10.04.2021, 01:40
Da der springende Punkt eines ruhigen Richterdaseins ja wohl ist, kein abgesoffenes Dezernat zu bekommen/haben, möchte ich gern eine Selbsthilfegruppe zum Thema „Wie schaffe ich ordentlich was weg?“ einberufen. Ich fang mal an:
1. Möglichst viel verbinden und so zumindest statistisch erledigen
2. Bloß keine Hinweise geben, kostet nur Zeit und bringt die Beteiligten auf Ideen.
3. Betreibensaufforderungen großzügig nutzen
(Disclaimer: Nicht vollkommen ernst gemeint)
1. Möglichst viel verbinden und so zumindest statistisch erledigen
2. Bloß keine Hinweise geben, kostet nur Zeit und bringt die Beteiligten auf Ideen.
3. Betreibensaufforderungen großzügig nutzen
(Disclaimer: Nicht vollkommen ernst gemeint)
10.04.2021, 06:06
(10.04.2021, 01:40)Gast schrieb: Da der springende Punkt eines ruhigen Richterdaseins ja wohl ist, kein abgesoffenes Dezernat zu bekommen/haben, möchte ich gern eine Selbsthilfegruppe zum Thema „Wie schaffe ich ordentlich was weg?“ einberufen. Ich fang mal an:
1. Möglichst viel verbinden und so zumindest statistisch erledigen
2. Bloß keine Hinweise geben, kostet nur Zeit und bringt die Beteiligten auf Ideen.
3. Betreibensaufforderungen großzügig nutzen
(Disclaimer: Nicht vollkommen ernst gemeint)
1. Wie denn das? Geht fast nie weil die Parteien dafür ja identisch sein sollten.
2. Hast du Recht.
3. Keine Ahnung was das heißen soll.
Mein Vorschlag als Richter:
Fast immer frühen ersten Termin. Hält die Akte dünn und dann Vergleich. Schriftliches vorverfahren bist du ja fast dazu gehalten, zum haupttermin Zeugen zu laden
10.04.2021, 08:25
Fürs AG:
Ich mache fast immer schriftliches Vorverfahren, frühen ersten Termin nur, wenn Kläger es ausdrücklich möchte oder bei Räumung mal.
Schriftsätze werden bei Vorlage maximal überflogen, keine Hinweise vorab. Nach der Replik, Akte lesen, dann je nach dem: zeitnah terminieren, 358a oder 128. Wenn Termin, dann fast immer Parteien laden, Zeugen nur bei Verkehrsunfällen oder in aussichtslosen Fällen. Im Termin (kurz) den Sachverhalt schildern, oft aber auch überflüssig, weil hinreichend bekannt. Offen ansprechen, was Sache ist (rechtlich, beweismäßig) und Vergleich vorschlagen. Wenn kein Vergleich und BA erforderlich, geht es halt weiter.
Man darf nicht in jede Karotte beißen, die einem die Anwälte hinhalten. Wer einfach immer Beweis erhebt, kann nicht fertig werden.
Ich mache fast immer schriftliches Vorverfahren, frühen ersten Termin nur, wenn Kläger es ausdrücklich möchte oder bei Räumung mal.
Schriftsätze werden bei Vorlage maximal überflogen, keine Hinweise vorab. Nach der Replik, Akte lesen, dann je nach dem: zeitnah terminieren, 358a oder 128. Wenn Termin, dann fast immer Parteien laden, Zeugen nur bei Verkehrsunfällen oder in aussichtslosen Fällen. Im Termin (kurz) den Sachverhalt schildern, oft aber auch überflüssig, weil hinreichend bekannt. Offen ansprechen, was Sache ist (rechtlich, beweismäßig) und Vergleich vorschlagen. Wenn kein Vergleich und BA erforderlich, geht es halt weiter.
Man darf nicht in jede Karotte beißen, die einem die Anwälte hinhalten. Wer einfach immer Beweis erhebt, kann nicht fertig werden.
10.04.2021, 08:35
(10.04.2021, 06:06)Gast schrieb:(10.04.2021, 01:40)Gast schrieb: Da der springende Punkt eines ruhigen Richterdaseins ja wohl ist, kein abgesoffenes Dezernat zu bekommen/haben, möchte ich gern eine Selbsthilfegruppe zum Thema „Wie schaffe ich ordentlich was weg?“ einberufen. Ich fang mal an:
1. Möglichst viel verbinden und so zumindest statistisch erledigen
2. Bloß keine Hinweise geben, kostet nur Zeit und bringt die Beteiligten auf Ideen.
3. Betreibensaufforderungen großzügig nutzen
(Disclaimer: Nicht vollkommen ernst gemeint)
1. Wie denn das? Geht fast nie weil die Parteien dafür ja identisch sein sollten.
2. Hast du Recht.
3. Keine Ahnung was das heißen soll.
Mein Vorschlag als Richter:
Fast immer frühen ersten Termin. Hält die Akte dünn und dann Vergleich. Schriftliches vorverfahren bist du ja fast dazu gehalten, zum haupttermin Zeugen zu laden
Ziff. 3 geht nur am VG und SG. Häufig werden klagen erhoben und dann kommt nichts mehr, selbst wenn man wirklich von den Klägern etwas braucht. Zb Unterlagen, über die nur sie verfügen. Man kann sie dann auffordern die vorzulegen und wenn garkeine Reaktion erfolgt, zum Betreiben auffordern. Damit ist eine Klagerücknahmefiktion verbunden.
10.04.2021, 08:42
Und leider handhabt das BVerwG die Anforderungen an so eine Aufforderung eher streng, so dass man damit nicht allzu viel vom Tisch bekommt, um wieder Badminton spielen zu können (wird unter Verwaltungsrichtern gegenüber Tennis bevorzugt).
10.04.2021, 08:48
(10.04.2021, 08:25)GastNRW23 schrieb: Fürs AG:
Ich mache fast immer schriftliches Vorverfahren, frühen ersten Termin nur, wenn Kläger es ausdrücklich möchte oder bei Räumung mal.
Schriftsätze werden bei Vorlage maximal überflogen, keine Hinweise vorab. Nach der Replik, Akte lesen, dann je nach dem: zeitnah terminieren, 358a oder 128. Wenn Termin, dann fast immer Parteien laden, Zeugen nur bei Verkehrsunfällen oder in aussichtslosen Fällen. Im Termin (kurz) den Sachverhalt schildern, oft aber auch überflüssig, weil hinreichend bekannt. Offen ansprechen, was Sache ist (rechtlich, beweismäßig) und Vergleich vorschlagen. Wenn kein Vergleich und BA erforderlich, geht es halt weiter.
Man darf nicht in jede Karotte beißen, die einem die Anwälte hinhalten. Wer einfach immer Beweis erhebt, kann nicht fertig werden.
Kann man am Landgericht genauso machen. Früher erster Termin, wie oben empfohlen, ist m.E. in den seltensten Fällen hilfreich und führt nicht unbedingt dazu, dass die Akten dünn bleiben. Ich sehe da auch überhaupt nicht, dass man das Verfahren in Richtung BA vorspuren würde.
10.04.2021, 09:26
Auch SG/VG: Gerichtsbescheide nur, wenn Berufungssumme überschritten wird, da sonst zumal von Vertretenen gern mündliche Verhandlung beantragt wird und dann musst du das doch sitzen. Wenn Berufungssumme nicht überschritten wird, lieber zum Erörterungstermin und da auf Klagerücknahme steuern.
10.04.2021, 09:48
Das Wichtigste ist doch: entscheiden!
Wie ist erstmal relativ egal. Wenn ich mir hier bei uns am Gericht manche Kollegen angucke, die jede Entscheidung 27 Mal lesen und umschreiben und sich nach Absetzung gedanklich immer noch damit beschäftigen ob sie alles richtig gemacht haben, ist doch klar, dass da nicht viel bei rumkommt. Wirklich viel erledigt also in erster Linie, wer entscheidungsfreudig ist.
Wie ist erstmal relativ egal. Wenn ich mir hier bei uns am Gericht manche Kollegen angucke, die jede Entscheidung 27 Mal lesen und umschreiben und sich nach Absetzung gedanklich immer noch damit beschäftigen ob sie alles richtig gemacht haben, ist doch klar, dass da nicht viel bei rumkommt. Wirklich viel erledigt also in erster Linie, wer entscheidungsfreudig ist.
10.04.2021, 09:51
Zweifellos richtig, aber in nem Dezernat mit 300-350 laufenden kannst du nicht alles schreiben, sondern musst eigentlich gucken, dass sich möglichst viel unstreitig erledigt. Wenn man dann aber wirklich streitig entscheiden muss, sollte man auch nicht außer Acht lassen, dass auch in nach dem Untersuchungsgrundsatz laufenden Verfahren nach Beweislast entschieden werden kann.
10.04.2021, 09:53
(10.04.2021, 09:48)Gast schrieb: Das Wichtigste ist doch: entscheiden!
Wie ist erstmal relativ egal. Wenn ich mir hier bei uns am Gericht manche Kollegen angucke, die jede Entscheidung 27 Mal lesen und umschreiben und sich nach Absetzung gedanklich immer noch damit beschäftigen ob sie alles richtig gemacht haben, ist doch klar, dass da nicht viel bei rumkommt. Wirklich viel erledigt also in erster Linie, wer entscheidungsfreudig ist.
Berufungsfest entscheidungsfreudig ;) Bei manchen Leuten würde mich mal interessieren, was da in der nächsten Instanz doch wieder alles aufgehoben wird und dann ist nix gewonnen.