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Klausuren Dezember 2017
Examen Dezember 2017 NRW
Unregistered
 
#171
09.12.2017, 19:44
Hallo zusammen,

mir geistert die Frage im Kopf herum, ob gestern tatsächlich eine Anklage geschrieben oder vielmehr ein Haftbefehl beantragt werden musste. Die Beschuldigte wurde (zumindest in NRW) ja noch nicht verantwortlich vernommen. Der Verteidiger hat lediglich geschrieben, dass sie sich nicht zur Sache einlassen wird. Reicht das für § 163a I 1 StPO?
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Ba-Wü
Unregistered
 
#172
09.12.2017, 20:28
Mag sich jemand über die Klausur in Ba-Wü von Freitag austauschen?
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Gast
Unregistered
 
#173
09.12.2017, 21:43
(09.12.2017, 20:28)Ba-Wü schrieb:  Mag sich jemand über die Klausur in Ba-Wü von Freitag austauschen?

Die materielle Lösung steht komplett im Palandt.... auch wenn sie sehr komisch ist.

Rolläden: OLG Schleswig, Urt. v. 18.12.2015, Az. 1 U 125/14
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Ba-Wü
Unregistered
 
#174
10.12.2017, 14:54
(09.12.2017, 21:43)Gast schrieb:  
(09.12.2017, 20:28)Ba-Wü schrieb:  Mag sich jemand über die Klausur in Ba-Wü von Freitag austauschen?

Die materielle Lösung steht komplett im Palandt.... auch wenn sie sehr komisch ist.

Rolläden: OLG Schleswig, Urt. v. 18.12.2015, Az. 1 U 125/14

Ist entscheidender Unterschied zu diesem Fall nicht, dass in der Klausur das Doppelhaus bei Vertragsschluss schon komplett fertig gestellt war und sich eben gerade nicht mehr im Bau befunden hat?
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BW
Unregistered
 
#175
10.12.2017, 15:17
(10.12.2017, 14:54)Ba-Wü schrieb:  
(09.12.2017, 21:43)Gast schrieb:  
(09.12.2017, 20:28)Ba-Wü schrieb:  Mag sich jemand über die Klausur in Ba-Wü von Freitag austauschen?

Die materielle Lösung steht komplett im Palandt.... auch wenn sie sehr komisch ist.

Rolläden: OLG Schleswig, Urt. v. 18.12.2015, Az. 1 U 125/14

Ist entscheidender Unterschied zu diesem Fall nicht, dass in der Klausur das Doppelhaus bei Vertragsschluss schon komplett fertig gestellt war und sich eben gerade nicht mehr im Bau befunden hat?

BGH (Urt. v. 12.05.2016 – VII ZR 171/15): Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein.
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Ba-Wü
Unregistered
 
#176
10.12.2017, 15:43
Habt ihr auch eine Lösung zu dem ersten Mangel?
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Gast
Unregistered
 
#177
11.12.2017, 15:54
In NRW lief Revision der Sta mit Brandstiftung
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Gast
Unregistered
 
#178
11.12.2017, 16:05
In Berlin lief Rev eines von 2 Angeklagten mit Brandstiftung mit Todesfolge (2 kleine kinder tot im Wohnwagen) und Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug. Und auf jeden Fall keine Standardprobleme im verfahrensrechtl Teil.
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Ba-Wü
Unregistered
 
#179
11.12.2017, 16:11
In Baden-Württemberg lief der gleiche Fall
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*Star
Unregistered
 
#180
11.12.2017, 16:16
(11.12.2017, 16:11)Ba-Wü schrieb:  In Baden-Württemberg lief der gleiche Fall

Eine Frage zur Verfahrensabsprache: Ist eine Belehrung nach §257c Abs. 5 erfolgt? Ich meine, das gelesen zu haben bin mir aber nicht sicher...
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