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  5. Mündliche Prüfung ungerecht
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Antworten

 
Mündliche Prüfung ungerecht
Sarah
Unregistered
 
#31
27.12.2017, 21:37
Ich finde es immer noch lächerlich. Was soll so eine Diskussion. Niemand weiß über wen ihr redet. Wenigstens ein Buchstabe mehr. Dann könnte man die ominöse Person rausfinden.... Aber so kann man das vergessen!
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NRW
Unregistered
 
#32
28.12.2017, 07:11
(27.12.2017, 21:37)Sarah schrieb:  Ich finde es immer noch lächerlich. Was soll so eine Diskussion. Niemand weiß über wen ihr redet. Wenigstens ein Buchstabe mehr. Dann könnte man die ominöse Person rausfinden.... Aber so kann man das vergessen!

Doch, sehr viele wissen, über wen wir reden, wie du ja merkst. Und für den allergrößten Teil von euch wird es eh nicht relevant werden, weil er nur einer von vielen Prüfern ist. Also was bringt der Name?
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Sarah
Unregistered
 
#33
28.12.2017, 11:18
Dann könnte man sich offiziel beim Prüfungsamt beschweren. Das würde ich auch tun. Aber so ist das nicht möglich.
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NRW
Unregistered
 
#34
28.12.2017, 11:31
(28.12.2017, 11:18)Sarah schrieb:  Dann könnte man sich offiziel beim Prüfungsamt beschweren. Das würde ich auch tun. Aber so ist das nicht möglich.



Diejenigen, die es betrifft, können sich ja beschweren, da sie den Namen kennen. Alle anderen haben keinen Grund sich zu beschweren, nur weil sie vom Hörensagen etwas mitbekommen haben.
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Sarah
Unregistered
 
#35
28.12.2017, 11:54
Solches Schicksale, wie oben beschrieben sind Dir also egal?! Das ist ja ne tolle Einstellung.
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NRW
Unregistered
 
#36
28.12.2017, 16:31
[quote='Sarah' pid='12840' dateline='1514454887']
Solches Schicksale, wie oben beschrieben sind Dir also egal?! Das ist ja ne tolle Einstellung.
[/

Nein, aber sich beschweren kann man nur, wenn man eigene Erfahrungen hat. Alles andere macht absolut null Sinn. Vielleicht würde es höchstens noch Sinn machen, wenn man als Zuhörer in der Prüfung war. Aber auch dann kennt man den Namen.
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Gast
Unregistered
 
#37
29.12.2017, 11:26
Hi,

kenne den Prüfer mit Sicherheit nicht und wer das ist, ist mir auch egal.

Mall allgemein dazu.
Ist euch bewusst, dass man hier nicht anonym ist und sich bei gewissen Äußerungen unter Umständen auch strafbar machen kann?

Weiterhin bringt es wohl wenig, sich über etwas zu beschweren, von dem man keine Ahnung hat. Was würdest du als Sachbearbeiter machen, wenn du eine Beschwerde hast, in der dir jemand etwas berichtet, was er im Internet von einer unbekannten Person gelesen hat?

Ich denke auch, es bringt nicht viel, wenn man Personen, die keine gewünschte Auskunft geben wollen/können Kaltherzigkeit unterstellt.

Hier hat eine Person eine Prüfungserfahrung aus ihrer Sicht geschildert.
So hat es ihr doch geholfen. Man muss jetzt keinen größeren Sinn oder Nutzen für nachfolgende Prüflinge sehen.

Kann es verstehen, dass man sich kurz vor einer Prüfung sehr viele Gedanken macht und auch Angst vor der Prüfung hat. Dann versucht man jede Info zu erhaschen, die man kriegen kann.
Als Außenstehender (habe dies bereits hinter mir) gebe ich einfach den Tipp, euch auf euch selbst zu konzentrieren. Nutzt die Zeit zum Lernen, schaltet ab, joggt ne Runde. Aber bitte macht euch keinen Kopf über die Prüfer. Selbst der großzügigste Prüfer kann mal einen schlechten Tag haben und der strengste Prüfer ist auf einmal weniger streng.

Gebt euer Bestes und konzentriert euch auf eure Stärken.
Damit könnt ihr die Prüfung am meisten beeinflussen!
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RAsenmäher
Unregistered
 
#38
03.01.2018, 15:30
Die mündliche Prüfung ist ein heikles Thema, weil hier die Intransparenz des Prüfungssystems mit aller Härte zuschlägt. Das kann bei den Kandidaten sogar zu psychischen Folgen von Depression bis hin zu PTBS führen. Ich kenne dazu mehrere Beispiele (wobei geschenkt ist, dass solche Aussagen im Internet stimmen können, oder auch nicht).

Es dürfte jedenfalls mittlerweile bekannt sein, dass der Klausurenschnitt im 2. Examen stabil im 5-Punkte Bereich liegt. Die Klausuren fallen nicht deshalb so schlecht aus, weil es seit Generationen keine guten Prüflinge gibt, sondern weil die Anforderungen über die Jahre sukzessive angehoben wurden, um letztlich immer wieder dieselben Verteilungen zu erreichen. Dass bereits mit den Klausuren jemand das Prädikat klarmacht, kommt vor, ist aber höchst selten.

Der Normalfall ist, dass die Prüfer im Mündlichen entscheiden, wer angehoben wird und wer nicht, wer den Kollegenstatus bekommt und wer nicht. Es ist faktisch eine Musterung, bei der nicht zuletzt bestimmte Quoten erreicht werden. Diese richten sich übrigens historisch nach dem jeweilgen Bedarf im Justizdienst in dem entsprechenden Bundesland.

Letztlich wäre das alles noch irgendwo zu akzeptieren, wenn man 7 Jahre vorher davon erfahren hätte. Dann hätte man nämlich abgebrochen und etwas Vernünftiges studiert, wo Noten nach Leistungen und nicht relativ zum Durchschnitt verteilt werden.

Lange Rede kurzer Sinn. Eine Prüfungsanfechtung hat einen Gegenstandswert von 15.000 € und wenig Chancen auf Erfolg. Es bleibt noch der ominöse Verbesserungsversuch und die Hoffnung, dass es bei einer anderen Besetzung in der mündlichen Prüfung besser läuft. Mehr ist nicht zu machen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#39
03.01.2018, 16:14
(03.01.2018, 15:30)RAsenmäher schrieb:  Die mündliche Prüfung ist ein heikles Thema, weil hier die Intransparenz des Prüfungssystems mit aller Härte zuschlägt. Das kann bei den Kandidaten sogar zu psychischen Folgen von Depression bis hin zu PTBS führen. Ich kenne dazu mehrere Beispiele (wobei geschenkt ist, dass solche Aussagen im Internet stimmen können, oder auch nicht).

Es dürfte jedenfalls mittlerweile bekannt sein, dass der Klausurenschnitt im 2. Examen stabil im 5-Punkte Bereich liegt. Die Klausuren fallen nicht deshalb so schlecht aus, weil es seit Generationen keine guten Prüflinge gibt, sondern weil die Anforderungen über die Jahre sukzessive angehoben wurden, um letztlich immer wieder dieselben Verteilungen zu erreichen. Dass bereits mit den Klausuren jemand das Prädikat klarmacht, kommt vor, ist aber höchst selten.

Der Normalfall ist, dass die Prüfer im Mündlichen entscheiden, wer angehoben wird und wer nicht, wer den Kollegenstatus bekommt und wer nicht. Es ist faktisch eine Musterung, bei der nicht zuletzt bestimmte Quoten erreicht werden. Diese richten sich übrigens historisch nach dem jeweilgen Bedarf im Justizdienst in dem entsprechenden Bundesland.

Letztlich wäre das alles noch irgendwo zu akzeptieren, wenn man 7 Jahre vorher davon erfahren hätte. Dann hätte man nämlich abgebrochen und etwas Vernünftiges studiert, wo Noten nach Leistungen und nicht relativ zum Durchschnitt verteilt werden.

Lange Rede kurzer Sinn. Eine Prüfungsanfechtung hat einen Gegenstandswert von 15.000 € und wenig Chancen auf Erfolg. Es bleibt noch der ominöse Verbesserungsversuch und die Hoffnung, dass es bei einer anderen Besetzung in der mündlichen Prüfung besser läuft. Mehr ist nicht zu machen.

Treffend ausgedrückt!
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Gast
Unregistered
 
#40
04.01.2018, 09:41
(03.01.2018, 15:30)RAsenmäher schrieb:  Die mündliche Prüfung ist ein heikles Thema, weil hier die Intransparenz des Prüfungssystems mit aller Härte zuschlägt. Das kann bei den Kandidaten sogar zu psychischen Folgen von Depression bis hin zu PTBS führen. Ich kenne dazu mehrere Beispiele (wobei geschenkt ist, dass solche Aussagen im Internet stimmen können, oder auch nicht).

Es dürfte jedenfalls mittlerweile bekannt sein, dass der Klausurenschnitt im 2. Examen stabil im 5-Punkte Bereich liegt. Die Klausuren fallen nicht deshalb so schlecht aus, weil es seit Generationen keine guten Prüflinge gibt, sondern weil die Anforderungen über die Jahre sukzessive angehoben wurden, um letztlich immer wieder dieselben Verteilungen zu erreichen. Dass bereits mit den Klausuren jemand das Prädikat klarmacht, kommt vor, ist aber höchst selten.

Der Normalfall ist, dass die Prüfer im Mündlichen entscheiden, wer angehoben wird und wer nicht, wer den Kollegenstatus bekommt und wer nicht. Es ist faktisch eine Musterung, bei der nicht zuletzt bestimmte Quoten erreicht werden. Diese richten sich übrigens historisch nach dem jeweilgen Bedarf im Justizdienst in dem entsprechenden Bundesland.

Letztlich wäre das alles noch irgendwo zu akzeptieren, wenn man 7 Jahre vorher davon erfahren hätte. Dann hätte man nämlich abgebrochen und etwas Vernünftiges studiert, wo Noten nach Leistungen und nicht relativ zum Durchschnitt verteilt werden.

Lange Rede kurzer Sinn. Eine Prüfungsanfechtung hat einen Gegenstandswert von 15.000 € und wenig Chancen auf Erfolg. Es bleibt noch der ominöse Verbesserungsversuch und die Hoffnung, dass es bei einer anderen Besetzung in der mündlichen Prüfung besser läuft. Mehr ist nicht zu machen.

Mi mi mi.
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