01.05.2021, 23:05
Nö, das heißt, dass jeder von uns lieber 12 Monate auf Bewährung nimmt und keiner weiß es, statt 10 Monate auf Bewährung und dafür ist deine Visage in der BILD. Das Argument gibt es übrigens auch bei nicht Promis, deren Fall medial breit getreten wurde... man muss auch nicht so tun, als ob die Strafmilderung hier viel ausgemacht hat. Bewährung wäre es so oder so geblieben.
01.05.2021, 23:19
Aber wenn sie gefeiert werden, haben sie gerne ihre Visage in der Bild. Deswegen gehen doch viele überhaupt erst in die Öffentlichkeit. Dass ihre Visage dann auch in der Bild ist, wenn sie Mist bauen, ist eben die Kehrseite der Medaille
02.05.2021, 00:50
Der Mann ist mit Fußball berühmt geworden. Nicht gerade das typische "ich will in die BILD-Zeitung"-Business. Auch innerhalb der Fußballsezene war er meinem Eindruck nach einer der Zurückhaltenden.
02.05.2021, 00:56
(01.05.2021, 20:18)HerrKules schrieb: Ein Stück weit ist die Argumentation aber ein Eigentor. Wenn der Gesetzgeber selbst einen Comic ohne reale Grundlage mit der Mindeststrafe belegt, was ist dann mit Bildern der realen Vergewaltigung kleiner Kinder?
Ohne Frage, wenn auf den Bildern das zu sehen war, was in den Meiden behauptet wurde, dann ist das Material nicht gerade das harmloseste. Was das Material eher relativiert, ist die vergleichsweise geringe Zahl der Dateien.
Womit er dann tatsächlich am unteren Ende der Strafbarkeit gekratzt hat, war die konkrete Ausgestaltung der Tat. Die erfolgte "Verbreitung" war ja nun sehr beschränkt. Er steht deutlich unter denjenigen, die das Material herstellen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen.
02.05.2021, 01:45
(01.05.2021, 22:51)Gast schrieb: Jeder ist für Prävention & jeder möchte, dass das Verbreiten von Videos von Vergewaltigungen Erwachsener auch angemessen bestraft wird.
Wenn das "jeder" möchte, warum gibt es dann nicht mehr Prävention? Stattdessen wird Geld (dieses ist begrenzt, es muss also eine Auswahlentscheidung getroffen werden) in die Strafverfolgung gesteckt. Mit der jüngsten Reform des § 184b wird zudem weitgehend die Möglichkeit abgeschnitten, das mit Geldauflage oder Strafbefehl zu erledigen. Also zwingend Hauptverhandlung und massive Kosten. Nutzen im Kampf gegen Kindesmissbrauch gleich Null.
Und zu den Vergewaltigungsvideos: Wenn das "jeder" will, warum beschließt er es dann nicht? Oder warum ist bei der Vergewaltigung eine geringere Strafe "angemessen" als bei dem Nacktbild eines Kindes ("Posingbilder") oder einer bloß textlich beschriebenen sexuellen Handlung eines Kindes, das gar nicht real existiert?
Zitat:Aber der beschriebene Mangel von Prävention & eine etwaig milde Bestrafung im Erwachsenenbereich ist doch kein Argument für eine milde Strafe in der hier diskutierten Thematik.
Soll es auch nicht sein. Es soll nur die Verlogenheit der Empörung über die angeblich milde Strafe aufzeigen.
Zitat:Man kann Präventionsarbeit leisten & in allen Bereichen angemessen hart bestrafen.
Ja, auch wenn das leider politisch nicht gewollt zu sein scheint. Und wie gesagt: Die "Arbeit" mit Kindersexpuppen wird als durchaus geeignetes Mittel der Prävention realer Missbrauchstaten gesehen. Diesen Weg hat der Bundestag aber vor kurzem versperrt, mit logisch fehlerhafter Begründung. Und teilweise (hier aber wohl streitiger) wird das auch für Kinderpornografie behauptet.
Zitat:Und jeder, der sich solche Dateien zulegt & verbreitet, trägt eine Mitschuld daran, dass zumindest jenes, dass zur Verbreitung bestimmt ist, produziert wird.
Die tat der Produktion ist bereits abgeschlossen. Die Bilder sind schon im Netz. Gewissermaßen besitzt sie also bereits jedermann, denn jedermann kann problemlos darauf zugreifen. Das Unrecht ist bereits vollendet. An der vollendeten Tat kann niemand mehr teilnehmen oder sie gar fördern. Das ist übrigens in der zugehörigen Literatur völlig unstreitig, dass man keinen Vorwurf auf die vermeintliche Mitschuld an der Produktion dieses Materials begründen kann. Mit einleuchtenden Argumenten.
Zitat:Die Höhe der Strafe hat auch eine Signalwirkung in Richtung aller Besitzer und Verbreiter. Wenn etwas härter bestraft wird, überlegen sich Leute jedenfalls eher, so etwas zu besitzen und zu verbreiten.
Tendenziell vielleicht. Aber doppelt so hohe Strafe bedeutet nicht doppelt so viel Abschreckung. Das gilt besonders im Bereich der Kinderpornografie. Hier tummeln sich (u.a.) Täter, die aus einer suchtähnlich wirkenden Veranlagung heraus handeln. Die lassen sich auch von einer höheren Strafe nicht abschrecken. Und für Otto Normaltäter macht es auch nur einen sehr nachrangigen Unterschied, ob es 10 oder 24 Monate sind, die er da auch Bewährung erhält. Er spekuliert in erster Linie darauf, dass er nicht erwischt wird (diese Wahrscheinlichkeit ist eigentlich auch ziemlich gering, wenn man sich nicht so "dämlich" anstellt, wie dieser Prominente hier). Wird er doch erwischt, dann sind die "Nebenfolgen", insbesondere der völlige Ansehensverlust, wohl deutlich schwerwiegender und nachhaltig beeindruckender als die wie hoch auch immer genaue bestimmte Bewährungsstrafe. Selbst eine tatsächlich vollstreckte Haftstrafe wäre irgendwann abgesessen. Der soziale Makel bei Verurteilungen wegen solcher Taten bleibt wie kaum ein zweiter.
Zitat:Und wo weniger Nachfrage ist, da ist auch weniger Angebot = wahrscheinlich weniger Produktion.
Das galt vielleicht früher mal, aber nicht mehr im digitalen Zeitalter. Heute kannst du entsprechendes Material problemlos im Netz finden. Dort kannst du es dir herunterladen und innerhalb weniger Sekunden tausendfach verbreiten. Es wird also zugänglich gemacht, ohne dass es eine echte "Nachfrage" gibt. Jedenfalls gibt es keine Nachfrage, von der der Produzent erfährt. Wieso sollte er jetzt also mehr produzieren? Er weiß gar nicht, dass sich etwas geändert hat.
Man kann auch zynisch (?) argumentieren: Je mehr das bestehende Material verbreitet wird, desto mehr "Bedarf" wird mit einer einzigen Aufnahme gedeckt. Daher tendenziell weniger Bedarf für neue Produktion. Das gilt insbesondere wenn man davon ausgeht, dass ein gewichtiges Motiv für die Produktion auch finanzielle Interessen sein können. Die mit Gewinnabsicht arbeitenden "Studios" (ja, sowas gibt es) verlieren das Geschäft, wenn deren Ware anderswo kostenlos angeboten wird.
Zitat:Ich finde auch unverständlich, dass strafmildernd berücksichtigt worden ist, dass M. davon ausging, dass die Empfänger die Dateien nicht verbreiten würden.
Untersagt ist die Verbreitung. Genau wie es bei der Sachbeschädigung darauf ankommt, wie viel du wie sehr kaputt gemacht hast, kommt es bei einem Verbreitungsverbot darauf an, in welchem Umfang du verbreitet hast. Ein Verbreiten in sozialen Netzwerken oder in einschlägigen Tauschbörsen mit der halben Welt ist schwerwiegender als eine Verschaffung nur an eine Person, die das Material dann für sich behält und nicht weiterleiten wird. Das halte ich völlig unabhängig von den übrigen Fragen doch für mehr als einleuchtend.
Zitat:Allgemein könnte der Grund, warum jemand solche Dateien an solche Personen schickt, auch einfach darin liegen, dass die Wahrscheinlichkeit durch Rückverfolgung aufzufliegen höher ist, je weiter so etwas verbreitet wird.
Ich sehe nicht, wie das der geringeren Strafe wegen der geringeren Gefährlichkeit widerspricht. Und der Gedanke zieht doch allenfalls dann, wenn der Täter sich in einem ersten Schritt zu "so, heute verbreite ich aber mal!" entscheidet und sich erst in einem zweiten Schritt "aber an wen denn nur?" fragt. So denkt wohl kaum ein Täter.
Was du beschreibst, ist doch nur eine erfolgreiche Abschreckungswirkung. Soll es etwa keinen Unterschied machen, dass der Täter (wegen wirksamer Abschreckung) von der schwerwiegenderen Tat Abstand genommen hat?
Zitat:Wenn ein Prominenter wegen öffentlicher Verurteilung eine Strafmilderung bekommt, dann ist das ein Promibonus. Jeder Promi bekommt auf die Mütze, wenn er Mist baut. Sollen die jetzt immer mildere Strafen bekommen?
Zunächst hatte er einen Promimalus. Dass ganz Deutschland von deinem Fall weiß, dein Privatleben (und Intimleben!) ausgeforscht hat und dich von nun sozial ächtet: Das droht nur Promis. Und das wiegt wohl deutlich schwerer als der eine Monate, der andernfalls auf die Bewährungsstrafe oben drauf gekommen wäre. Ich vermute, dass der Betroffene auch lieber die 11 Monate genommen hätte, wenn es dafür die Öffentlichkeit nicht in dieser Form gegeben hätte. Das Strafrecht soll abschrecken und es für den Täter unangenehm machen. Beides ist hier in der vom Gesetzgeber angedachten Form auch dann gewahrt wenn es den vermeintlichen Promibonus gibt. Nämlich wegen der insofern deutlich größeren Wirkung der öffentlichen Verurteilung.
Aber ich kann dich beruhigen: Auch Nicht-Prominente bekommen diese Strafmilderung wegen öffentlicher Verurteilung, wenn diese denn erfolgt ist. Das ist auch nichts, was sich das Amtsgericht Düsseldorf jetzt plötzlich ausgedacht hat. Das ist gefestigte Rechtsprechung. Und das seit langem.
Zitat: Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, der muss wissen, dass er öffentlich beurteilt wird.
Aber nicht mit der "Beurteilung" wie sie in dem konkreten Fall erfolgt ist. Diese war schlichtweg rechtswidrig, wie gerichtlich festgestellt wurde. Bei Delikten im Sexualbereich ist es (übrigens auch bei Nicht-Promis!!!) öfters vorkommend, dass eine "Beurteilung" in offensichtlich rechtswidriger Weise erfolgt. Es gibt da einen Verlag, der besonders gerne an solchen Hetzkampagnen beteiligt ist. Und dieser Verlag beschwert sich hinterher über die angeblich zu geringe Strafe. Welch Ironie. Vielleicht sollte der Verlag sich selber mal an das geltende Recht halten?
02.05.2021, 18:05
Laut Max Kruse hätte er lebenslang weggesperrt gehõrt

02.05.2021, 18:08
Max Kruse gehört in die Conference-League

02.05.2021, 21:20
Laut Max Kruse ist vor allem die Richterin dafür verantwortlich, dass er nicht lebenslang weggesperrt wurden. Genial. Solange Mitbürger wie Herr Kruse dann auch wählen dürfen, kann Demokratie nicht funktionieren.
03.05.2021, 01:23
und die Polizei-„Schweine”, dass er in ner 30-Zone geblitzt worden ist. Und dann gibt es tatsächlich Anhänger von solchen hochgejubelten Instagrammern, die solche Aussagen als mutig bezeichnen.
03.05.2021, 12:39
(02.05.2021, 01:45)Gast schrieb:Ich bin froh, dass es hier auch noch andere Juristen mit Ahnung und Wissen gibt. Ich arbeite im Justizvollzug und mir graut es immer, wenn ich mitbekomme, wieviel Unkenntnis bei dem überwiegenden Teil der Juristen sowie der Normalbevölkerung über Kriminiologie & Pädophile, Wirkung von Strafe etc. herrscht. Wirklich traurig und ich erspare mir solche Diskussionen im Netz mittlerweile, auch wenn man eigentlich immer aufklären sollte.(01.05.2021, 22:51)Gast schrieb: Jeder ist für Prävention & jeder möchte, dass das Verbreiten von Videos von Vergewaltigungen Erwachsener auch angemessen bestraft wird.
Wenn das "jeder" möchte, warum gibt es dann nicht mehr Prävention? Stattdessen wird Geld (dieses ist begrenzt, es muss also eine Auswahlentscheidung getroffen werden) in die Strafverfolgung gesteckt. Mit der jüngsten Reform des § 184b wird zudem weitgehend die Möglichkeit abgeschnitten, das mit Geldauflage oder Strafbefehl zu erledigen. Also zwingend Hauptverhandlung und massive Kosten. Nutzen im Kampf gegen Kindesmissbrauch gleich Null.
Und zu den Vergewaltigungsvideos: Wenn das "jeder" will, warum beschließt er es dann nicht? Oder warum ist bei der Vergewaltigung eine geringere Strafe "angemessen" als bei dem Nacktbild eines Kindes ("Posingbilder") oder einer bloß textlich beschriebenen sexuellen Handlung eines Kindes, das gar nicht real existiert?
Zitat:Aber der beschriebene Mangel von Prävention & eine etwaig milde Bestrafung im Erwachsenenbereich ist doch kein Argument für eine milde Strafe in der hier diskutierten Thematik.
Soll es auch nicht sein. Es soll nur die Verlogenheit der Empörung über die angeblich milde Strafe aufzeigen.
Zitat:Man kann Präventionsarbeit leisten & in allen Bereichen angemessen hart bestrafen.
Ja, auch wenn das leider politisch nicht gewollt zu sein scheint. Und wie gesagt: Die "Arbeit" mit Kindersexpuppen wird als durchaus geeignetes Mittel der Prävention realer Missbrauchstaten gesehen. Diesen Weg hat der Bundestag aber vor kurzem versperrt, mit logisch fehlerhafter Begründung. Und teilweise (hier aber wohl streitiger) wird das auch für Kinderpornografie behauptet.
Zitat:Und jeder, der sich solche Dateien zulegt & verbreitet, trägt eine Mitschuld daran, dass zumindest jenes, dass zur Verbreitung bestimmt ist, produziert wird.
Die tat der Produktion ist bereits abgeschlossen. Die Bilder sind schon im Netz. Gewissermaßen besitzt sie also bereits jedermann, denn jedermann kann problemlos darauf zugreifen. Das Unrecht ist bereits vollendet. An der vollendeten Tat kann niemand mehr teilnehmen oder sie gar fördern. Das ist übrigens in der zugehörigen Literatur völlig unstreitig, dass man keinen Vorwurf auf die vermeintliche Mitschuld an der Produktion dieses Materials begründen kann. Mit einleuchtenden Argumenten.
Zitat:Die Höhe der Strafe hat auch eine Signalwirkung in Richtung aller Besitzer und Verbreiter. Wenn etwas härter bestraft wird, überlegen sich Leute jedenfalls eher, so etwas zu besitzen und zu verbreiten.
Tendenziell vielleicht. Aber doppelt so hohe Strafe bedeutet nicht doppelt so viel Abschreckung. Das gilt besonders im Bereich der Kinderpornografie. Hier tummeln sich (u.a.) Täter, die aus einer suchtähnlich wirkenden Veranlagung heraus handeln. Die lassen sich auch von einer höheren Strafe nicht abschrecken. Und für Otto Normaltäter macht es auch nur einen sehr nachrangigen Unterschied, ob es 10 oder 24 Monate sind, die er da auch Bewährung erhält. Er spekuliert in erster Linie darauf, dass er nicht erwischt wird (diese Wahrscheinlichkeit ist eigentlich auch ziemlich gering, wenn man sich nicht so "dämlich" anstellt, wie dieser Prominente hier). Wird er doch erwischt, dann sind die "Nebenfolgen", insbesondere der völlige Ansehensverlust, wohl deutlich schwerwiegender und nachhaltig beeindruckender als die wie hoch auch immer genaue bestimmte Bewährungsstrafe. Selbst eine tatsächlich vollstreckte Haftstrafe wäre irgendwann abgesessen. Der soziale Makel bei Verurteilungen wegen solcher Taten bleibt wie kaum ein zweiter.