09.04.2021, 21:20
Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben


09.04.2021, 21:37
(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben
Kannst du natürlich gern machen, da spart die Versichertengemeinschaft

Blöd ist natürlich, die fehlende Anrechnung in der RV. Könntest du natürlich umgehen indem du dich nur arbeitslos meldest, ohne Leistungen zu beziehen.
Krankenkasse möchten aber auch noch bezahlt werden.
Und i.Ü. gibt's ne Sperrzeit, wenn du dich tatsächlich erst nach der Mündlichen arbeitssuchend melden solltest .
09.04.2021, 21:39
(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben![]()
Das stimmt schonmal nicht. Wenn du dich arbeitssuchend meldest bekommst du ALG I iHv ca 65% des Ref Gehalts. Nach deinem Vermögen fragt niemand. Erst dann, wenn du eine Aufstockung oder Ähnliches beantragst.
Ich hatte zB auch etwas erspart und habe mich daher arbeitslos gemeldet und die - bei mir - 600€ genommen ohne aber Wohngeld zu beantragen
09.04.2021, 21:50
(09.04.2021, 21:39)IGast schrieb:(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben![]()
Das stimmt schonmal nicht. Wenn du dich arbeitssuchend meldest bekommst du ALG I iHv ca 65% des Ref Gehalts. Nach deinem Vermögen fragt niemand. Erst dann, wenn du eine Aufstockung oder Ähnliches beantragst.
Ich hatte zB auch etwas erspart und habe mich daher arbeitslos gemeldet und die - bei mir - 600€ genommen ohne aber Wohngeld zu beantragen
Okay danke ich kenn mich da halt null aus, dachte das wäre dann sowas Betrug, wenn ich Geld erhalten würde, obwohl ich Geld habe :D also soll man sich einfach Arbeitssuchend melden okay
09.04.2021, 21:52
(09.04.2021, 21:37)Mannomann schrieb:(09.04.2021, 21:20)Hessin123 schrieb: Hallo ich hab mal eine Frage.
Uns wurde gesagt, dass man sich nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden soll. Wie ist das denn, wenn man einiges an erspartes hat? Also zur Klarstellung, dass ich dann kein ALG bekomme ist mir klar, darum geht es nicht. Muss man sich dann trotzdem Arbeitssuchend melden oder ist das den Behörden egal und ich kann einfach von meinem Geld arbeitslos weiterleben
Kannst du natürlich gern machen, da spart die Versichertengemeinschaft
Blöd ist natürlich, die fehlende Anrechnung in der RV. Könntest du natürlich umgehen indem du dich nur arbeitslos meldest, ohne Leistungen zu beziehen.
Krankenkasse möchten aber auch noch bezahlt werden.
Und i.Ü. gibt's ne Sperrzeit, wenn du dich tatsächlich erst nach der Mündlichen arbeitssuchend melden solltest .
Okay danke für die Info !
10.04.2021, 02:13
Wenn du unter 60.000 Euro hast, kannst du noch Wohngeld dazu beantragen.
Alg1 bekommst du auch mit Erspartem.
Alg1 bekommst du auch mit Erspartem.
10.04.2021, 10:42
10.04.2021, 10:56
Finde es sehr sozial von dir, dass du aufs ALG verzichten willst, weil du genug Erspartes hast
Würden die meisten anders machen

Würden die meisten anders machen
10.04.2021, 11:25
Da du aus Hessen zu sein scheinst:
Bist du denn schon im Ref auf Widerruf verbeamtet? Wenn ja, dann zahlst du da nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und hast je nach weiteren Umständen keinen Anspruch auf ALG 1!
Wenn du aber vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 (ich meine das ist die aktuelle Zahl) Monaten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hast du einen Anspruch auf ALG 1. Das kann ja selbst bei Verbeamtung mit Nebenjobs oder Tätigkeiten vor dem Ref gut sein. Der Anspruch berechnet sich aber der Höhe nach natürlich auch nur daraus.
Beim ALG 1 wird dein Vermögen etc nicht angerechnet, da das ja nur bei der Überbrückung einer kurzen Arbeitslosigkeit helfen soll. Zusätzlich kannst du mit Wohngeld oder Hartz IV aufstocken. Dabei werden aber deine finanziellen Hintergründe berücksichtigt.
Wenn du keinen Anspruch auf ALG 1 hast, dann musst du dich hinsichtlich Hartz IV informieren, wenn du Geld zur Überbrückung brauchst. Da musst du aber viel mehr Unterlagen einreichen und da wird eben auch dein Vermögen betrachtet.
Für beides musst du aber auch neben dem Melden als arbeitssuchend auch einen entsprechenden Antrag auf das Geld unverzüglich stellen.
Und arbeitssuchend musst du dich natürlich auch nur melden, wenn du entweder Bezüge erhalten möchtest oder wenn du wirklich die Unterstützung bei der Suche haben magst.
Ruf aber sonst einfach mal bei der Agentur für Arbeit (ALG 1) oder dem Jobcenter (hartz IV) an und lass dich beraten. Die sind da wirklich sehr nett und hilfsbereit.
Bist du denn schon im Ref auf Widerruf verbeamtet? Wenn ja, dann zahlst du da nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und hast je nach weiteren Umständen keinen Anspruch auf ALG 1!
Wenn du aber vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 (ich meine das ist die aktuelle Zahl) Monaten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hast du einen Anspruch auf ALG 1. Das kann ja selbst bei Verbeamtung mit Nebenjobs oder Tätigkeiten vor dem Ref gut sein. Der Anspruch berechnet sich aber der Höhe nach natürlich auch nur daraus.
Beim ALG 1 wird dein Vermögen etc nicht angerechnet, da das ja nur bei der Überbrückung einer kurzen Arbeitslosigkeit helfen soll. Zusätzlich kannst du mit Wohngeld oder Hartz IV aufstocken. Dabei werden aber deine finanziellen Hintergründe berücksichtigt.
Wenn du keinen Anspruch auf ALG 1 hast, dann musst du dich hinsichtlich Hartz IV informieren, wenn du Geld zur Überbrückung brauchst. Da musst du aber viel mehr Unterlagen einreichen und da wird eben auch dein Vermögen betrachtet.
Für beides musst du aber auch neben dem Melden als arbeitssuchend auch einen entsprechenden Antrag auf das Geld unverzüglich stellen.
Und arbeitssuchend musst du dich natürlich auch nur melden, wenn du entweder Bezüge erhalten möchtest oder wenn du wirklich die Unterstützung bei der Suche haben magst.
Ruf aber sonst einfach mal bei der Agentur für Arbeit (ALG 1) oder dem Jobcenter (hartz IV) an und lass dich beraten. Die sind da wirklich sehr nett und hilfsbereit.
10.04.2021, 11:29
Werden in Hessen nicht die Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt? Da müsstest du gucken, ob du dann die Voraussetzungen gem. §§ 142, 143 SGB III erfüllst. Sonst bleibt tatsächlich nur noch ALG II und da erfolgt eine Vermögensprüfung. Im Zweifelsfall einfach beim AA nachfragen, dafür sind die da.