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  5. A 13 etc - wirklich so wenig?
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A 13 etc - wirklich so wenig?
Gast
Unregistered
 
#51
23.04.2021, 22:44
(23.04.2021, 21:58)Gast33 schrieb:  
(23.04.2021, 21:56)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:48)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:43)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:02)Gast schrieb:  Kann alles passieren, klar. Genauso gut kann aber auch nichts davon passieren und der Kollege in der freien Wirtschaft gammelt sein Leben lang mit 70k im Tarifvertrag rum.

Natürlich. Wer Garantien haben möchte, sollte lieber Berufsbeamter werden.

Wobei der Kollege mit dem 70k-Vertrag bis zum Erreichen der Altersgrenze problemlos zum Staat wechseln könnte. Umgekehrt ist es schwieriger, wenn auch nicht unmöglich.

sicher nicht. Eher andersrum.

In Verwaltung und Justiz werden regelmäßig Leute eingestellt, die 10+ Jahre in der Wirtschaft waren.

Mit welchem Argument sollte man die auch wegschicken?

Als TB‘ler? Bei Beamten gibts die Altersgrenzen, ferner wirds mim Amtsarzt mit dem Alter schwieriger. Abgesehen davon steigst du dann mit 40+ als A13 ein.

Wie ich schrieb, "bis zum Erreichen der Altersgrenze".

Einstieg mit A13: Und?
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Gast
Unregistered
 
#52
23.04.2021, 22:51
(23.04.2021, 22:04)Gast33 schrieb:  
(23.04.2021, 21:56)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:48)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:43)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 21:02)Gast schrieb:  Kann alles passieren, klar. Genauso gut kann aber auch nichts davon passieren und der Kollege in der freien Wirtschaft gammelt sein Leben lang mit 70k im Tarifvertrag rum.

Natürlich. Wer Garantien haben möchte, sollte lieber Berufsbeamter werden.

Wobei der Kollege mit dem 70k-Vertrag bis zum Erreichen der Altersgrenze problemlos zum Staat wechseln könnte. Umgekehrt ist es schwieriger, wenn auch nicht unmöglich.

sicher nicht. Eher andersrum.

In Verwaltung und Justiz werden regelmäßig Leute eingestellt, die 10+ Jahre in der Wirtschaft waren.

Mit welchem Argument sollte man die auch wegschicken?

Abgesehen davon: mit welchem Argument wegschicken? Komische Frage. 
Bei der Justiz gibts zumindest in Bayern soweit ich weiß Jahresgrenzen ab dem zweiten... und bei der Verwaltung wirst du halt im AC durchfallen.

Einzig sinnvolle Frage, auch wenn Du sie komisch finden magst. Verfallsdatum für's 2. Staatsexamen gibt es außerhalb Bayerns nicht.

Zu ACs in der Verwaltung kann ich nichts sagen. Ich weiß von einer Richterin, die nach 10+ Jahren Anwaltschaft zur Richterin auf Probe ernannt wurde. Nach Durchlaufen eines "strukturierten Vorstellungsgesprächs." Keine Ahnung, warum das in der Verwaltung ein generelles Problem sein sollte.
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Gast
Unregistered
 
#53
23.04.2021, 23:02
Der berufserfahrene "Spätbeamte" bekommt aber, wenn auch "nur" A13, so doch eine hohe Erfahrungsstufe und dazu i.d.R. auch die Familienzulagen für Ehepartner und Kind/-er. Dazu wird er dann auch nur die Mindestprobezeit (1 Jahr im Bundesrecht z.B.) ableisten müssen und kann schnell weiterbefördert werden.

Außerdem kann sich der Berufserfahrene auch ohne Weiteres auf höhere Beamtenstellen bewerben und dann höher einsteigen (vgl. § 25 BLV im Bundesrecht), wenn der Werdegang den höheren Anforderungen entspricht.

Außerdem ist die Altersgrenze z.B. 50 Jahre (plus Ausnahmen) beim Bund (§ 48 BHO), so dass man auch spät einsteigen könnte, wenn der Amtsarzt nichts Gravierendes findet.
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Gast
Unregistered
 
#54
23.04.2021, 23:24
so krass sind die Unterschiede auch nicht. 50h sind nur 10h mehr die Woche. Dafür knapp das doppelte an Netto. Ist ein super Deal!
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Gasto
Unregistered
 
#55
23.04.2021, 23:40
(23.04.2021, 19:54)Gastus schrieb:  
(23.04.2021, 13:11)Gasto schrieb:  Hier entsteht ja wieder das klassische Problem, wieso später einige A13/14 Beamten so unzufrieden sind. Zuerst feiern sie sich auf die sicheren Verdienstaussichten als Beamter und malen die Entwicklung in der freien Wirtschaft schwarz (Einstieg vielleicht mal mit 100k aber dann später 70k im Unternehmen bei viel Arbeit und überhaupt, diese Jobunsicherheit). In der Realität hat der Bekannte, der in der freien Wirtschaft ist, aber Glück/normalen Erfolg mit seinen Qualifikationen und hängt eben nicht mit mitte/ende 30 auf einer 70k Stelle, sondern ist 180k Counsel oder 250k Partner oder mit 120k (all in) in einem Unternehmen und dann geht der Neid los.


Absolut richtig zunächst. Der öDler denkt oft wenn älter „was hätt ich verdienen können“, oder „was der und der verdient“. 

Keine deiner genannten Optionen geht jedoch nach 40h heim. Maximimal noch letzteres, aber da dürfte es mit 40h auch Essig sein. Und dann sind wir wieder beim Zeitdilemma, wo sich der andere Juristenteil dann iwann fragt ob das Geld die ganze Lebenszeit wert war. Ghupft wie gsprunga.

Ich arbeite knapp 50h und habe da gar kein Problem, gerade bei etwas freiere Zeiteinteilung. Ging mir aber auch mehr darum, die Fälle zu beschreiben, die Beamte gerne übersehen, wenn sie nur den Einstieg betrachten.
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Gast222
Unregistered
 
#56
24.04.2021, 14:03
(23.04.2021, 23:24)Gast schrieb:  so krass sind die Unterschiede auch nicht. 50h sind nur 10h mehr die Woche. Dafür knapp das doppelte an Netto. Ist ein super Deal!

Nur mal überschlagen: 

10h/Woche x 4 Wochen x 10,5 Monate x 10 Jahre = 4200h. Geteilt durch 8 = 525 Arbeitstage mehr. 

Die Rechnung könntr man sicherlich feiner/ genauer ausgestalten. Will nur verdeutlichen, wieviel „nur“ 10h die Woche bedeuten kann. Bei 60h im Schnitt kannst die Tage oben verdoppeln. 

Arbeit = Lebenszeit/Geld. Die jeweilige Wertung muss jeder für sich vornehmen.
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Gast222
Unregistered
 
#57
24.04.2021, 14:04
(24.04.2021, 14:03)Gast222 schrieb:  
(23.04.2021, 23:24)Gast schrieb:  so krass sind die Unterschiede auch nicht. 50h sind nur 10h mehr die Woche. Dafür knapp das doppelte an Netto. Ist ein super Deal!

Nur mal überschlagen: 

10h/Woche x 4 Wochen x 10,5 Monate x 10 Jahre = 4200h. Geteilt durch 8 = 525 Arbeitstage mehr. 

Die Rechnung könntr man sicherlich feiner/ genauer ausgestalten. Will nur verdeutlichen, wieviel „nur“ 10h die Woche bedeuten kann. Bei 60h im Schnitt kannst die Tage oben verdoppeln. 

Arbeit = Lebenszeit/Geld. Die jeweilige Wertung muss jeder für sich vornehmen.

... das gleiche gilt übrigens auch für Pendelzeit, auch die sollte man in der Bewertung einer Arbeitsstelle einpreisen.
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Gast
Unregistered
 
#58
25.04.2021, 11:29
(24.04.2021, 14:03)Gast222 schrieb:  
(23.04.2021, 23:24)Gast schrieb:  so krass sind die Unterschiede auch nicht. 50h sind nur 10h mehr die Woche. Dafür knapp das doppelte an Netto. Ist ein super Deal!

Nur mal überschlagen: 

10h/Woche x 4 Wochen x 10,5 Monate x 10 Jahre = 4200h. Geteilt durch 8 = 525 Arbeitstage mehr. 

Die Rechnung könntr man sicherlich feiner/ genauer ausgestalten. Will nur verdeutlichen, wieviel „nur“ 10h die Woche bedeuten kann. Bei 60h im Schnitt kannst die Tage oben verdoppeln. 

Arbeit = Lebenszeit/Geld. Die jeweilige Wertung muss jeder für sich vornehmen.

Und wo ist das Geld in deiner Rechnung?? 100% mehr Geld für 25% mehr Arbeit.
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gasttt
Unregistered
 
#59
25.04.2021, 12:04
wo kriegst du das Doppelte netto?
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Gast
Unregistered
 
#60
25.04.2021, 12:32
Mit Berufserfahrung in jeder GK? 3rd year sind 150k.
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