07.05.2021, 22:07
(07.05.2021, 22:02)Gast21 schrieb:(07.05.2021, 17:56)NRW_Examen2021 schrieb: Ah okay, danke euch. Das mit der Schenkung habe ich zumindest auch geschrieben.. immerhin.
Habt ihr bezüglich des Tods des Vaters noch gesagt, dass noch etwas getan werden muss? ZB ein Testament oder ein Vertrag? Da wusste ich nämlich gar nicht, was man da tun sollte und es lässt mir keine Ruhe
Sie sind doch Erben aufgrund der der gesetzlichen Erbfolge geworden.
Die Mandantinnen sind die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, wenn der Vater von ihnen stirbt.
Nachrangige Ordnungen werden ausgeschlossen. Ich meine nach § 1930 BGB.
Es musste also nichts mehr veranlasst werden.
Zumindest habe ich das so gelöst.
Ja genau.
Sie erben ja auch nach 1924 abs 4 zu gleichen Teilen wie sie wollten.
Habe denen nur gesagt die sollen sich nochmal melden sobald der Vater nochmal heiratet oder ein weiteres Kind zeugt. :D man weiß ja nie.
07.05.2021, 22:12
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war aber der Wunsch, dass "sichergestellt" wird, dass sie erben.
Dies geht dann nur über Vfg. von Todes wegen.
Dies geht dann nur über Vfg. von Todes wegen.
07.05.2021, 22:20
Hmm, ich habe ehrlich gesagt nur irgendwelchen Mist geschrieben, dass die Kids zu Kopfteilen erben, 1924 IV, aber es natürlich sein könnte, dass der Vater sich das noch anders überlegt und zB eine Schwester durch letzw. Verfügung ausschließt. Dann würde sie ja nur den Pflichtteil bekommen. Und dann habe ich noch geschrieben, dass ein Testament nichts bringt, weil jederzeit ein neues erstellt werden kann. Letztlich dann einen Erbvertrag vorgeschlagen
Meine Klausur war ein reiner Besinnungsaufsatz, null Struktur und einfach nur Blabla.

Meine Klausur war ein reiner Besinnungsaufsatz, null Struktur und einfach nur Blabla.
07.05.2021, 22:34
Ahh, das ist natürlich ein schlauer Gedanke, dass der Vater es sich anders überlegen könnte und die es deswegen festhalten wollen, damit die Kinder auf der sicheren Seite sind.
Ich habe das aus der Perspektive gar nicht betrachtet.
Ich habe nur gedacht, ob man noch andere Leute ausschließen müsste und verhindern muss, dass jmd anderes was erbt.
Mist
Ich habe das aus der Perspektive gar nicht betrachtet.
Ich habe nur gedacht, ob man noch andere Leute ausschließen müsste und verhindern muss, dass jmd anderes was erbt.
Mist
08.05.2021, 00:55
08.05.2021, 09:24
An welchen Standorten schreibt ihr aktuell in NRW?

08.05.2021, 12:17
(08.05.2021, 00:55)GastNRW1212 schrieb:(07.05.2021, 21:56)RefinHessen schrieb:(07.05.2021, 21:35)GastNRW1212 schrieb: Kann mir vielleicht einer sagen, wann zuletzt eine Urteilsklausur in S2 geschrieben wurde?
Soweit ich weiß im November
Oh dann könnte es uns am Dienstag treffen?
Ja aber keine Panik! Lern nur die Struktur. Ist wirklich nicht kompliziert. Die 6 Punkte dann ordentlich im Gutachtenstil runterschreiben und das Ding sollte bestanden sein :) nur Mut! Revision ist eher der Endgegner

08.05.2021, 12:22
(08.05.2021, 12:17)Gast\in Hessen schrieb:(08.05.2021, 00:55)GastNRW1212 schrieb:(07.05.2021, 21:56)RefinHessen schrieb:(07.05.2021, 21:35)GastNRW1212 schrieb: Kann mir vielleicht einer sagen, wann zuletzt eine Urteilsklausur in S2 geschrieben wurde?
Soweit ich weiß im November
Oh dann könnte es uns am Dienstag treffen?
Ja aber keine Panik! Lern nur die Struktur. Ist wirklich nicht kompliziert. Die 6 Punkte dann ordentlich im Gutachtenstil runterschreiben und das Ding sollte bestanden sein :) nur Mut! Revision ist eher der Endgegner
Urteil im Gutachtenstil? Habe ich was verpasst?
08.05.2021, 17:16
08.05.2021, 18:01
(08.05.2021, 17:16)Gast schrieb:(08.05.2021, 09:24)Gast schrieb: An welchen Standorten schreibt ihr aktuell in NRW?
Aus dem Bezirk des OLG Düsseldorf schreiben Referendare von den Stammdienststellen Wuppertal und Mönchengladbach sowie Verbesserer in den nicht lüftbaren Räumlichkeiten des OLG Düsseldorf.
und Duisburg. Ich meine sogar Wuppertal und Duisburg. Schreibt MG?