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  5. Klausur nicht gegendert - Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
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Antworten

 
Klausur nicht gegendert - Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
Prüfungsanfechter
Unregistered
 
#1
03.05.2021, 15:43
Liebe Forumsteilnehmer, 
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren: 

In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.

Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?
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Gast
Unregistered
 
#2
03.05.2021, 15:48
Es schreibt doch in der Kalauer niemand EigentümerIn-BesitzerIn-Verhältnis. Wieso sollte es dann Abzug geben. Solange es im Gesetz nur die allgemeine ungegenderte Form gibt verlangt das doch niemand von uns. Oder habe ich was verpasst
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Gast
Unregistered
 
#3
03.05.2021, 15:51
(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb:  Liebe Forumsteilnehmer, 
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren: 

In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.

Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?


Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.

Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D
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Gast Gast
Unregistered
 
#4
03.05.2021, 16:09
(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb:  Liebe Forumsteilnehmer, 
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren: 

In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.

Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?


Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.

Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D

Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.

Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen

Das geht doch locker flockig von der Hand.
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Gast
Unregistered
 
#5
03.05.2021, 16:13
(03.05.2021, 16:09)Gast Gast schrieb:  
(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb:  Liebe Forumsteilnehmer, 
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren: 

In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.

Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?


Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.

Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D

Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.

Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen

Das geht doch locker flockig von der Hand.

Frau Leutnant  reicht mir schon
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Gast
Unregistered
 
#6
03.05.2021, 16:44
Zitat:Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?

Ja, und das recht offensichtlich. Das wird aber nicht passieren. In den letzten Wochen gab es dahingehende Meldungen in den Nachrichten. Diese sind aber jeweils zurückzuführen auf psychologisch sowieso auffällige Prüfer in anderen Studiengängen als Jura. Das wird dort keine Schule machen und bei Jura erst recht nicht.

Gegen besonders "woke" Prüfer werden dann bald verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ergehen. Damit hat sich das Problem dann erstmal erledigt. Zu befürchten bleiben entsprechend gestörte Korrektoren, die durchaus aus diesen Gründen die Prüfungsleistung abwerten, dies aber nicht erkennen lassen.


Zitat:In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Dann ist man sowieso selber schuld. Wer Schwachsinn sät, der wird Schwachsinn ernten.

Mitschuldig an dieser völligen Fehlentwicklung sind freilich das Gebührenfernsehen und profilierungsgeile Politiker. Allen sonstigen, insbesondere nicht-staatlichen Stellen gestehe ich das Gendern als Ausdruck ihrer persönlichen Entfaltung gerne zu. Freiheit bedeutet auch die Freiheit, sich lächerlich zu machen.
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KeinGenderFan
Unregistered
 
#7
03.05.2021, 16:57
Ich gehe davon aus, dass irgendwann Pseudowissenschaftler mit Aufträgen kommen und behaupten, dem nicht so wichtigen Grundrecht des Prüflings stehe ja die "Menschenwürde" des Prüfers gegenüber (bei Ausübung von Hoheitsgewalt, schon klar), und deswegen sei das zwingend...
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Gast
Unregistered
 
#8
03.05.2021, 17:11
(03.05.2021, 16:13)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 16:09)Gast Gast schrieb:  
(03.05.2021, 15:51)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 15:43)Prüfungsanfechter schrieb:  Liebe Forumsteilnehmer, 
bald wird das sicher zu echten Fällen führen (hat es ja offenbar schon, aber wohl nicht unter Juristen), also warum nicht proaktiv diskutieren: 

In Examensklausur oder Hausarbeit oder Seminarbeit schreibt ein Teilnehmer, dass, soweit er von Eigentümer, Besitzer, Täter etc. spricht, jeweils auch die weibliche Form meint.

Bei der Bewertung gibt es hierfür Punktabzug, weil ein Gendern unterblieben ist.

Ist das ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze?


Da mittlerweile selbst das BVerfG angefangen hat zu gendern ("Beschwerdeführende", so gelesen in dieser Entscheidung zum Klimagesetz) kann man demnächst wohl auch bei sonstigen Gerichten sowie an Unis mit derartigen Auswüchsen rechnen.

Aber solange der Palandt nicht gendert, ist Nichtgendern sicherlich vertretbar, sodass kein Punktabzug erfolgen dürfte :D

Die Gesellschaftenden. Oder auch der/die Eigentümende.

Oder die EhegattInneninnengesellschafterInnen

Das geht doch locker flockig von der Hand.

Frau Leutnant  reicht mir schon


Frau Oberamtsmännin.
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Gast
Unregistered
 
#9
03.05.2021, 17:50
Im Kommunalrecht dann Bürger*Innenmeister*Innenkandidat*innen  Prost
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Gast
Unregistered
 
#10
03.05.2021, 18:02
Ich werte dich fürs gendern ab, das gleich sich also aus. In Liebe ein Korrektor
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