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Klausuren April 2021
Gast
Unregistered
 
#1.151
13.04.2021, 14:47
(13.04.2021, 14:40)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:37)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:32)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:22)April nrw schrieb:  Toll ?
Das war wohl wieder nix für mich. 

Mein sachlich-rechtlicher Teil besteht irgendwie aus 2 Seiten und dann nur noch §... gegeben und §... auch (+). Dann konnte ich nur noch schnell kurz den antrag schreiben und kurz was zur zweckmässigkeit ... 

Shit...

Komisch, ich hab beim Verfahrensrecht kaum etwas gefunden. Nur 338 Nr 5 und 7, unzulässige Unterbrechung


229 StPO. Schwerpunkt wird wohl in der materiellen Prüfung liegen. konnte das mit den 13 Stunden Verhandlung nicht einordnen. ewig im Kommentar gesucht. nichts gefunden. weiß das jemand?

Hinsichtlich des Beamten 338 Nr 5, Analogie zur Schwangeren Richterin. Hinsichtlich der übrigen Beteiligten keine Müdigkeit und kein Beruhen ersichtlich

Wo stand das mit der schwangeren Richterin? Ojeee in NRW??
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Gast
Unregistered
 
#1.152
13.04.2021, 14:48
(13.04.2021, 14:47)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:40)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:37)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:32)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 14:22)April nrw schrieb:  Toll ?
Das war wohl wieder nix für mich. 

Mein sachlich-rechtlicher Teil besteht irgendwie aus 2 Seiten und dann nur noch §... gegeben und §... auch (+). Dann konnte ich nur noch schnell kurz den antrag schreiben und kurz was zur zweckmässigkeit ... 

Shit...

Komisch, ich hab beim Verfahrensrecht kaum etwas gefunden. Nur 338 Nr 5 und 7, unzulässige Unterbrechung


229 StPO. Schwerpunkt wird wohl in der materiellen Prüfung liegen. konnte das mit den 13 Stunden Verhandlung nicht einordnen. ewig im Kommentar gesucht. nichts gefunden. weiß das jemand?

Hinsichtlich des Beamten 338 Nr 5, Analogie zur Schwangeren Richterin. Hinsichtlich der übrigen Beteiligten keine Müdigkeit und kein Beruhen ersichtlich

Wo stand das mit der schwangeren Richterin? Ojeee in NRW??

Nirgends. Fiel mir aber ein. Da ging es ja auch um das Durchschlagen von Arbeitsrecht.
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nrw
Unregistered
 
#1.153
13.04.2021, 14:52
passt hier meiner meinung nach nicht. dort ging es darum, dass dem angekl. der gesetzliche richter entzogen wurde.
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Gast
Unregistered
 
#1.154
13.04.2021, 14:56
wahrscheinlich sollte man aber genau das diskutieren... wie habt ihr es materiell-rechtlich gelöst?
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Gast
Unregistered
 
#1.155
13.04.2021, 15:03
(13.04.2021, 14:56)Gast schrieb:  wahrscheinlich sollte man aber genau das diskutieren... wie habt ihr es materiell-rechtlich gelöst?



In NRW war super viel ausgeschlossen - daher eigentlich nur Raub mit Todesfolge wegen des Mobiltelefons, ging bei mir, Problem Zueignung insb. Aneignung
dann versuchter Raub wegen dem Zeugen, error in persona, Mittäter etc.

Mit dem "PayPal" Ding konnte ich nichts anfangen - in NRW waren § 263a und solche Delikte ausgeschlossen - hätte das nach irgendwas strafbar sein können?
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Gast
Unregistered
 
#1.156
13.04.2021, 15:07
Aus meiner Sicht hatte sie keine Zueignungsabsicht, weil sie das Handy ja am Tatort lassen wollten... und 251 habe ich an der Leichtfertigkeit scheitern lassen. Oh man..
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NRW
Unregistered
 
#1.157
13.04.2021, 15:08
249 (-) mangels Enteignungswille am Handy; Am Geld (-), da kein lucrum ex re
253,255,22,23 (+), da Unterlassen des Sperrens des Handys = Erfolg; Rücktritt (-), da fehlgeschlagener Versuch (11 statt 300.000)
251 grds. mgl. als erfolgsqualifizierter versuch, aber (-) weil nicht leichtfertig
222 (+)
250 II Nr. 1, Nr. 3 a (+)

bzgl. dem Kumpel dann 253,255,22,23 (+), da e.i.p unbeachtlich
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Gast
Unregistered
 
#1.158
13.04.2021, 15:10
(13.04.2021, 15:08)NRW schrieb:  249 (-) mangels Enteignungswille am Handy; Am Geld (-), da kein lucrum ex re
253,255,22,23 (+), da Unterlassen des Sperrens des Handys = Erfolg; Rücktritt (-), da fehlgeschlagener Versuch (11 statt 300.000)
251 grds. mgl. als erfolgsqualifizierter versuch, aber (-) weil nicht leichtfertig
222 (+)
250 II Nr. 1, Nr. 3 a (+)

bzgl. dem Kumpel dann 253,255,22,23 (+), da e.i.p unbeachtlich

So hab ich es auch gelöst - Was mich nur gestört hat, war dann dieser „doppelte Vorsatz“, der dadurch entstand. Wusste nicht, ob man zwei mal den Versuch bejahen kann bzgl. verschiedener Opfer
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Gast
Unregistered
 
#1.159
13.04.2021, 15:11
(12.04.2021, 21:47)Gast schrieb:  
(12.04.2021, 21:33)Gast schrieb:  
(12.04.2021, 19:00)V3T3R1N schrieb:  
(12.04.2021, 18:57)Gast schrieb:  
(12.04.2021, 16:37)Gast schrieb:  Niemand?

Um 08.15 Uhr sollte man vor Ort sein und um8.30 Uhr wird geschrieben.


Bei uns gings damals schon um 7 los, aber ist schon etwas her. Viel Erfolg.


Bei mir damals um halb 6, schon länger her, aber wer weiß, vielleicht interessierts ja jemanden...

Wann hast du Examen geschrieben, 1950? Cheese


Ich denke eher 1850.
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Gast
Unregistered
 
#1.160
13.04.2021, 15:13
(13.04.2021, 15:10)Gast schrieb:  
(13.04.2021, 15:08)NRW schrieb:  249 (-) mangels Enteignungswille am Handy; Am Geld (-), da kein lucrum ex re
253,255,22,23 (+), da Unterlassen des Sperrens des Handys = Erfolg; Rücktritt (-), da fehlgeschlagener Versuch (11 statt 300.000)
251 grds. mgl. als erfolgsqualifizierter versuch, aber (-) weil nicht leichtfertig
222 (+)
250 II Nr. 1, Nr. 3 a (+)

bzgl. dem Kumpel dann 253,255,22,23 (+), da e.i.p unbeachtlich

So hab ich es auch gelöst - Was mich nur gestört hat, war dann dieser „doppelte Vorsatz“, der dadurch entstand. Wusste nicht, ob man zwei mal den Versuch bejahen kann bzgl. verschiedener Opfer

Hab kurz drüber nachgedacht, aber war für mich kein Problem, da sowas drin stand wie "sie sprachen sich ab den tatplan wie gehabt auszuführen"
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