08.04.2021, 11:15
Liebe alle,
ich überlege, Richter zu werden. Noten dürften kein Problem sein. Allerdings habe ich eine Vorerkrankung, die wohl schon zu Problemen führen könnte. Selbst wenn der Amtsarzt aber grünes Licht gibt, komme ich doch in keine private Krankenversicherung mehr? Ergo: ich zahle den vollen Beitrag zur gesetzlichen ohne Beihilfe mit deutlich schlechteren Leistungen. Macht sowas Sinn?
ich überlege, Richter zu werden. Noten dürften kein Problem sein. Allerdings habe ich eine Vorerkrankung, die wohl schon zu Problemen führen könnte. Selbst wenn der Amtsarzt aber grünes Licht gibt, komme ich doch in keine private Krankenversicherung mehr? Ergo: ich zahle den vollen Beitrag zur gesetzlichen ohne Beihilfe mit deutlich schlechteren Leistungen. Macht sowas Sinn?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
08.04.2021, 11:29
(08.04.2021, 11:15)Gast12364 schrieb: Liebe alle,
ich überlege, Richter zu werden. Noten dürften kein Problem sein. Allerdings habe ich eine Vorerkrankung, die wohl schon zu Problemen führen könnte. Selbst wenn der Amtsarzt aber grünes Licht gibt, komme ich doch in keine private Krankenversicherung mehr? Ergo: ich zahle den vollen Beitrag zur gesetzlichen ohne Beihilfe mit deutlich schlechteren Leistungen. Macht sowas Sinn?
Du könntest dich gezielt in Bundesländern bewerben, die das "Hamburger Modell" anbieten und damit einen Teil der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung tragen.
08.04.2021, 11:31
Durch die Öffnungsklausel müsstest du auch in die PKV kommen.
08.04.2021, 12:15
(08.04.2021, 11:15)Gast12364 schrieb: Liebe alle,
ich überlege, Richter zu werden. Noten dürften kein Problem sein. Allerdings habe ich eine Vorerkrankung, die wohl schon zu Problemen führen könnte. Selbst wenn der Amtsarzt aber grünes Licht gibt, komme ich doch in keine private Krankenversicherung mehr? Ergo: ich zahle den vollen Beitrag zur gesetzlichen ohne Beihilfe mit deutlich schlechteren Leistungen. Macht sowas Sinn?
Nein das macht keinen Sinn. Zb die Debeka muss dich aufnehmen. Je nach Erkrankung darf diese dabei einen Risikozuschlag nehmen. Dieser beträgt max 30% des normalen Beitrages.
Amtsarzt dürftest du dir als potentieller Richter mit entsprechenden Noten selbst beantworten können.
08.04.2021, 12:17
(08.04.2021, 11:15)Gast12364 schrieb: Liebe alle,
ich überlege, Richter zu werden. Noten dürften kein Problem sein. Allerdings habe ich eine Vorerkrankung, die wohl schon zu Problemen führen könnte. Selbst wenn der Amtsarzt aber grünes Licht gibt, komme ich doch in keine private Krankenversicherung mehr? Ergo: ich zahle den vollen Beitrag zur gesetzlichen ohne Beihilfe mit deutlich schlechteren Leistungen. Macht sowas Sinn?
Je nachdem was du für eine Krankheit hast/ hattest, würde ich dir empfehlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen/ eine Gleichstellung zur Schwerbehinderung. Dann wird es beim Amtsarzt sehr (!) viel einfacher. Bezüglich PKV: da kommst du jedenfalls über die sog. Öffnungsaktion rein, da musst du dann "nur" 30% mehr zahlen, aber immer noch günstiger als die gesetzliche.
08.04.2021, 17:27
Ganz herzlichen Dank für den Hinweis mit der Öffnungsklausel! Das wusste ich nicht und scheint wirklich die Rettung zu sein, sofern ich den Amtsarzt überstehe. Die Sache über eine Scheerbehinderung laufen zu lassen ist bei mir nicht so einfach, da sich die Krankheit bisher nur aus meinem Blutbild ergibt, aber noch nicht ausgebrochen ist (Gott sei dank).
08.04.2021, 18:02
(08.04.2021, 17:27)Gast12637 schrieb: Ganz herzlichen Dank für den Hinweis mit der Öffnungsklausel! Das wusste ich nicht und scheint wirklich die Rettung zu sein, sofern ich den Amtsarzt überstehe. Die Sache über eine Scheerbehinderung laufen zu lassen ist bei mir nicht so einfach, da sich die Krankheit bisher nur aus meinem Blutbild ergibt, aber noch nicht ausgebrochen ist (Gott sei dank).
Im Fall einer HIV-Infektion: Ist (in BW) Pflichtangabe auf dem Fragebogen zur Anamnese. Es ist wohl aber kein Grund mehr dafür, den Dienstantritt zu verweigern. Bei konsequenter Therapie ist wohl nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von vielen Fehlzeiten und/oder Nichterreichen der Altergrenze auszugehen.
Aufgrund der Öffnungsaktion haben auch die PKVs die Pflicht zur Aufnahme.
08.04.2021, 18:23
(08.04.2021, 18:02)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:27)Gast12637 schrieb: Ganz herzlichen Dank für den Hinweis mit der Öffnungsklausel! Das wusste ich nicht und scheint wirklich die Rettung zu sein, sofern ich den Amtsarzt überstehe. Die Sache über eine Scheerbehinderung laufen zu lassen ist bei mir nicht so einfach, da sich die Krankheit bisher nur aus meinem Blutbild ergibt, aber noch nicht ausgebrochen ist (Gott sei dank).
(...)
Aufgrund der Öffnungsaktion haben auch die PKVs die Pflicht zur Aufnahme.
Stimmt nicht, bei erworbenem HIV gerade nicht, nur bei angeborenem HIV. Gab erst jüngst ein Grundsatzurteil des EuGH dazu.
08.04.2021, 21:47
(08.04.2021, 18:23)Gast schrieb:(08.04.2021, 18:02)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:27)Gast12637 schrieb: Ganz herzlichen Dank für den Hinweis mit der Öffnungsklausel! Das wusste ich nicht und scheint wirklich die Rettung zu sein, sofern ich den Amtsarzt überstehe. Die Sache über eine Scheerbehinderung laufen zu lassen ist bei mir nicht so einfach, da sich die Krankheit bisher nur aus meinem Blutbild ergibt, aber noch nicht ausgebrochen ist (Gott sei dank).
(...)
Aufgrund der Öffnungsaktion haben auch die PKVs die Pflicht zur Aufnahme.
Stimmt nicht, bei erworbenem HIV gerade nicht, nur bei angeborenem HIV. Gab erst jüngst ein Grundsatzurteil des EuGH dazu.
Die PKV für Beamte im Rahmen der Öffnungsklausel dürfen nicht ablehnen und nur bis zu 30% Zuschlag erheben.
10.04.2021, 09:04
Ich habe derzeit mehrere Bewerbungsverfahren bei Bundesbehörden laufen:
Wie ist eigentlich der Ablauf der Einstellung?
Wird man direkt (auf Probe) verbeamtet? Und brauche ich dann direkt eine private Krankenversicherung?
Wie ist eigentlich der Ablauf der Einstellung?
Wird man direkt (auf Probe) verbeamtet? Und brauche ich dann direkt eine private Krankenversicherung?