03.05.2021, 15:43
Liebe Forumsteilnehmer,
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
03.05.2021, 15:48
Es schreibt doch in der Kalauer niemand EigentümerIn-BesitzerIn-Verhältnis. Wieso sollte es dann Abzug geben. Solange es im Gesetz nur die allgemeine ungegenderte Form gibt verlangt das doch niemand von uns. Oder habe ich was verpasst
03.05.2021, 15:51
(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb: Liebe Forumsteilnehmer,
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.
Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D
03.05.2021, 16:09
(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb: Liebe Forumsteilnehmer,
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.
Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D
Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.
Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen
Das geht doch locker flockig von der Hand.
03.05.2021, 16:13
(03.05.2021, 16:09)Gast Gast schrieb:(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb: Liebe Forumsteilnehmer,
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.
Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D
Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.
Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen
Das geht doch locker flockig von der Hand.
Frau Leutnant reicht mir schon
03.05.2021, 16:44
Zitat:Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Ja, und das recht offensichtlich. Das wird aber nicht passieren. In den letzten Wochen gab es dahingehende Meldungen in den Nachrichten. Diese sind aber jeweils zurückzuführen auf psychologisch sowieso auffällige Prüfer in anderen Studiengängen als Jura. Das wird dort keine Schule machen und bei Jura erst recht nicht.
Gegen besonders "woke" Prüfer werden dann bald verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ergehen. Damit hat sich das Problem dann erstmal erledigt. Zu befürchten bleiben entsprechend gestörte Korrektoren, die durchaus aus diesen Gründen die Prüfungsleistung abwerten, dies aber nicht erkennen lassen.
Zitat:In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Dann ist man sowieso selber schuld. Wer Schwachsinn sät, der wird Schwachsinn ernten.
Mitschuldig an dieser völligen Fehlentwicklung sind freilich das Gebührenfernsehen und profilierungsgeile Politiker. Allen sonstigen, insbesondere nicht-staatlichen Stellen gestehe ich das Gendern als Ausdruck ihrer persönlichen Entfaltung gerne zu. Freiheit bedeutet auch die Freiheit, sich lächerlich zu machen.
03.05.2021, 16:57
Ich gehe davon aus, dass irgendwann Pseudowissenschaftler mit Aufträgen kommen und behaupten, dem nicht so wichtigen Grundrecht des Prüflings stehe ja die "Menschenwürde" des Prüfers gegenüber (bei Ausübung von Hoheitsgewalt, schon klar), und deswegen sei das zwingend...
03.05.2021, 17:11
(03.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(03.05.2021, 16:09)Gast Gast schrieb:(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb: Liebe Forumsteilnehmer,
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren:
In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.
Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.
Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.
Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D
Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.
Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen
Das geht doch locker flockig von der Hand.
Frau Leutnant reicht mir schon
Frau Oberamtsmännin.
03.05.2021, 17:50
Im Kommunalrecht dann Bürger*Innenmeister*Innenkandidat*innen

03.05.2021, 18:02
Ich werte dich fürs gendern ab, das gleich sich also aus. In Liebe ein Korrektor