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Ergänzungsvorbereitungsdienst
EVD
Unregistered
 
#1
01.05.2021, 17:07
Hallo zusammen, ihr alle!


Ich habe eine Frage zum Ergänzungsvorbereitungsdienst (NRW, OLG Köln): Darf man in der Zeit irgendwie (1 Woche) Urlaub nehmen?
Die AGs sind ja anscheinend 3x die Woche verpflichtend, aber zu Urlaub habe ich nix gefunden.
Weiß da jemand etwas?

Vielen Dank.

LG
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Gabi
Unregistered
 
#2
01.05.2021, 23:09
Bei uns haben Leute im EDV Urlaub genommen.. viel Erfolg im EDV!
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EVD
Unregistered
 
#3
02.05.2021, 08:10
Vielen Dank für eure Antworten.

Ehrlich gesagt habe ich nur schon mal präventiv gefragt, weil mein Durchgang blöd lief, aber ich dennoch gerade über die Zeit nach Notenbekanntgabe nachdenke bzw. nach der möglichen mündlichen Prüfung.
D.h. mein Mann und ich überlegen nach allem einfach Urlaub zu machen, aber die Planung gestaltet sich natürlich schwierig, wenn man es letztendlich gar nicht planen kann vor der Notenbekanntgabe, weil man im Zweifel der Verpflichtung zu den AGs unterliegt...
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Gast
Unregistered
 
#4
02.05.2021, 10:29
Von der EVD in Köln habe ich bisher nur Gutes gehört und danach sind z.T. richtig solide Noten erreicht worden. Prost
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Gast
Unregistered
 
#5
06.05.2021, 11:55
habe selber den EVD in köln gemacht und mir wurde damals am telefon gesagt, dass man selbstverständlich auch in dieser zeit urlaub nehmen darf. wie lang der ist, müsste man sich halt einfach mal ausrechnen, also die 30 tage pro jahr runterrechnen auf die zeit des EVD
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EDV
Unregistered
 
#6
07.05.2021, 14:24
(06.05.2021, 11:55)Gast schrieb:  habe selber den EVD in köln gemacht und mir wurde damals am telefon gesagt, dass man selbstverständlich auch in dieser zeit urlaub nehmen darf. wie lang der ist, müsste man sich halt einfach mal ausrechnen, also die 30 tage pro jahr runterrechnen auf die zeit des EVD


Ach cool, das wäre ja schon mal etwas :-)
Danke Dir für deine Antwort!
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EDV
Unregistered
 
#7
13.05.2021, 17:13
Hi!

Falls mal jemand dieselbe Frage wie ich hat, hier die Antwort:

Das OLG Köln hat auf Nachfrage gesagt, dass sie zwar für den Ergänzungsvorbereitungsdienst zuständig sein, aber ob und welchen Urlaub man hat von der Stammdienststelle entschieden wird.
Sodann hat meine Stammdienststelle LG Aachen auf meine Nachfrage hin geantwortet: Klar gibt es Urlaub. Man hat den Resturlaub (ggf) sowie anteilig neuen Urlaub für die Dauer des EVD.

VG :)
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Gast_NRW
Unregistered
 
#8
26.05.2021, 22:36
Eine ergänzende Frage zum EVD: Wie schaut es mit einer juristischen Nebentätigkeit? Wird diese weiterhin genehmigt?

Danke im Voraus!
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Gast
Unregistered
 
#9
26.05.2021, 22:51
(26.05.2021, 22:36)Gast_NRW schrieb:  Eine ergänzende Frage zum EVD: Wie schaut es mit einer juristischen Nebentätigkeit? Wird diese weiterhin genehmigt?

Danke im Voraus!


Ich glaube, dass man die aufgeben sollte. Wird wohl ein Grund gewesen sein, dass man durchgefallen ist.

Bitte investiere deine Zeit ins lernen. Die paar Kröten hast du später locker raus, wenn du als VolljuristIn arbeitest
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Frage
Unregistered
 
#10
22.06.2021, 10:53
Hi!

Ich habe erfahren, dass man sich den Ausbilder, dem man im Ergänzungsvorbereitungsdienst zugewiesen wird, selbst aussuchen muss. Wie macht man das so schnell und spontan? Und welche Kriterien gibt es? Irgendeinen Richter? Richter am Stammgericht? Richter irgendwo im Bundesland? Ich kenne keinen Richter, wie soll ich das machen :D
Hat hier jemand Erfahrung?

VG
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