12.08.2020, 10:29
(12.08.2020, 09:44)RechtsanwaltII schrieb:(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb: Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?
Richtige Reaktion!
Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.
Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Weil die Prüfungen nach einem bestimmten Proporz abgehalten werden, an dessen Ende ein Ergebnis steht.
Oder anders: Ich habe mir die Prüfungsordnungen nicht ausgesucht, sondern musste die Prüfungen so ablegen, wie sie im Gesetz stehen/standen.
Das Ergebnis daraus ist eben „das Ergebnis“. Egal, ob ich das System gut finde oder nicht.
Ich kann nicht hergehen und nun einfach irgend etwas umrechnen, wegrechnen, glätten o.ä. Genauso wenig können das andere (Arbeitgeber).
Wer das bei mir versucht hat, der war bei mit durchgefallen, d.h. ich wusste, dort möchte ich nicht arbeiten.
Daher: Richtige Reaktion.
Äh?! Klar kann ich das als Arbeitgeber machen. Kenne einige Arbeitgeber, die das Ergebnis der Klausuren für aussagekräftiger halten. Man muss die Meinung ja nicht teilen. Aber wenn ich da arbeiten will, werde ich sie teilen müssen.
Und den Kandidaten mit einem ausreichenden Klausurenschnitt (und in der mündlichen auf das VB) würde ich auch eher nicht einstellen wollen oder zumindest andere (mit besserer schriftlicher Note) vorziehen. A.A. vertretbar, aber dann nicht maßgeblich.
16.08.2020, 09:36
Wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen, aber hab eine Frage, wie ihr das mit den Bewerbungen handlet.
Wenn dieselbe Kanzlei drei verschiedene Stellen ausschreibt, die für euch alle in Frage kommen, schreibt ihr dann eine Bewerbung für alle drei oder drei Bewerbungen mit jeweils verschiedenen Anschreiben?
Geht ja für die Stellen unter Umständen um andere Interessen (andere Rechtsgebiete) und deshalb wäre es ja nicht verkehrt, seine Motivatin für jede der Stellen gesondert anzugeben, oder?
Wenn dieselbe Kanzlei drei verschiedene Stellen ausschreibt, die für euch alle in Frage kommen, schreibt ihr dann eine Bewerbung für alle drei oder drei Bewerbungen mit jeweils verschiedenen Anschreiben?
Geht ja für die Stellen unter Umständen um andere Interessen (andere Rechtsgebiete) und deshalb wäre es ja nicht verkehrt, seine Motivatin für jede der Stellen gesondert anzugeben, oder?
16.08.2020, 09:47
würde ich von abraten. Die denken dann du weißt nicht was du willst. Bewirb dich auf eine Stelle und tu so als würdest du das seit deiner Geburt machen wollen
16.08.2020, 11:24
(16.08.2020, 09:47)guga schrieb: würde ich von abraten. Die denken dann du weißt nicht was du willst. Bewirb dich auf eine Stelle und tu so als würdest du das seit deiner Geburt machen wollenDem stimme ich voll und ganz zu!
Zum Ursprungsthema: keine Beglaubigungen, einfach eine pdf-Datei mit den Examenszeugnissen, Abi (wenn gewünscht), allen stationszeugnissen, weiteren Arbeitszeugnissen, falls vorhanden.
Am sinnvollsten ist es sicher einfach anzurufen und zu fragen, was die haben wollen. ZT wurde mein praktikumszeugnis aus dem dritten Semester angefordert...
Die stationszeugnisse sagen meiner Meinung nach übrigens für den Job deutlich mehr aus als die Einzelnoten (und wurden im Bewerbungsgespräch auch angesprochen). Dass Einzelnoten von privaten Arbeitgebern gefordert werden, hab ich vorher auch noch nie gehört. Fänd das auch irgendwie befremdlich.
16.08.2020, 11:38
Im öffentlichen Dienst musst du die Einzelnotenübersicht immer vorlegen. In der Privatwirtschaft ist es kein Muss. Aber sicher gerne gesehen, damit man den Schnitt der schriftlichen Arbeiten (nur Pech/Glück mit der mündlichen PrüfungKommission?) und die Leistungen in den einzelnen Fachgebieten sehen kann.
Bei mir wurden Sie in ca. 10 Bewerbungen zwei Mal angefordert.
Bei mir wurden Sie in ca. 10 Bewerbungen zwei Mal angefordert.
16.08.2020, 13:48
(12.08.2020, 09:05)Gast schrieb:(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb: Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?
Richtige Reaktion!
Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.
Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Naja, manche Leute (mich eingeschlossen), wissen halt ziemlich genau was die zum Notenschnitt sagen werden. Wenn man nach den Klausuren ausreichend stand und dann durch eine optimal gelaufene mündliche ins vb kommt, ist das Endergebnis einfach wesentlich angenehmer als das Klausurergebnis.
Außerdem soll man eh nicht für Leute arbeiten, die so kleinlich auf die Note achten und für die alles andere nicht zählt, weil die schlechte Menschenkenntnis durch Zahlen ersetzen wollen.
Was sollen denn die ein Drittel ausreichend Leute machen? Taxi fahren?
Die könnten den Job in der GK vom Verstand her auch machen.
Außerdem ghosten Arbeitgeber ja auch gerne mal, weil sie Bewerbungen mit Dating verwechseln, dann kann man den Spieß ja mal umdrehen, wenn einem auch was nicht passt.
20.04.2021, 16:51
Kleine Frage an die, die eine Bewerbung in der Justiz schon hinter sich haben:
Reicht folgendes Ergebnis zumindest formal aus:
Erstes Examen: 9,2 P
Zweites Examen: 9,3 P
Station Landgericht: Ausb.: 6 P, AG: 10 P
Station StA: Ausb.: 13 P, AG: 10 P
Station Verw.: Ausb.: 15 P, AG: 7 P
Station Anwalt: Ausb.: 14 P, AG: 8 P
Wahl: ?
Danke im Voraus.
Reicht folgendes Ergebnis zumindest formal aus:
Erstes Examen: 9,2 P
Zweites Examen: 9,3 P
Station Landgericht: Ausb.: 6 P, AG: 10 P
Station StA: Ausb.: 13 P, AG: 10 P
Station Verw.: Ausb.: 15 P, AG: 7 P
Station Anwalt: Ausb.: 14 P, AG: 8 P
Wahl: ?
Danke im Voraus.
20.04.2021, 16:54
Du fragst ob 2 VB formal ausreichen?
20.04.2021, 17:04
(20.04.2021, 16:51)Gast schrieb: Kleine Frage an die, die eine Bewerbung in der Justiz schon hinter sich haben:
Reicht folgendes Ergebnis zumindest formal aus:
Erstes Examen: 9,2 P
Zweites Examen: 9,3 P
Station Landgericht: Ausb.: 6 P, AG: 10 P
Station StA: Ausb.: 13 P, AG: 10 P
Station Verw.: Ausb.: 15 P, AG: 7 P
Station Anwalt: Ausb.: 14 P, AG: 8 P
Wahl: ?
Danke im Voraus.
Ne, reicht formell leider nicht aus.
20.04.2021, 17:05








