15.04.2021, 15:42
(15.04.2021, 15:39)Rlp schrieb: Das war ja super Strangenoch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
Langsam kommt mir die Vermutung dass die uns zeigen wollen dass der elektronische Rechtsverkehr gar nicht so cool ist ?. Haben wir jetzt in jedem Bereich mal geprüft. Und 10x widereinsetzung :D im Rlp dann noch schön ne Rubrumfalle.
Was für eine Rubrumfalle? ?
15.04.2021, 15:44
(15.04.2021, 15:41)Gast schrieb:(15.04.2021, 15:38)GastMi schrieb:Ist das überhaupt zulässig weil den rechtzeitigen Antrag prüft das Gericht doch sicher von Amtswegen(15.04.2021, 15:35)Gasthaus schrieb:(15.04.2021, 15:21)Gast_NRW schrieb:(15.04.2021, 14:25)Gast schrieb: NRW
Klärung von Vorfragen: zwar ordnungsgemäß Gerichtsbescheid, aber rechtzeitig Antrag auf mündliche Verhandlung
Fristwahrung durch Eingang im Intermediärserver ausreichend
Zulässigkeit
Verwaltungsrechtsweg, kein 23 EGGVG.
81b Alt 2 ist präventiv, kein Strafrecht
Frist: keine Bekanntgabe an Minderjährige
Begründetheit minus
EGL Verfassungsmäßigkeit +, Art. 74 Nr. 1 GG
Abgrenzung zu 14 PolG NRW
Beschuldigter: Zeitpunkt der Behörden EEntscheidung
Ermessen: keine Fehler, gefährlicher Reichsbürger
Unschuldsvermutung gilt nicht im Gefahrenabwehrrecht
Ziffer 2: 10 PolG, Unbestimmtheit Zeit und Ort. Problematisch
Im Ergebnis aber Klageabweisung
Kosten trägt der Kläger
Habe es ähnlich:
I. Vorfragen
1. Kann das Gericht trotz Gerichtsbescheid über die Klage entscheiden? (+), weil
- Antrag auf mV, § 84 II Nr. 5 VwGO (bei der konkreten Nr. war ich mir unsicher)
- Bei fristgemäßen Antrag, § 84 III VwGO, wie nicht ergangen
2. Fristgemäß innerhalb 1 Monat? (+), weil
- Frist zwar abgelaufen, aber Ersatzzustellung nach §
Ich hab es als Widerklage aufgefasst 89 VwGO
Ich hoffe :D wie hat man sonst den Antrag auf Feststellung des Fristversäumnisses verwertet?
15.04.2021, 15:45
(15.04.2021, 15:44)Gastgast schrieb:Das ist ein normaler Antrag bei einem Gerichtsbescheid - steht irgendwo im VwGO-Kommentar, keine Widerklage, ist mehr so wie der Antrag die KLage abzuweisen, wenn eben der Antrag auf mündliche Verhandlung zu spät kommt(15.04.2021, 15:41)Gast schrieb:(15.04.2021, 15:38)GastMi schrieb:Ist das überhaupt zulässig weil den rechtzeitigen Antrag prüft das Gericht doch sicher von Amtswegen(15.04.2021, 15:35)Gasthaus schrieb:(15.04.2021, 15:21)Gast_NRW schrieb: Habe es ähnlich:
I. Vorfragen
1. Kann das Gericht trotz Gerichtsbescheid über die Klage entscheiden? (+), weil
- Antrag auf mV, § 84 II Nr. 5 VwGO (bei der konkreten Nr. war ich mir unsicher)
- Bei fristgemäßen Antrag, § 84 III VwGO, wie nicht ergangen
2. Fristgemäß innerhalb 1 Monat? (+), weil
- Frist zwar abgelaufen, aber Ersatzzustellung nach §
Ich hab es als Widerklage aufgefasst 89 VwGO
Ich hoffe :D wie hat man sonst den Antrag auf Feststellung des Fristversäumnisses verwertet?
15.04.2021, 15:45
(15.04.2021, 15:42)Guest schrieb:(15.04.2021, 15:39)Rlp schrieb: Das war ja super Strangenoch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
Langsam kommt mir die Vermutung dass die uns zeigen wollen dass der elektronische Rechtsverkehr gar nicht so cool ist ?. Haben wir jetzt in jedem Bereich mal geprüft. Und 10x widereinsetzung :D im Rlp dann noch schön ne Rubrumfalle.
Was für eine Rubrumfalle? ?
Auf die Gefahr dass ich mich lächerlich mache, aber wir haben ja immer Rechtsträgerprinzip Dh richtiger Beklagter ist das Land nicht die Polizei. Das war so bei dem Protokoll dass ich natürlich abgeschrieben habe.
15.04.2021, 15:46
(15.04.2021, 15:18)Gast schrieb:(15.04.2021, 14:41)NDS12345 schrieb: Jemand aus Nds eine sinnvolle Lösungsskizze?Insbesondere mit den EU Sachen eingebaut ?
Was kam denn dran?
Abschuss eines Wolfes, der sich Nutztieren unanständig genähert hat....
Fußt im Wesentlichen hierauf:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jporta...l&max=true
15.04.2021, 15:50
(15.04.2021, 15:45)Rlp schrieb:(15.04.2021, 15:42)Guest schrieb:(15.04.2021, 15:39)Rlp schrieb: Das war ja super Strangenoch nie gemacht und zum Glück habe ich gestern den Gerichtsbescheid wiederholt.
Langsam kommt mir die Vermutung dass die uns zeigen wollen dass der elektronische Rechtsverkehr gar nicht so cool ist ?. Haben wir jetzt in jedem Bereich mal geprüft. Und 10x widereinsetzung :D im Rlp dann noch schön ne Rubrumfalle.
Was für eine Rubrumfalle? ?
Auf die Gefahr dass ich mich lächerlich mache, aber wir haben ja immer Rechtsträgerprinzip Dh richtiger Beklagter ist das Land nicht die Polizei. Das war so bei dem Protokoll dass ich natürlich abgeschrieben habe.
Habe ich auch so, wurde bei euch in RLP auch zwei mal Wiedereinsetzung beantragt?
15.04.2021, 15:52
Hier waren wohl beide EGL vertretbar. Zumindest gibt es zu beiden EGL Gerichtsentscheidungen

15.04.2021, 16:04
Wie habt ihr den Tatbestand aufgebaut? Wo genau sollte man den Gerichtsbescheid einfügen und wie waren eure Anträge?
15.04.2021, 16:05
Es kommt maßgeblich darauf an, zu welchem Zeitpunkt man an die Beschuldigtenstellung anknüpft.
wenn man sagt Beschuldigter im Zeitpunkt des Bescheiderlasses, dann ist 81b stpo anwendbar
wenn man sagt Beschudligter im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dann 14 PolG NRW oder im Zeitpunkt des Telefonats.
Welche Rolle das Telefonat spielen sollte bleibt ein Rätsel...
Wenn man 14 PolG NRW prüft müsste man sich wohl vertieft mit der formellen Verfassungsmäßigkeit auseinanderseten und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass 14 PolgN gerade nicht an eine Beschuldigteneigenschaft anknüpfen darf.
Ich tendiere dazu, dass 81b vorliegend die richtige EGL ist
wenn man sagt Beschuldigter im Zeitpunkt des Bescheiderlasses, dann ist 81b stpo anwendbar
wenn man sagt Beschudligter im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dann 14 PolG NRW oder im Zeitpunkt des Telefonats.
Welche Rolle das Telefonat spielen sollte bleibt ein Rätsel...
Wenn man 14 PolG NRW prüft müsste man sich wohl vertieft mit der formellen Verfassungsmäßigkeit auseinanderseten und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass 14 PolgN gerade nicht an eine Beschuldigteneigenschaft anknüpfen darf.
Ich tendiere dazu, dass 81b vorliegend die richtige EGL ist
15.04.2021, 16:06
Ich habe alles dazu in der Prozess Geschichte l, aber keine Ahnung, ob das so passt und dann habe ich die neuen Anträge halt. War aber merkwürdig.