15.04.2021, 15:45
(15.04.2021, 15:42)Guest schrieb:(15.04.2021, 15:39)Rlp schrieb: Das war ja super Strangenoch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
Langsam kommt mir die Vermutung dass die uns zeigen wollen dass der elektronische Rechtsverkehr gar nicht so cool ist ?. Haben wir jetzt in jedem Bereich mal geprüft. Und 10x widereinsetzung :D im Rlp dann noch schön ne Rubrumfalle.
Was für eine Rubrumfalle? ?
Auf die Gefahr dass ich mich lächerlich mache, aber wir haben ja immer Rechtsträgerprinzip Dh richtiger Beklagter ist das Land nicht die Polizei. Das war so bei dem Protokoll dass ich natürlich abgeschrieben habe.
15.04.2021, 15:46
(15.04.2021, 15:18)Gast schrieb:(15.04.2021, 14:41)NDS12345 schrieb: Jemand aus Nds eine sinnvolle Lösungsskizze?Insbesondere mit den EU Sachen eingebaut ?
Was kam denn dran?
Abschuss eines Wolfes, der sich Nutztieren unanständig genähert hat....
Fußt im Wesentlichen hierauf:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jporta...l&max=true
15.04.2021, 15:50
(15.04.2021, 15:45)Rlp schrieb:(15.04.2021, 15:42)Guest schrieb:(15.04.2021, 15:39)Rlp schrieb: Das war ja super Strangenoch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
Langsam kommt mir die Vermutung dass die uns zeigen wollen dass der elektronische Rechtsverkehr gar nicht so cool ist ?. Haben wir jetzt in jedem Bereich mal geprüft. Und 10x widereinsetzung :D im Rlp dann noch schön ne Rubrumfalle.
Was für eine Rubrumfalle? ?
Auf die Gefahr dass ich mich lächerlich mache, aber wir haben ja immer Rechtsträgerprinzip Dh richtiger Beklagter ist das Land nicht die Polizei. Das war so bei dem Protokoll dass ich natürlich abgeschrieben habe.
Habe ich auch so, wurde bei euch in RLP auch zwei mal Wiedereinsetzung beantragt?
15.04.2021, 15:52
Hier waren wohl beide EGL vertretbar. Zumindest gibt es zu beiden EGL Gerichtsentscheidungen
15.04.2021, 16:04
Wie habt ihr den Tatbestand aufgebaut? Wo genau sollte man den Gerichtsbescheid einfügen und wie waren eure Anträge?
15.04.2021, 16:05
Es kommt maßgeblich darauf an, zu welchem Zeitpunkt man an die Beschuldigtenstellung anknüpft.
wenn man sagt Beschuldigter im Zeitpunkt des Bescheiderlasses, dann ist 81b stpo anwendbar
wenn man sagt Beschudligter im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dann 14 PolG NRW oder im Zeitpunkt des Telefonats.
Welche Rolle das Telefonat spielen sollte bleibt ein Rätsel...
Wenn man 14 PolG NRW prüft müsste man sich wohl vertieft mit der formellen Verfassungsmäßigkeit auseinanderseten und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass 14 PolgN gerade nicht an eine Beschuldigteneigenschaft anknüpfen darf.
Ich tendiere dazu, dass 81b vorliegend die richtige EGL ist
wenn man sagt Beschuldigter im Zeitpunkt des Bescheiderlasses, dann ist 81b stpo anwendbar
wenn man sagt Beschudligter im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dann 14 PolG NRW oder im Zeitpunkt des Telefonats.
Welche Rolle das Telefonat spielen sollte bleibt ein Rätsel...
Wenn man 14 PolG NRW prüft müsste man sich wohl vertieft mit der formellen Verfassungsmäßigkeit auseinanderseten und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass 14 PolgN gerade nicht an eine Beschuldigteneigenschaft anknüpfen darf.
Ich tendiere dazu, dass 81b vorliegend die richtige EGL ist
15.04.2021, 16:06
Ich habe alles dazu in der Prozess Geschichte l, aber keine Ahnung, ob das so passt und dann habe ich die neuen Anträge halt. War aber merkwürdig.
15.04.2021, 16:07
(15.04.2021, 16:04)Gast schrieb: Wie habt ihr den Tatbestand aufgebaut? Wo genau sollte man den Gerichtsbescheid einfügen und wie waren eure Anträge?Ich habe es als proz. Vorgeschichte (1. Teil) vor den Anträgen und dann die Anträge einfach abgeschrieben. Keine Ahnung, ob das richtig ist, aber da hat es sich sinnvoll angefühlt.
15.04.2021, 16:08
(15.04.2021, 16:07)Gast_NRW schrieb:(15.04.2021, 16:04)Gast schrieb: Wie habt ihr den Tatbestand aufgebaut? Wo genau sollte man den Gerichtsbescheid einfügen und wie waren eure Anträge?Ich habe es als proz. Vorgeschichte (1. Teil) vor den Anträgen und dann die Anträge einfach abgeschrieben. Keine Ahnung, ob das richtig ist, aber da hat es sich sinnvoll angefühlt.
Hab ich auch so gemacht..
15.04.2021, 16:17
(15.04.2021, 15:45)Gast schrieb:(15.04.2021, 15:44)Gastgast schrieb:Das ist ein normaler Antrag bei einem Gerichtsbescheid - steht irgendwo im VwGO-Kommentar, keine Widerklage, ist mehr so wie der Antrag die KLage abzuweisen, wenn eben der Antrag auf mündliche Verhandlung zu spät kommt(15.04.2021, 15:41)Gast schrieb:(15.04.2021, 15:38)GastMi schrieb: Ich hab es als Widerklage aufgefasst 89 VwGOIst das überhaupt zulässig weil den rechtzeitigen Antrag prüft das Gericht doch sicher von Amtswegen
Ich hoffe :D wie hat man sonst den Antrag auf Feststellung des Fristversäumnisses verwertet?
Sicher, dass es keine Zwischenfeststellungsklage war?


noch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
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Insbesondere mit den EU Sachen eingebaut ?