05.05.2021, 19:02
(05.05.2021, 18:50)Gast schrieb:(05.05.2021, 18:42)Gast schrieb:(05.05.2021, 18:12)Gast schrieb: Herr von Alemann?!
Hab da ähnliche Erfahrung wie du. Auf unseren Vortrag wurde einfach mal gar nicht eingegangen. Er hätte auch nicht zu den Entscheidungsgründen gepasst ;-)
Wurde die hier diskutierte Entscheidung auch erstinstanzlich von ihm verfasst?
Interessant.

Kann sein. Das kann nur der TE beantworten, der hier auch irgendwo auf dem Board zu sein scheint, weil die erstinstanzliche Entscheidung nicht veröffentlicht ist.
05.05.2021, 19:21
Was mich mal interessieren würde:
Wie lässt es sich mit dem Datenschutz vereinbaren, dass bis auf zwei Nachkommastellen genau die Note veröffentlicht wird aufgrund der man identifizierbar ist?
Wer entscheidet eigentlich die Veröffentlichung und kann man nicht zb seine Noten da schwärzen lassen? Das können ja auch zukünftige Arbeitgeber dann sehen.
Wie lässt es sich mit dem Datenschutz vereinbaren, dass bis auf zwei Nachkommastellen genau die Note veröffentlicht wird aufgrund der man identifizierbar ist?
Wer entscheidet eigentlich die Veröffentlichung und kann man nicht zb seine Noten da schwärzen lassen? Das können ja auch zukünftige Arbeitgeber dann sehen.
05.05.2021, 19:22
(05.05.2021, 19:21)Gast schrieb: Was mich mal interessieren würde:
Wie lässt es sich mit dem Datenschutz vereinbaren, dass bis auf zwei Nachkommastellen genau die Note veröffentlicht wird aufgrund der man identifizierbar ist?
Wer entscheidet eigentlich die Veröffentlichung und kann man nicht zb seine Noten da schwärzen lassen? Das können ja auch zukünftige Arbeitgeber dann sehen.
Da scheint sich ja jemand mit Datenschutz auszukennen. Nicht.
05.05.2021, 19:47
???
05.05.2021, 20:20
Ich halte die entsprechenden Veröffentlichungen für rechtswidrig.
Da nicht nur die Endnote mit Nachkomma-Stellen, sondern auch seine Schwerpunkt- und Einzelnoten, angegeben sind, ist er sehr eindeutig zu identifizieren und das ist nur bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse gegeben. Da er keine Person des öffentlichen Lebens ist oder sonstwie anderweitig dieses Geschehen in die Öffentlichkeit getragen hat, hat er einen Anspruch auf Datenschutz.
Meine Meinung
Da nicht nur die Endnote mit Nachkomma-Stellen, sondern auch seine Schwerpunkt- und Einzelnoten, angegeben sind, ist er sehr eindeutig zu identifizieren und das ist nur bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse gegeben. Da er keine Person des öffentlichen Lebens ist oder sonstwie anderweitig dieses Geschehen in die Öffentlichkeit getragen hat, hat er einen Anspruch auf Datenschutz.
Meine Meinung
05.05.2021, 20:31
(05.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Ich halte die entsprechenden Veröffentlichungen für rechtswidrig.
Da nicht nur die Endnote mit Nachkomma-Stellen, sondern auch seine Schwerpunkt- und Einzelnoten, angegeben sind, ist er sehr eindeutig zu identifizieren und das ist nur bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse gegeben. Da er keine Person des öffentlichen Lebens ist oder sonstwie anderweitig dieses Geschehen in die Öffentlichkeit getragen hat, hat er einen Anspruch auf Datenschutz.
Meine Meinung
Ist auch meine Meinung. Er sollte sich an den Bundesbeauftragten für Datenschutz wenden.
05.05.2021, 20:47
(05.05.2021, 18:54)HerrKules schrieb: Den Fall hätte kein Gericht anders entschieden. Da müsste man an ureigenste Grundsätze ran (Beurteilungsspielraum).
Das einzige echte Argument ist doch hier, dass er eine auffällig knappe Gesamtnote hat und schlechter wurde. Würd ich nicht vertreten wollen;)
Naja er hat schon einige Dinge vorgetragen. Das Gericht haben diese Dinge ebenso wenig überzeugt wie der angebliche Unterschied zur schriftlichen Note. Finde der Beschluss klingt schon sehr nach alles so schnell wie möglich abzubügeln und gar keine vertiefte Prüfung aufkommen zu lassen
05.05.2021, 21:27
Für ihn wirklich ärgerlich. Ich dachte aber tatsächlich immer, die mündliche Prüfung und ihre Beurteilung ist total unabhängig von den schriftlichen Ergebnissen. Ich meine, man hat doch keinen Anspruch auf bestimmte Noten oder Punkte, nur weil man die im Schriftlichen hatte. Zudem wünscht man sich doch gerade als Person, die schriftlich wenig Punkte hat, dass diese bei der Beurteilung der mündlichen Prüfung nicht eine Rolle spielen, also, dass quasi alles wieder möglich ist. Es gibt auch Menschen, die zB schriftlich toll sind, aber mündlich schwach usw...verstehe daher den Zusammenhang nicht, wieso er sich darauf beruft, dass durch die Mündliche seine schriftlich bessere Note quasi untergeht, es heißt ja Gesamtnote und die setzt sich nun mal aus den verschiedenen Leistungen zusammen.
05.05.2021, 22:04
(05.05.2021, 21:27)Gast schrieb: Für ihn wirklich ärgerlich. Ich dachte aber tatsächlich immer, die mündliche Prüfung und ihre Beurteilung ist total unabhängig von den schriftlichen Ergebnissen. Ich meine, man hat doch keinen Anspruch auf bestimmte Noten oder Punkte, nur weil man die im Schriftlichen hatte. Zudem wünscht man sich doch gerade als Person, die schriftlich wenig Punkte hat, dass diese bei der Beurteilung der mündlichen Prüfung nicht eine Rolle spielen, also, dass quasi alles wieder möglich ist. Es gibt auch Menschen, die zB schriftlich toll sind, aber mündlich schwach usw...verstehe daher den Zusammenhang nicht, wieso er sich darauf beruft, dass durch die Mündliche seine schriftlich bessere Note quasi untergeht, es heißt ja Gesamtnote und die setzt sich nun mal aus den verschiedenen Leistungen zusammen.
In der Praxis ist es aber nun mal so, dass die Prüfer auf die Vornoten gucken und recht genau wissen, was jemand braucht um auf Gesamtnote X zu kommen. In meinen beiden mündlichen Prüfungen (1. und 2.) ist da auch ziemlich offensichtlich drauf geachtet worden, sodass jemand zB auf 9 geprüft wurde oder bei extrem miserablem Vortrag noch so viel in der mündlichen bekommen hat, dass er auf 9,0 geblieben ist (war 9,8 vorbenotet).
Insofern geht man da schon mit dem Gefühl rein, dass es, wenn es gut oder normal gut läuft, eher hochgeprüft wird. Und natürlich hat eine mündliche Prüfung auch viel mit Sympathie zu tun. Wenn die Prüfer den Prüfling unsympathisch oder arrogant fanden, dann gibt man halt eher die 0,1 weniger als mehr.
Ist ärgerlich, aber so ist es eben... ist einfach schwer anzugreifen.
05.05.2021, 22:13
Das Prüfungsergebnis selbst kann er ja immer noch anfechten. Wenn er z.B. durch Widerspruch oder Klage 1-2 P. mehr in einer Klausur bekommt, sollte es doch auch für das Gesamtergebnis gut reichen. Fehlt ja nur 0,4.