13.04.2021, 15:38
Kommt es nicht drauf an. Leichtfertig ist ein subj. tbm
13.04.2021, 15:39
Kann mir einer mal kurz erklären, warum 253,255 und nicht 249? Stehe da grade irgendwie auf dem Schlauch. Und nein, die Abgrenzungsstreitigkeit brauche ich nicht abstrakt, nur, warum es in dem konkreten Fall so sein soll

13.04.2021, 15:41
(13.04.2021, 15:39)GastNRW123 schrieb: Kann mir einer mal kurz erklären, warum 253,255 und nicht 249? Stehe da grade irgendwie auf dem Schlauch. Und nein, die Abgrenzungsstreitigkeit brauche ich nicht abstrakt, nur, warum es in dem konkreten Fall so sein soll
Geld ist keine körperliche Sache.. War mir auch eigentlich klar in der Klausur. Wurde dann nur so hibbelig, dass ich einfach nicht draufkam, 253,255 zu prüfen. Total dumm. Unfassbar. Hab alle Verfahrensrügen und auch sonst die EQ schönst geprüft und nun bange ich um's Bestehen

13.04.2021, 15:45
(13.04.2021, 15:41)Gast schrieb:Da bist du nicht die einzige Person - hab mittaterexzess angenommen wegen Abweichung vom tatplan und 249 und nix zu erfolgaquali weil ewig überlegt ob 249 oder 255. Das wird schon. Nur da den Fehler zu machen wird dich nicht die Klausur kosten!(13.04.2021, 15:39)GastNRW123 schrieb: Kann mir einer mal kurz erklären, warum 253,255 und nicht 249? Stehe da grade irgendwie auf dem Schlauch. Und nein, die Abgrenzungsstreitigkeit brauche ich nicht abstrakt, nur, warum es in dem konkreten Fall so sein soll
Geld ist keine körperliche Sache.. War mir auch eigentlich klar in der Klausur. Wurde dann nur so hibbelig, dass ich einfach nicht draufkam, 253,255 zu prüfen. Total dumm. Unfassbar. Hab alle Verfahrensrügen und auch sonst die EQ schönst geprüft und nun bange ich um's Bestehen
13.04.2021, 15:46
(13.04.2021, 15:41)Gast schrieb:(13.04.2021, 15:39)GastNRW123 schrieb: Kann mir einer mal kurz erklären, warum 253,255 und nicht 249? Stehe da grade irgendwie auf dem Schlauch. Und nein, die Abgrenzungsstreitigkeit brauche ich nicht abstrakt, nur, warum es in dem konkreten Fall so sein soll
Geld ist keine körperliche Sache.. War mir auch eigentlich klar in der Klausur. Wurde dann nur so hibbelig, dass ich einfach nicht draufkam, 253,255 zu prüfen. Total dumm. Unfassbar. Hab alle Verfahrensrügen und auch sonst die EQ schönst geprüft und nun bange ich um's Bestehen
Das darf nicht wahr sein, hab auch 249 angenommen?
13.04.2021, 15:49
(13.04.2021, 15:46)Shit shit schrieb:(13.04.2021, 15:41)Gast schrieb:(13.04.2021, 15:39)GastNRW123 schrieb: Kann mir einer mal kurz erklären, warum 253,255 und nicht 249? Stehe da grade irgendwie auf dem Schlauch. Und nein, die Abgrenzungsstreitigkeit brauche ich nicht abstrakt, nur, warum es in dem konkreten Fall so sein soll
Geld ist keine körperliche Sache.. War mir auch eigentlich klar in der Klausur. Wurde dann nur so hibbelig, dass ich einfach nicht draufkam, 253,255 zu prüfen. Total dumm. Unfassbar. Hab alle Verfahrensrügen und auch sonst die EQ schönst geprüft und nun bange ich um's Bestehen
Das darf nicht wahr sein, hab auch 249 angenommen?
Hab es als Duldung der Wegnahme gesehen. Und mich gefragt was man macht, wenn man keine Sache hat - weil Sachwert hat sich da ja niemand angeeignet. Gibt's da ne Stelle im Fischer? Ich hab's nicht kapiert und nie gelernt
13.04.2021, 15:50
Warum in aller Welt ist Geld keine körperliche Sache? Oder geht es hier um eine Überweisung? Sry, habe nicht mitgeschrieben und bin gerade maximal verwirrt lmao
13.04.2021, 15:53
(13.04.2021, 15:50)Gast schrieb: Warum in aller Welt ist Geld keine körperliche Sache? Oder geht es hier um eine Überweisung? Sry, habe nicht mitgeschrieben und bin gerade maximal verwirrt lmao
Muss doch um irgendeine Überweisung gehen. Oben stand etwas von Paypal... bitte alles lesen, bevor Du hier so eine unnötige Frage stellst.
13.04.2021, 15:54
(13.04.2021, 15:50)Gast schrieb: Warum in aller Welt ist Geld keine körperliche Sache? Oder geht es hier um eine Überweisung? Sry, habe nicht mitgeschrieben und bin gerade maximal verwirrt lmao
ich habe mitgeschrieben und es auch nicht verstanden :D tatobjekt war ein handy. auf dem handy war eine Art Bank App. mit der wollten die Geld des Opfers auf ein anderes Konto überweisen. handelt sich angeblich nicht um den verkörperten Sachwert.
13.04.2021, 15:57
(13.04.2021, 15:14)Gast schrieb:Wieso war es nicht leichtfertig? Also ich meine, wenn man mit einem Baseballschläger richtung bauch zielt, dann die Brust trifft und das Abrutscht ist das leichtfertig .. man darf nicht mit B.Schlägern auf den Körper eines Menschen zielen(13.04.2021, 15:13)Gast schrieb:(13.04.2021, 15:10)Gast schrieb:(13.04.2021, 15:08)NRW schrieb: 249 (-) mangels Enteignungswille am Handy; Am Geld (-), da kein lucrum ex re
253,255,22,23 (+), da Unterlassen des Sperrens des Handys = Erfolg; Rücktritt (-), da fehlgeschlagener Versuch (11 statt 300.000)
251 grds. mgl. als erfolgsqualifizierter versuch, aber (-) weil nicht leichtfertig
222 (+)
250 II Nr. 1, Nr. 3 a (+)
bzgl. dem Kumpel dann 253,255,22,23 (+), da e.i.p unbeachtlich
So hab ich es auch gelöst - Was mich nur gestört hat, war dann dieser „doppelte Vorsatz“, der dadurch entstand. Wusste nicht, ob man zwei mal den Versuch bejahen kann bzgl. verschiedener Opfer
Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"
Ja stimmt, das war dann wahrscheinlich der wichtige Punkt .
