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  5. Klausuren April 2021
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Klausuren April 2021
Gast
Unregistered
 
#1.051
11.04.2021, 10:43
(11.04.2021, 10:05)NRW. schrieb:  Bzgl Strafrecht: In NRW muss man doch am Anfang einen Entscheidungsvorschlag machen. Wenn ich die Klausur nach 30-45min anfange zu schreiben und noch gar nicht komplett durchgeprüft habe: Wie soll ich dann schon einen Vorschlag machen, der mein Ergebnis samt Konkurrenzen und Einstellungen u.ä. beinhaltet? Hui

Inwiefern musst du in einer StA-Klausur einen Entscheidungsvorschlag machen? Meines Erachtens prüfst du folgendermaßen:

A. A-Gutachten (Hinreichender Tatverdacht) -> Kein Ergebnis voranstellen, da Gutachtenstil
B. B-Gutachten -> ebenso
C. Praktischer Teil 1: Begleitverfügung -> Inhalt ist klar, weil im B-Gutachten auch ohne detaillierte Skizze vollumfänglich ausgeführt
D. Prkatischer Teil 2: Anklageschrift -> Inhalt ist klar, weil im A-Gutachten auch ohne detaillierte Skizze vollumfänglich ausgeführt
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El Oso
Unregistered
 
#1.052
11.04.2021, 11:44
(11.04.2021, 10:05)NRW. schrieb:  Bzgl Strafrecht: In NRW muss man doch am Anfang einen Entscheidungsvorschlag machen. Wenn ich die Klausur nach 30-45min anfange zu schreiben und noch gar nicht komplett durchgeprüft habe: Wie soll ich dann schon einen Vorschlag machen, der mein Ergebnis samt Konkurrenzen und Einstellungen u.ä. beinhaltet? Hui

Wie schon geschrieben: Nein, muss man nicht. Am Ende des A-Gutachten solltest du ein zusammenfassendes Ergebnis festhalten, weswegen hinreichender Tatverdacht besteht.

Zusammenfassende Vorschläge zu Beginn gibt es nur beim Aktenvortrag (und auch da würde ich es eher so halten, dass ich die Abschlussentscheidung nur grob umreiße: Einstellung, Anklage, Strafbefehlsantrag etc.).
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El Oso
Unregistered
 
#1.053
11.04.2021, 11:47
(11.04.2021, 09:15)Nrw schrieb:  
(11.04.2021, 09:08)Eindringtiefe schrieb:  Was meinst du denn mit Eindringtiefe im Strafrecht? Ihr bezieht euch dann auf die Subsumtiion einfach, oder? Weil die Rechtsprobleme sind ja meist nicht mehr sooo umstritten im 2. Examen in der StA-Klausur, sondern eher halt dem BGH folgend. Sind ja keine Argumente oder so (im SV) wie im Zivil/ÖffR.


Worauf sollte man noch so achten, um gut und schnell zu sein? Viel Urteilsstil

Es heißt ja grds. Unproblematisches im Urteilsstil und Problematisches im Gutachtenstil. Aber man sollte mit dem Urteilsstil wirklich vorsichtig sein, sonst steht im Rande "zu oberflächlich" Gutachtenstil nicht eingehalten " etc. Ich spreche aus Erfahrung. Zb war der Raub wg Gewalt unproblematisch dazu hab ich daher keinen Seitenlangen Fass aufgemacht sond. Kurz Abgrenzung u äußeres Erscheinungsbild ca. 5 Zeilen. Das war scheinbar für den Korrektor zu oberflächlich.. Also den Urteilsstil mit Vorsicht genießen.. Da sind die Korrektoren scheinbar unterschiedlicher Auffassung.. und das ist mur 1 Beispiel von mehreren..

Die Gefahr besteht sicherlich. Aber m.E. gilt dennoch: Besser, sich einen Rüffel einzufangen, weil man angeblich den Gutachtenstil nicht eingehalten habe, als nicht fertigzuwerden. Achtet darauf, dass ihr am Anfang saubere Obersätze bildet. Wenn es dann im Laufe des Gutachtens immer mehr kippt, fällt das weniger auf bzw. auch die Korrektoren, die auf den Gutachtenstil Wert legen, hängen sich dann erfahrungsgemäß weniger daran auf.
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El Oso
Unregistered
 
#1.054
11.04.2021, 11:48
*Immer weniger* sollte es natürlich heißen.
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Rlp
Unregistered
 
#1.055
11.04.2021, 13:30
Ist es in RlP auch üblich, dass zuerst die STA Klausur kommt und dann Revision/Urteil? Weiß ja jemand was (natürlich nur "Wahrscheinlichkeiten") ?
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Gast
Unregistered
 
#1.056
11.04.2021, 13:34
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.
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Rlp
Unregistered
 
#1.057
11.04.2021, 13:38
(11.04.2021, 13:34)Gast schrieb:  
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.


Schreibt ihr nur eine Strafrechtsklausur? Oder bezog sich das auf die Klausur am Montag aus STA Sicht.
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Gast
Unregistered
 
#1.058
11.04.2021, 13:47
Selbst wenn man einen Entscheidungsvorschlag machen müsste, wo ist das Problem, den am Ende noch hinzuschreiben. So macht man es bei der Urteilsrelation ja auch. 

Ansonsten sehe ich das gar nicht so problematisch, man liest den Bearbeitervermerk, dann den Sachverhalt, streicht sich da alles wichtige an und schreibt daneben wo das relevant wird und danach notiere ich mir das auf nen Schmierzettel, damit ichs später nicht übersehe. Dann noch ein paar gute Idee auf den Schmierzettel und dann eben noch daneben hinklatschen, was alles in Betracht kommt und was davon nicht aufgeht bzw. was der Schwerpunkt der Klausur ist. Damit ich zumindest da nicht spare. Auf die Probleme stößt man ja dann auch beim niederschreiben automatisch, im besten Fall natürlich. Als Zeitpunkt wo ich spätestens das B Gutachten anfangen muss, setze ich mir nach 3:30. und 20 delikte sind es ja auch nicht, eher so um die 5
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Gast
Unregistered
 
#1.059
11.04.2021, 13:50
(11.04.2021, 13:38)Rlp schrieb:  
(11.04.2021, 13:34)Gast schrieb:  
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.


Schreibt ihr nur eine Strafrechtsklausur? Oder bezog sich das auf die Klausur am Montag aus STA Sicht.


In Niedersachsen kannst du dir aussuchen, ob du eine Strafrecht schreibst und dafür dann drei Öffrecht oder du wählst zwei Strafrecht und musst dann zwei Öffrecht. Da ich im Strafrecht soweit recht fit bin und die Gefahr da zumindest gleich Null geht, das man nicht weiss, was man machen muss im Gegensatz zu Öffrecht, habe ich mich für zwei Strafrecht entschieden. Beide sind immer aus staatsanwaltlicher Sicht.
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Wow
Unregistered
 
#1.060
11.04.2021, 14:04
Gut, ich werde mir die Tipps hier mal zu Gemüte führen.
Vorallem, da ich super viele Definitionen und Aufbauten mir auch aus dem Kommentar abschreiben muss, ist es wohl sinnvoll so schnell wie möglich anzufangen dann, damit ich eine Chance hab durchzukommen. Ich frage mich wie ihr alle es schafft dieses Wissen in eurem Kopf zu haben.
Insb., weil danach ja noch 3 Klausuren folgen und es nicht nur die eine ist...
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