01.05.2021, 18:44
(01.05.2021, 17:05)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden, der Venenschwäche/Krampfadern angeben musste? Bisher keinerlei Beschwerden oder Behandlung. Mehr oder weniger Zufallsbefund.
Was hat die PKV dazu gesagt: Risikozuschlag oder Ausschluss oder möglicherweise gar nichts?
Bei mir Risikozuschlag von 15%
02.05.2021, 20:30
Hat jemand Erfahrungsberichte, wie sich Beiträge im Alter entwickeln können? Kennt jemand jemanden der eine PKV schon länger hat?
02.05.2021, 20:40
(01.05.2021, 17:05)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden, der Venenschwäche/Krampfadern angeben musste? Bisher keinerlei Beschwerden oder Behandlung. Mehr oder weniger Zufallsbefund.
Was hat die PKV dazu gesagt: Risikozuschlag oder Ausschluss oder möglicherweise gar nichts?
Wie kann man denn Krampfadern haben ohne das zu sehen?
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
03.05.2021, 10:32
(01.05.2021, 17:14)Gast schrieb:(01.05.2021, 17:05)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden, der Venenschwäche/Krampfadern angeben musste? Bisher keinerlei Beschwerden oder Behandlung. Mehr oder weniger Zufallsbefund.
Was hat die PKV dazu gesagt: Risikozuschlag oder Ausschluss oder möglicherweise gar nichts?
Kann dir nicht konkret weiterhelfen, aber einen Ausschluss wird es nicht geben. Eine PKV muss dich aufgrund der Öffnungsaktion für Beamte (die auch für Richter gilt) nehmen. Es gibt aber wohl ne 6-Monats-Frist, wo diese Öffnungsaktion greift.
Soweit ich weiß bietet nicht jede PKV diese Öffnungsaktion an.
Ich habe mich für die LVM entschieden, einfach weil ich dort schon seit Jahren versichert bin und den Ansprechpartner dort schon quasi von Geburt an kenne und er mich überzeugend beraten hat. Und habe auch ein bisschen auf Stiftung Warentest gehört. Glaube wichtig ist die Preisstabilität.
Ich habe übrigens auch Probleme mit den Venen / Krampfadern und bin gespannt, was für einen Risikoaufschlag ich deswegen bekomme, Ergebnis steht noch aus... Ich rechne allerdings auch so mit 10-15%.
03.05.2021, 10:33
(02.05.2021, 20:40)Gast schrieb:(01.05.2021, 17:05)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden, der Venenschwäche/Krampfadern angeben musste? Bisher keinerlei Beschwerden oder Behandlung. Mehr oder weniger Zufallsbefund.
Was hat die PKV dazu gesagt: Risikozuschlag oder Ausschluss oder möglicherweise gar nichts?
Wie kann man denn Krampfadern haben ohne das zu sehen?
Es gibt nicht nur diese nach außen sichtbaren Krampfadern, die dann schon knubbelartig sind. Wie deine Venen wirklich sind, muss sich ein Sepzialist mit Ultraschall und Co anschauen. Meine Beine wurden wegen Krampfadern operiert, obwohl man äußerlich nichts gesehen hat.
03.05.2021, 10:39
Hat jemand von euch auch Erfahrungen, ob wegen orthopädischen Einlagen aufgrund von Senk-, Knick-, Spreizfuß (dem verbreiteten "Plattfuß" ) ein Aufschlag verlangt wurde?
Die Verordnung fällt bei mir zwar aus dem abgefragten Zeitraum heraus, aber bin unsicher, ob das nicht eine dauerhafte "Fehlbildung" oder "Anomalie" ist und daher angegeben werden muss.
Die Verordnung fällt bei mir zwar aus dem abgefragten Zeitraum heraus, aber bin unsicher, ob das nicht eine dauerhafte "Fehlbildung" oder "Anomalie" ist und daher angegeben werden muss.
03.05.2021, 17:40
Muss als chronisch krankhafter Zustand selbstverständlich angegeben werden und gibt - je nach Behandlungshistorie - häufig einen Risikozuschlag. Auch hier gilt: Finger weg von Check24, erfahrenen Makler kontaktieren! Man wird aber vermutlich sehr viel eher als in dem anderen Thread (wo jemand Morbus Crohn hat und damit die Ablehnung quasi gesetzt ist) eine gute und sicher noch bezahlbare Lösung finden.
03.05.2021, 18:19
(03.05.2021, 10:33)Gast schrieb:(02.05.2021, 20:40)Gast schrieb:(01.05.2021, 17:05)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden, der Venenschwäche/Krampfadern angeben musste? Bisher keinerlei Beschwerden oder Behandlung. Mehr oder weniger Zufallsbefund.
Was hat die PKV dazu gesagt: Risikozuschlag oder Ausschluss oder möglicherweise gar nichts?
Wie kann man denn Krampfadern haben ohne das zu sehen?
Es gibt nicht nur diese nach außen sichtbaren Krampfadern, die dann schon knubbelartig sind. Wie deine Venen wirklich sind, muss sich ein Sepzialist mit Ultraschall und Co anschauen. Meine Beine wurden wegen Krampfadern operiert, obwohl man äußerlich nichts gesehen hat.
Aha, danke. Mein Freund hatte auch in den 20ern eine Krampfader OP. Er musste immer im Stehen arbeiten (Handwerk).
Meine Oma hat auch Krampfadern, weil sie als Verkäuferin im Stehen gearbeitet hat, meine Mutter aber nicht. Hängt wohl von der Lebensweise ab und nicht nur von den Genen.
Vllt lasse ich auch mal meine Venen untersuchen.
03.05.2021, 20:45
(03.05.2021, 10:39)Gast schrieb: Hat jemand von euch auch Erfahrungen, ob wegen orthopädischen Einlagen aufgrund von Senk-, Knick-, Spreizfuß (dem verbreiteten "Plattfuß" ) ein Aufschlag verlangt wurde?
Die Verordnung fällt bei mir zwar aus dem abgefragten Zeitraum heraus, aber bin unsicher, ob das nicht eine dauerhafte "Fehlbildung" oder "Anomalie" ist und daher angegeben werden muss.
Ja, wolltest du angeben und ein Risikozuschlag ist garantiert. Ich konnte damals vereinbaren, dass der Risikozuschlag nach einigen Jahren reduziert wird, wenn man keine Leistungen in dem Bereich abruft. Ist etwas blöd, weil das natürlich eine Sache ist, die gefühlt 80% der Bevölkerung haben, aber angeben musst du es trotzdem
03.05.2021, 21:18
(03.05.2021, 20:45)Gast PKV schrieb:(03.05.2021, 10:39)Gast schrieb: Hat jemand von euch auch Erfahrungen, ob wegen orthopädischen Einlagen aufgrund von Senk-, Knick-, Spreizfuß (dem verbreiteten "Plattfuß" ) ein Aufschlag verlangt wurde?
Die Verordnung fällt bei mir zwar aus dem abgefragten Zeitraum heraus, aber bin unsicher, ob das nicht eine dauerhafte "Fehlbildung" oder "Anomalie" ist und daher angegeben werden muss.
Ja, wolltest du angeben und ein Risikozuschlag ist garantiert. Ich konnte damals vereinbaren, dass der Risikozuschlag nach einigen Jahren reduziert wird, wenn man keine Leistungen in dem Bereich abruft. Ist etwas blöd, weil das natürlich eine Sache ist, die gefühlt 80% der Bevölkerung haben, aber angeben musst du es trotzdem
Danke an beide Erfahrungen hierzu!
Genau, ist eine blöde Sache - gefühlt läuft damit ja fast jeder herum.
Wie hoch war der Zuschlag? Die zeitliche Begrenzung wäre immerhin eine noch faire Lösung.