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Klausuren April 2021
Gast
Unregistered
 
#1.071
11.04.2021, 15:54
(11.04.2021, 15:48)El Oso schrieb:  
(11.04.2021, 15:28)Nein schrieb:  Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.

Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg

Sollte das so sein, bist du halt die ganz große Ausnahme. Im Übrigen sollte klar sein, dass alle Ratschläge, die hier erteilt werden, nicht ohne Ausnahme sind - es geht um den Regelfall. Abgesehen davon wäre es schon sinnvoll, wenn ihr dazu sagen würdet, um welches Bundesland es bei euch geht. Denn wie gesagt, macht es einen Unterschied, ob man noch einmal 10-15 Minuten mit der Abschlussverfügung totschlagen muss.

Dem, der nach dir gepostet hat, glaube ich das hingegen nicht mehr. 2-2,5 Stunden für die Reinschrift sind einfach völlig absurd.


Bin der "nachposter", aus NRW, also inkl vfg. Ist doch relativ egal, ob du mir glaubst oder nicht. Gab auch schon im ersten StEx genügend Leute die meinten, dass man im Strafrecht nach 1,5 Std anfangen MUSS, was ich erfolgreich nicht getan habe. Vlt sollte man einfach akzeptieren, dass es unterschiedliche Konzepte gibt, die funktionieren können. 

Finde es im übrigen aus meiner Perspektive abstrus nach 40 min anzufangen...
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Rat
Unregistered
 
#1.072
11.04.2021, 15:55
NRW. Mein Vorgehen:

Lesen ca. 30 Minuten 
Skizze. Ca. 90-100 Minuten. 
Anklage schreiben ca. 20-30 Minuten; meistens immer 154a nutzen 
A Gutachten ca. 120 Minuten 
B Gutachten ca. 20 Minuten 
VFG 10 Minuten.
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Gast
Unregistered
 
#1.073
11.04.2021, 16:09
Ist doch auch fast egal wann man genau anfängt, hauptsache man hat am Ende noch Zeit genug für B Gutachten und alles was danach kommt. Daher macht es schon Sinn so schnell es geht anzufangen. Da sollte man sich nicht verrückt machen, wenn man da länger braucht oder brauchen will als andere.
B Gutachten kann man ja so runterrattern aber bei der Anklage muss man doch schon noch Zeit einplanen
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Gast
Unregistered
 
#1.074
11.04.2021, 16:20
(11.04.2021, 16:09)Gast schrieb:  Ist doch auch fast egal wann man genau anfängt, hauptsache man hat am Ende noch Zeit genug für B Gutachten und alles was danach kommt. Daher macht es schon Sinn so schnell es geht anzufangen. Da sollte man sich nicht verrückt machen, wenn man da länger braucht oder brauchen will als andere.
B Gutachten kann man ja so runterrattern aber bei der Anklage muss man doch schon noch Zeit einplanen

Eben, es ist wie immer Typsache. Wenn das Ergebnis passt, war es doch richtig, egal ob 1, 2 oder 3h zum Gliedern.
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Rlp
Unregistered
 
#1.075
11.04.2021, 18:11
Es hilft halt nix nach 45 Minuten schreiben zu wollen, wenn man noch nicht weiß was man tun soll. Nicht immer erkennt man sofort wo die Reise hingeht. Muss man ja auch bedenken. Nicht jeder kennt alle Probleme und "abzweigungen" auswendig und sieht das sofort.
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Gast
Unregistered
 
#1.076
11.04.2021, 18:17
Tomorrow Urteil oder Anklage? Rev Dienstag ist ja recht safe
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NRW.
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#1.077
11.04.2021, 18:23
In NRW ist die S1 Staatsanwaltschaftsklausur und die S2 am Dienstag Revision oder Urteil
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Gast
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#1.078
11.04.2021, 19:35
Morgen safe StA.
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Gast
Unregistered
 
#1.079
12.04.2021, 14:17
Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat. 

Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)

2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück

3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+) 
224 (-) weil nicht mittels der Waffw 
113 (-) weil nur wegrennen 
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit. 
Einlassung der M nicht glaubhaft. 

UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.

Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
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Gast555
Unregistered
 
#1.080
12.04.2021, 14:29
(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb:  Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat. 

Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)

2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück

3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+) 
224 (-) weil nicht mittels der Waffw 
113 (-) weil nur wegrennen 
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit. 
Einlassung der M nicht glaubhaft. 

UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.

Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe


Würde ergänzen:
I. 246 I, II am Schlüssel des Vermieters 
II. 123 I (-) da Einverständnis zur Diebesfalle auch insoweit relevant
III. Berufswaffenträger-Problem obj und subj daher 250 I und 244 I wohl (+)
IV. 114 StGB in bes. schweren Fall

B-Gutachten: evtl noch 36 Mistra
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