10.05.2021, 10:02
Hallo,
ich bin kein Gesellschaftsrechtler und auch kein Steuerrechtler.
Ich habe bei einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass er in seiner Kanzlei (gehobene KK, 10 Berufsträger) werden soll und zwar naked in-naked out.
Ich habe das schon mal gehört, aber ich weiß nicht, wie das von Statten gehen soll. Wenn man nichts für die Anteile bezahlt, ist das dann nicht eine Schenkung und somit Schenkungsteuerpflichtig? Und geben die anderen Partner dann einfach Anteile ab und würde das nicht deren Gewinne schmälern?
Kenne es nur so, dass man sich eben in die Partnerschaft einkauft.
Wollte mir nicht die Blöße geben und den Kollegen fragen...Danke schon mal
ich bin kein Gesellschaftsrechtler und auch kein Steuerrechtler.
Ich habe bei einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass er in seiner Kanzlei (gehobene KK, 10 Berufsträger) werden soll und zwar naked in-naked out.
Ich habe das schon mal gehört, aber ich weiß nicht, wie das von Statten gehen soll. Wenn man nichts für die Anteile bezahlt, ist das dann nicht eine Schenkung und somit Schenkungsteuerpflichtig? Und geben die anderen Partner dann einfach Anteile ab und würde das nicht deren Gewinne schmälern?
Kenne es nur so, dass man sich eben in die Partnerschaft einkauft.
Wollte mir nicht die Blöße geben und den Kollegen fragen...Danke schon mal

10.05.2021, 10:41
(10.05.2021, 10:02)Gast schrieb: Hallo,
ich bin kein Gesellschaftsrechtler und auch kein Steuerrechtler.
Ich habe bei einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass er in seiner Kanzlei (gehobene KK, 10 Berufsträger) werden soll und zwar naked in-naked out.
Ich habe das schon mal gehört, aber ich weiß nicht, wie das von Statten gehen soll. Wenn man nichts für die Anteile bezahlt, ist das dann nicht eine Schenkung und somit Schenkungsteuerpflichtig? Und geben die anderen Partner dann einfach Anteile ab und würde das nicht deren Gewinne schmälern?
Kenne es nur so, dass man sich eben in die Partnerschaft einkauft.
Wollte mir nicht die Blöße geben und den Kollegen fragen...Danke schon mal
Wenn ihr eine PartG seid, gibt es keine Anteile. Die Sozietät ist keine Aktiengesellschaft bei der dann Anteile übertragen werden, sondern die Berufsträger schließen sich zusammen. Da so gesehen die PartG keinen eigenen Wert hat, gibt es auch kein Problem mit Ein- und Austritt.
10.05.2021, 20:14
Wie bei jeder Personengesellschaft gibt es auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft Anteile am Gesellschaftsvermögen. Was wird denn hier für ein Quatsch geschrieben?
10.05.2021, 22:27
Natürlich kann man Anteile an einer PartG übertragen
Die Besonderheit ist mE eher, dass die Vermögensgegenstände nicht der Gesellschaft, sondern den einzelnen Partner zugeordnet werden. Gleichzeitig ist die Rechnungslegung auch eine völlig andere (Einnahmen-überschuss Rechnung statt vollem Jahresabschluss etc.)
Soll heißen, der "wert' eines Anteils i.s. des Buchwerts dürfte minimal sein.
Named in/naked Out heißt mE auch nicht, dass man den Anteil geschenkt bekommt, sondern dass man den (minimalen) Nominalwert zahlt und nicht den Real/Ertragswert inklusive stiller Reserven. Beim Austritt dann ebenso, d.h. man profitiert nicht an möglichem Wertzuwachs der Gesellschaft selbst, sondern verdient nur das, was man mit der laufenden Arbeit erwirtschaftet
Die Besonderheit ist mE eher, dass die Vermögensgegenstände nicht der Gesellschaft, sondern den einzelnen Partner zugeordnet werden. Gleichzeitig ist die Rechnungslegung auch eine völlig andere (Einnahmen-überschuss Rechnung statt vollem Jahresabschluss etc.)
Soll heißen, der "wert' eines Anteils i.s. des Buchwerts dürfte minimal sein.
Named in/naked Out heißt mE auch nicht, dass man den Anteil geschenkt bekommt, sondern dass man den (minimalen) Nominalwert zahlt und nicht den Real/Ertragswert inklusive stiller Reserven. Beim Austritt dann ebenso, d.h. man profitiert nicht an möglichem Wertzuwachs der Gesellschaft selbst, sondern verdient nur das, was man mit der laufenden Arbeit erwirtschaftet
10.05.2021, 23:42
(10.05.2021, 22:27)C8H10N4O2 schrieb: Natürlich kann man Anteile an einer PartG übertragen
Die Besonderheit ist mE eher, dass die Vermögensgegenstände nicht der Gesellschaft, sondern den einzelnen Partner zugeordnet werden. Gleichzeitig ist die Rechnungslegung auch eine völlig andere (Einnahmen-überschuss Rechnung statt vollem Jahresabschluss etc.)
Soll heißen, der "wert' eines Anteils i.s. des Buchwerts dürfte minimal sein.
Named in/naked Out heißt mE auch nicht, dass man den Anteil geschenkt bekommt, sondern dass man den (minimalen) Nominalwert zahlt und nicht den Real/Ertragswert inklusive stiller Reserven. Beim Austritt dann ebenso, d.h. man profitiert nicht an möglichem Wertzuwachs der Gesellschaft selbst, sondern verdient nur das, was man mit der laufenden Arbeit erwirtschaftet
Ich kenne naked in tatsächlich so, dass man nichts zahlt. Gleichwohl muss keine unentgeltliche Zuwendung vorliegen. Es kommt sicherlich darauf an, wie das im Innenverhältnis genau gestaltet ist.
11.05.2021, 07:43
Klar z.T. ist das halt auch so geregelt, dass man die ersten Jahre eine geringere Entnahme erhält, als einem theoretisch zustehen würde, und das dann als Verrechnung mit der Einlage angesehen wird.
11.05.2021, 11:10