18.04.2021, 22:16
(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb:(18.04.2021, 20:39)Gasto schrieb: Wenn du die Suchfunktion genutzt hast, weißt du sicher, dass du wichtige Infos außen vorgelassen hast.
Was heißt „alles“? Womit hast du dich denn in der Station beschäftigt und was wirst du in Zukunft dort wohl machen?
Hast du Zusatzqualis? Wie ist die Mandantenstruktur (nur Privatpersonen oder auch Unternehmen)?
Und was sind deine Noten?
Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
18.04.2021, 22:47
(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb:(18.04.2021, 20:39)Gasto schrieb: Wenn du die Suchfunktion genutzt hast, weißt du sicher, dass du wichtige Infos außen vorgelassen hast.
Was heißt „alles“? Womit hast du dich denn in der Station beschäftigt und was wirst du in Zukunft dort wohl machen?
Hast du Zusatzqualis? Wie ist die Mandantenstruktur (nur Privatpersonen oder auch Unternehmen)?
Und was sind deine Noten?
Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
19.04.2021, 04:42
(18.04.2021, 22:47)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb:(18.04.2021, 20:39)Gasto schrieb: Wenn du die Suchfunktion genutzt hast, weißt du sicher, dass du wichtige Infos außen vorgelassen hast.
Was heißt „alles“? Womit hast du dich denn in der Station beschäftigt und was wirst du in Zukunft dort wohl machen?
Hast du Zusatzqualis? Wie ist die Mandantenstruktur (nur Privatpersonen oder auch Unternehmen)?
Und was sind deine Noten?
Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
Zuständig soll ich für allgemeines Zivilrecht sein. Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen. Zusatzqualifikationen habe ich nicht. Bin also eine ganz normale Anfängerin.

19.04.2021, 07:56
Der DAV hat ein wunderbares Handbuch rausgegeben. Es heißt RA - die ersten hundert Tage. Bin selber noch 1st year und habe sehr oft die Antworten zu meinen (Euren!) Fragen dort gefunden. Weiterer Vorteil: man wird nicht von hochnäsigen Kollegen angepöbelt, die vergessen haben, dass sie sich auch mal diese Fragen gestellt haben.
19.04.2021, 09:23
(19.04.2021, 07:56)Gast schrieb: Der DAV hat ein wunderbares Handbuch rausgegeben. Es heißt RA - die ersten hundert Tage. Bin selber noch 1st year und habe sehr oft die Antworten zu meinen (Euren!) Fragen dort gefunden. Weiterer Vorteil: man wird nicht von hochnäsigen Kollegen angepöbelt, die vergessen haben, dass sie sich auch mal diese Fragen gestellt haben.
Vielen Dank für den Tipp. Ich schaue mir das mal an

19.04.2021, 09:38
Von mir auch vielen Dank! Habe es gerade bestellt.
19.04.2021, 19:28
(19.04.2021, 04:42)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:47)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb:(18.04.2021, 20:39)Gasto schrieb: Wenn du die Suchfunktion genutzt hast, weißt du sicher, dass du wichtige Infos außen vorgelassen hast.
Was heißt „alles“? Womit hast du dich denn in der Station beschäftigt und was wirst du in Zukunft dort wohl machen?
Hast du Zusatzqualis? Wie ist die Mandantenstruktur (nur Privatpersonen oder auch Unternehmen)?
Und was sind deine Noten?
Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
Zuständig soll ich für allgemeines Zivilrecht sein. Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen. Zusatzqualifikationen habe ich nicht. Bin also eine ganz normale Anfängerin.
Klingt eher nach 40-55k.
19.04.2021, 19:36
(19.04.2021, 19:28)Gast schrieb:(19.04.2021, 04:42)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:47)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb: Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
Zuständig soll ich für allgemeines Zivilrecht sein. Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen. Zusatzqualifikationen habe ich nicht. Bin also eine ganz normale Anfängerin.
Klingt eher nach 40-55k.
Deswegen soll man ja auch 60k sagen, um dann im Zweifel bei 55k zu landen.
Die Einstellung im Bewerbungsgespräch sollte sein "lieber gebe ich etwas zu viel an und lasse mich dann nach unten korrigieren". Stattdessen ist die Einstellung bei vielen aber "bloß nicht zu viel verlangen, nachher bekomme ich die Stelle nicht". So handelt man sich aber am Ende immer nur selbst runter.
Zwei Merkpunkte für die Gehaltsverhandlungen:
1. Euer Gehaltsangabe hat einen Ankereffekt. Ihr solltet daher ein Gehalt vorschlagen, nicht der AG, denn ansonsten wirft er den (niedrigeren) Anker aus und ihr müsst von dort hochverhandeln.
2. Verhandelt nicht gegen euch selbst, sondern gegen den AG. Es geht nicht darum, den Wunsch des AGs besonders gut zu treffen, der hat schon eine Idee, was er euch zahlen will und sagt es auch.
19.04.2021, 19:43
(19.04.2021, 04:42)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:47)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb:(18.04.2021, 20:39)Gasto schrieb: Wenn du die Suchfunktion genutzt hast, weißt du sicher, dass du wichtige Infos außen vorgelassen hast.
Was heißt „alles“? Womit hast du dich denn in der Station beschäftigt und was wirst du in Zukunft dort wohl machen?
Hast du Zusatzqualis? Wie ist die Mandantenstruktur (nur Privatpersonen oder auch Unternehmen)?
Und was sind deine Noten?
Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
Zuständig soll ich für allgemeines Zivilrecht sein. Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen. Zusatzqualifikationen habe ich nicht. Bin also eine ganz normale Anfängerin.
Du musst ungefähr das 3-fache an Umsatz erwirtschaften um dein Gehalt zu rechtfertigen.
Aus dem Grund können GKs so viel zahlen - da sitzt man an Mio-Sachen und hat hohe RVG-Sätze.
In kleinen Einheiten ist das meist anders. Dort müsstest du z.B. rund 150.000 Umsatz schaffen um 50.000 Gehalt zu rechtfertigen. Umsatz = das, was man am Ende abrechnen kann.
In meiner Stadt (100k) zahlt eine Kanzlei mit 10 Trägern daher nur 3000 brutto im Monat, weil man mit RVG kaum mehr schafft als 70-100k Umsatz als Anfänger - die sind aber auch breit aufgestellt - es sei denn es kommen Vergütungsvereinbarungen oder sehr hohe Streitwerte rein. Dann kann man dem Arbeitgeber so sehr entlasten, dass er mehr annehmen kann als du ihn kostest, wobei er dir mehr zahlen kann.
Aber: Anfänger sind auch eine Investition - damit kann man auch argumentieren. Und Investitionen kosten zunächst nunmal, bevor sie was reinbringen.
19.04.2021, 22:54
(19.04.2021, 19:43)Gast schrieb:(19.04.2021, 04:42)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:47)Gast schrieb:(18.04.2021, 22:16)Meyer schrieb:(18.04.2021, 21:34)Gast schrieb: Meine Noten sind 2xb. Ich dachte dass das für die Bezahlung bei kleineren Kanzleien quasi egal wäre.
Bei 2xb kann durchaus mal 60.000 bis 65.000 Euro fordern und schauen, was passiert.
oh man. die note bringt nur die einladung zum gespräch. verdienen kann eine kanzlei daran nix.
60-65k würde ich vorschlagen. bekommen könntest du das auch realistisch, wenn ihr eher über vergütungsvereinbarung abrechnet oder mehr hochdotierte rvg sachen macht.
sind es eher vielw normale sachen, was ich bei 20 berufsträgern nicht glaube, dann werden es wohl eher 45-55k.
Zuständig soll ich für allgemeines Zivilrecht sein. Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmen. Zusatzqualifikationen habe ich nicht. Bin also eine ganz normale Anfängerin.
Aus dem Grund können GKs so viel zahlen - da sitzt man an Mio-Sachen und hat hohe RVG-Sätze.
