24.04.2021, 08:05
Guten Morgen!
Ich bin angestellte RA und werde bald in Elternzeit gehen. Auf der Seite der RAK habe ich nun gelesen, dass man seine Zulassung behalten und bis zu einem Jahr Elternzeit einen Vertreter benennen kann.
Gilt das auch für Angestellte? Ich möchte nämlich zwei Jahre Elternzeit nehmen.
Muss ich dann die Zulassung abgeben und wieder neu beantragen?
Vielleicht weiß es ja jemand. :D
Ich bin angestellte RA und werde bald in Elternzeit gehen. Auf der Seite der RAK habe ich nun gelesen, dass man seine Zulassung behalten und bis zu einem Jahr Elternzeit einen Vertreter benennen kann.
Gilt das auch für Angestellte? Ich möchte nämlich zwei Jahre Elternzeit nehmen.
Muss ich dann die Zulassung abgeben und wieder neu beantragen?
Vielleicht weiß es ja jemand. :D