch ist, so dass ich eine hälftige Mitverschuldensquote gerecht fand.
ich habe die Klausurlösung ähnlich wie Du. Ich habe eine hälftige Mitverschuldensquote der Parteien angenommen. Nach der Zeugenaussage war zwar eindeutig, dass der LKW - Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls bereits gefahren ist, so dass ich erst eine alleinige Haftung der PKW-Fahrerin angenommen hatte, die beim Überholvorgang nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden, weil aufgrund der Beschaffenheit des LKWs (Schwere und Größe des Fahrzeugs, sehr eingeschränkte Sichtmöglichkeiten) die Betriebsgefahr von diesem doch sehr hoch ist, so dass ich eine hälftige Mitverschuldensquote gerecht fand.

