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Klausuren Mai 2021
Gast
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#131
04.05.2021, 14:21
Hallo Leute,

839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?
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Gast
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#132
04.05.2021, 14:29
(04.05.2021, 14:21)Gast schrieb:  Hallo Leute,

839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?

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HessGast37374843
Unregistered
 
#133
04.05.2021, 14:35
(04.05.2021, 14:29)Gast schrieb:  
(04.05.2021, 14:21)Gast schrieb:  Hallo Leute,

839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?

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Was ist denn jetzt der Fehler ?
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Gast
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#134
04.05.2021, 14:47
Was lief heute denn in NRW? Ich hoffe es war machbar!
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RefHessen
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2021
#135
04.05.2021, 14:55
(04.05.2021, 14:35)HessGast37374843 schrieb:  
(04.05.2021, 14:29)Gast schrieb:  
(04.05.2021, 14:21)Gast schrieb:  Hallo Leute,

839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?

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Was ist denn jetzt der Fehler ?


Art. 34 GG sperrt den 18 denke ich. 

Heute lief in Hessen Reiserecht mit Corona-Einschlag
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Gast
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#136
04.05.2021, 15:06
In Hessen Anwaltsklausur (aus Klägersicht, wenn man auch entscheiden hat, dass Klage zweckmäßig ist).
Ich fand das mit den ganzen krummen Zahlen total schwierig. Habe mich auch den Großteil mit dem Rückerstattungsanspruch nach Kündigung beschäftigt, mittlerweile denke ich, dass das nicht richtig war.
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NRW_Examen2021
Member
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Beiträge: 63
Themen: 13
Registriert seit: Apr 2021
#137
04.05.2021, 15:08
Das war in NRW auch dran. Wie habt ihr es gelöst?
Ich habe gesagt den Hinflug gibt es keinen SchE, für die Ausgefallen Leistungen (insbesondere für die 2. ausgefallene Kreuzfahrt, auch wenn die dafür auf dem anderen Schiff sein durften) gibt es SchE und beim Rückflug war ich total überfordert
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NRW.NRW.
Unregistered
 
#138
04.05.2021, 15:09
NRW ReiseR
Klausur aus Klägersicht

- Pauschalreisevertrag (Last Minute), Ehemann für Eheleute geschlossen
- erst Flugverspätung 6h von Düsseldorf nach Ägypten
- abgebrochene Reise nach wenigen Tagen, als amtl. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes erfolgte
- Rückholaktion Bundesregierung und unklar, ob die Regierung künftig Ersatz verlangt --> Prüfung Freistellungsanspr bzgl. künftiger Ersatzanspr. gegen den Reiseveranstalter
- Anspr wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (Rentner)
- Abtretung von Forderungen der Ehefrau an den Ehemann
- Gegenseite bereits 50% Reisepreis an Mandanten überwiesen, keine Vergleichsbereitschaft
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Gast
Unregistered
 
#139
04.05.2021, 15:11
Wie immer kann man den Auftakt von zwei Seiten beleuchten: Dankbar, weil StVG und Reiserecht bekannt sein sollten; undankbar, da alle es können...
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RefHessen
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2021
#140
04.05.2021, 15:13
(04.05.2021, 15:08)NRW_Examen2021 schrieb:  Das war in NRW auch dran. Wie habt ihr es gelöst?
Ich habe gesagt den Hinflug gibt es keinen SchE, für die Ausgefallen Leistungen (insbesondere für die 2. ausgefallene Kreuzfahrt, auch wenn die dafür auf dem anderen Schiff sein durften) gibt es SchE und beim Rückflug war ich total überfordert


War es nicht ausdrücklich die Aussage des Mandanten, dass er bezüglich der Hinflüge auf die Prüfung von Ansprüchen verzichte, da er die "250 - 400€" nicht einfordern wollte?
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