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  5. Warum verdienen so viele Anwälte ,,wenig Geld"?
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Warum verdienen so viele Anwälte ,,wenig Geld"?
Gast Gast
Unregistered
 
#31
26.04.2021, 10:31
(26.04.2021, 10:20)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 10:06)Gast Gast schrieb:  
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb:  Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will. 

Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.

Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Was nicht mehr ist als die Realisierung des vom Anwalt selbst gewählten Risikos und damit absolut konform mit grundlegenden Regeln der freien Marktwirtschaft.

Es geht doch auch gar nicht um 300 € Fälle. Niemand hat davon gesprochen, dass Erfolgshonorare Pflicht sein sollen! Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Wie oft in deinem Alltag vereinbart du Erfolgshonorare? 

Sagst du deinem Arzt, dass du die Rechnung nur zahlst, wenn du wieder gesund wirst? Nein. 

Vereinbarst du mit deinem Friseur, dass du nur bezahlst, wenn deiner Freundin zu hause die neue Frisur gefällt? Nein.

Sagst du dem Kellner im Restaurant, dass du das Essen aber nur bezahlst, wenn es dir auch schmeckt? Nein.

Selbst mit deinem Maler vereinbarst du nur, dass er die Wand streichen soll und dann zahlst du. Ob die Farbe nachher deiner Schwiegermutter gefällt, ist nicht Gegenstand der Vergütungsvereinbarung.



Die Vergleiche hinken aber ehrlich gesagt weitgehend (bis auf das mit dem Arzt), denn Friseur, Essen und Malerarbeiten sind klar (typengemischte) Werkverträge. Da ist der Erfolg quasi qua Gesetz geschuldet. Diese Leistung (Erfolg) kann ich notfalls sogar einklagen. Du definierst hier "Erfolg" nur um i.S.v. es muss einem auch noch subjektiv besonders gut gefallen. Bei einem anwaltlichen Erfolgshonorar geht es auch nicht darum, ob die Schriftsätze einen Schönheitspreis gewinnen oder der Anwalt den Mandanten in der mündlichen Verhandlung stolz macht, sondern ebenfalls nur um ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Klagestattgabe).

Und bei einem Anwalt? Da soll der Erfolg nicht ein gut gemachter Schriftsatz sein, sondern ein klagezusprechendes Urteil, was (nicht unerheblich) von einem Sachverhalt abhängig ist, den man nicht beeinflussen kann? 

Du kannst als Anwalt keinen Gegenbeweis verschwinden lassen und du hast auch nur zu einem gewissen Masse Einfluss auf die Beweiswürdigung des Gerichts. Du kannst einen rechtlich perfekten Schriftsatz schreiben, wenn dein Beweisangebot ein Zeuge ist, der shady as fuck ist, kannst du den Fall trotzdem verlieren.
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Gast
Unregistered
 
#32
26.04.2021, 10:39
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb:  Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will. 

Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.

Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
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Gast
Unregistered
 
#33
26.04.2021, 11:15
(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb:  Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will. 

Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.

Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.

Und wer würde sich das antun wollen?
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Gast
Unregistered
 
#34
26.04.2021, 11:31
Vergleicht Geschäftsbesorgungsverträge bitte nicht mit Werkverträgen, das hinkt.

Würde zudem niemals eine Erfolgsvereinbarung machung. Ändert sich bei den teils ewigen Gerichtslaufzeiten die Rechtsprechung, dann kann die schöne Erfolgsaussicht auch mal fix weg sein.

Das habe ich im Verwaltungsrecht schon mehrfach erlebt.

Das Problem ist, dass das RVG Gebührenstufen vorsieht. 

Es wurde vor nicht allzu langer Zeit eine Anhebung von 10% erreicht, obwohl in den seit der letzten Erhöhung die Lebenshaltungskosten um 20% gestiegen sind.

Meist merkt man aber aufgrund der Gebührenstufen nichts davon, denn mit den Lebenskosten steigen zwar auch die Streitwerte, doch nützt es nichts, wenn so gut wie nie die höhere Stufe dadurch erreicht wird, was in der realen Welt leider der Fall ist - oder wenn man wie im Verwaltungsrecht oft Feststreitwerte von 5000 € hat.
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Gast Gast
Unregistered
 
#35
26.04.2021, 11:47
(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb:  Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will. 

Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.

Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.

Beispiel 1.000 Euro Streitwert.

Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro

Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.

An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.

Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.

Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
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Gast
Unregistered
 
#36
26.04.2021, 12:08
(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:  
(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:49)Gast schrieb:  Es ist erschlicht und ergreifend eine Sauerei, dass man Erfolgshonorare nicht vereinbaren kann wo und wann man will. 

Nicht nur, dass es ein gewaltiger Freiheitseingriff ist, es würde letztlich auch die Qualität der Anwaltsarbeit erhöhen, weil es einen Anwalt zwingt, sich anzustrengen bis er Blut schwitzt.

Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.

Beispiel 1.000 Euro Streitwert.

Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro

Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.

An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.

Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.

Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.

Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann. 

Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
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Gast
Unregistered
 
#37
26.04.2021, 12:20
der Staat wälzt seinen Justizgewährungsanspruch halt eiskalt auf die Anwälte ab. Das geht auf Kosten der Anwälte wenn Leute für kleine Summen prozessieren wollen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#38
26.04.2021, 12:34
(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:  
(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb:  
(25.04.2021, 22:59)Gast schrieb:  Dann hast du einen Fall, bei dem du Blut schwitzt und am Ende legt der Richter die Norm falsch aus und du siehst nix von der Kohle

Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.

Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.

Beispiel 1.000 Euro Streitwert.

Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro

Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.

An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.

Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.

Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.

Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann. 

Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?


Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht. 

So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.

Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
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HerrKules
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Registriert seit: Mar 2021
#39
26.04.2021, 12:46
Warum sollte man das tun, außer um den wenigen, guten Leuten mehr Geld zu verschaffen? Gibt mehr als genug Anwälte. Einziger Grund für den Staat könnte sein, die Qualität der Rechtsberatung zu erhöhen, um die Richter mit besseren Schriftsätzen und weniger aussichtslosen Klagen zu entlasten. 

Dafür lohnt es sich aber wohl nicht. Und die Richter sind den Regierungen regelmäßig ziemlich egal, weil Justizpolitik einfach - im Gegenteil zu Innenpolitik - (nach Ansicht der Politiker, aber vermutlich auch tatsächlich) keine Stimmen bringt.
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Gast Gast
Unregistered
 
#40
26.04.2021, 13:06
(26.04.2021, 12:46)HerrKules schrieb:  Warum sollte man das tun, außer um den wenigen, guten Leuten mehr Geld zu verschaffen? Gibt mehr als genug Anwälte. Einziger Grund für den Staat könnte sein, die Qualität der Rechtsberatung zu erhöhen, um die Richter mit besseren Schriftsätzen und weniger aussichtslosen Klagen zu entlasten. 

Dafür lohnt es sich aber wohl nicht. Und die Richter sind den Regierungen regelmäßig ziemlich egal, weil Justizpolitik einfach - im Gegenteil zu Innenpolitik - (nach Ansicht der Politiker, aber vermutlich auch tatsächlich) keine Stimmen bringt.

Warum? Um denen, die eben 10 Jahre Ausbildung in Kauf nehmen, ein austräglicheres Einkommen zu bescheren. Und eben gleichzeitig zu sehen, dass ein vollausgebildeter Anwalt in vielen kleinen Fällen ein "Kanonen auf Spatzen" ist und daher die Vergütung für solche Fälle für Anwälte zu niedrig ist. Man kann die Vergütung aber auch nicht so hochschrauben, dass es lohnenswert wäre, weil dies für die kleinen Fälle dann viel zu teuer würde.

Bei Gericht macht ja auch nicht alles der Richter, sondern viel wird von Rechtspflegern übernommen. Hier könnte der Gesetzgeber den Anwaltsmarkt wirklich reformieren, wobei das natürlich für die schlechten Bestandsanwälte wirklich doof wäre. Aber mir ging es mehr darum, einen Ausweg für die Zukunft aufzuzeigen statt das aktuelle System irgendwie am Leben zu halten.
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