08.04.2021, 19:52
(08.04.2021, 19:47)RLP schrieb:
(08.04.2021, 16:25)Gast schrieb:(08.04.2021, 16:09)RLP+ schrieb: A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit
P. Streitgenossenschaft
B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit
C. Klagehäufung, § 260 ZPO
D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig
3. informatorische Anhörung (-)
E. Begründetheit der DWK (+)
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB
F. Zinsen §§ 288, 291 (?)
G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO
VV § 709
Joa, passt! Same here
Wo war da in RLP eine Klagehäufung nach 260 ZPO? Hab ich iwie nicht so gesehen. Die Klägerin wollte doch nur die Bewilligung oder
2 Beklagte = subjektive Klagehäufung und damit zugleich Objektive Klagehäufung
08.04.2021, 19:54
Kommt morgen Kautelar? Nicht dass der Mist den die in RLP verzapfen zu uns rüber schwabbt und wir morgen ein Urteil oder sowas bekommen.
08.04.2021, 20:12
(08.04.2021, 19:21)Gast schrieb:(08.04.2021, 18:53)Gast schrieb: Was läuft in Nrw in Z4 meistens? oder in den anderen bundesländern?Wir hatten im Januar Kautelar im Vereinsrecht...muss jeder selber wissen ob das besser oder schlechter als ErbauR ist :D
Das ErbauR ist das Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein...gibt es ein ganzes Gesetz zu (ErbauG). Ist einfach ein dingliches Recht am Grundstück. Wie kann man das noch nie gehört haben?
Wirklich noch nie gehört! Ich habe in meiner ganzen Karriere auch noch nie eine Zwangsvollstreckungsklausur gehabt! Aber dann werde ich mir gleich nochmal kurz angucken, was das Erbbaurecht ist, wobei ich nicht glaube, dass das morgen in Nds kommen wird. Den bisherigen Sachverhalten zufolge wird es irgendwas gängigeres und dann als Kautelar und dann ist endlich Halbzeit
08.04.2021, 20:14
(08.04.2021, 19:27)Gast schrieb:(08.04.2021, 19:21)Gast schrieb:(08.04.2021, 18:53)Gast schrieb: Was läuft in Nrw in Z4 meistens? oder in den anderen bundesländern?Wir hatten im Januar Kautelar im Vereinsrecht...muss jeder selber wissen ob das besser oder schlechter als ErbauR ist :D
Das ErbauR ist das Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein...gibt es ein ganzes Gesetz zu (ErbauG). Ist einfach ein dingliches Recht am Grundstück. Wie kann man das noch nie gehört haben?
Ich gucke hier nur, weil meine Freundin schreibt. Ich bin gut durch zwei Examen gekommen und seit 3 Jahren Zivilrichter, ohne jemals das eine oder andere gesehen zu haben :D


08.04.2021, 20:18
(08.04.2021, 20:12)Gast schrieb: Wirklich noch nie gehört! Ich habe in meiner ganzen Karriere auch noch nie eine Zwangsvollstreckungsklausur gehabt! Aber dann werde ich mir gleich nochmal kurz angucken, was das Erbbaurecht ist, wobei ich nicht glaube, dass das morgen in Nds kommen wird. Den bisherigen Sachverhalten zufolge wird es irgendwas gängigeres und dann als Kautelar und dann ist endlich Halbzeit
Das zeigt wieder nur mal, dass das Examen nicht sinnvoll ist heutzutage, sondern unsinniges Zeug abfragt was keiner braucht (wie zB ErbbauR, ZVR in der Breite etc). Wäre viel schlauer Basics zu fragen und diese auch vorher zu lehren natürlich.
08.04.2021, 20:28
(08.04.2021, 20:18)Johan schrieb:(08.04.2021, 20:12)Gast schrieb: Wirklich noch nie gehört! Ich habe in meiner ganzen Karriere auch noch nie eine Zwangsvollstreckungsklausur gehabt! Aber dann werde ich mir gleich nochmal kurz angucken, was das Erbbaurecht ist, wobei ich nicht glaube, dass das morgen in Nds kommen wird. Den bisherigen Sachverhalten zufolge wird es irgendwas gängigeres und dann als Kautelar und dann ist endlich Halbzeit
Das zeigt wieder nur mal, dass das Examen nicht sinnvoll ist heutzutage, sondern unsinniges Zeug abfragt was keiner braucht (wie zB ErbbauR, ZVR in der Breite etc). Wäre viel schlauer Basics zu fragen und diese auch vorher zu lehren natürlich.
Die Idee ist ja glaub ich, dass die extra mal auf diese Nischengesetze zurückgreifen, weil die wissen, dass die so keiner kennt und man die sich dann anhand der Basics erschließen soll. Das macht ja dann angeblich einen guten Juristen aus, dass er sich auch in unbekannten Gesetzen zurecht findet.
Aber das das Examen in der Form unüberlegt ist, stimmt schon.
08.04.2021, 21:59
(08.04.2021, 17:43)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:28)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:23)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:10)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:07)Rlp schrieb: Hab ich auch gemachtich hoffe das ist kein ganz böser Fehler ist sondern nur ein - "so macht man das aber nicht"
Macht Kaiser in Rn. 456 auch so. Schlimm, wie Diskussionsteilnehmer*innen hier gleich wieder meckern, ohne zu wissen, dass der*die andere vielleicht doch Recht hatte.
Ohne es nachgeschlagen zu haben: Merkste mal, dass die zum Teil auch mal was falsch machen. Guck dir alte Prüfervermerke vom LJPA an. Es gibt keine Klausur, in der die Zulässigkeit der WK getrennt von der Begründetheit geprüft wird.
Insofern: Schlimm, wie Diskussionsteilnehmer*innen (lol, dein ernst?) hier gleich wieder meckern, ohne zu wissen, dass der*die (lol) andere vielleicht doch Recht hatte.
Ja, kann man bei mehreren Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfen so prüfen, aber nicht bei Klage und Widerklage.
Würde sogar so weit gehen zu sagen, dass die Darstellung I. ZLK Klage, II. ZLK WK, III. BG Klage, IV. BG WK so praxisfern ist, dass damit ein Bestehen nicht mehr möglich ist.
Jetzt macht doch die Leute hier nicht so verrückt. Das ist - natürlich - nicht so schlimm.
09.04.2021, 00:57
Es läuft mies. Mit der Kampagne werden wieder neue Dieselaner gezüchtet :-(
09.04.2021, 02:17
09.04.2021, 06:31
(08.04.2021, 19:52)Gast schrieb:(08.04.2021, 19:47)RLP schrieb:
(08.04.2021, 16:25)Gast schrieb:(08.04.2021, 16:09)RLP+ schrieb: A. Zulässigkeit der Klage [+]
P. Zuständigkeit
P. Streitgenossenschaft
B. Zulässigkeit der DWK
P. Zulässigkeit
P. Zuständigkeit
P. Rechtshängigkeit
C. Klagehäufung, § 260 ZPO
D. Begründetheit der Klage [-]
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (-)
P. Abtretung vom 09.01.2019 unwirksam
-> Beweiswürdigung
1. Privaturkunde, § 416 (-)
2. Zeugenvernehmung des RA (-) unergiebig
3. informatorische Anhörung (-)
E. Begründetheit der DWK (+)
I. § 812 I 1 2. Alt BGB (-)
- Etwas erlangt (+) Blockierstellung
- in sonstiger Weise (+)
- ohne Rechtsgrund auf dessen Kosten (+)
P. Abtretung iRd notariellen KV (+)
-> Beweiswürdigung
Urkunde; §§ 133, 157 BGB
F. Zinsen §§ 288, 291 (?)
G. Kostenentscheidung, § 92 II ZPO
VV § 709
Joa, passt! Same here
Wo war da in RLP eine Klagehäufung nach 260 ZPO? Hab ich iwie nicht so gesehen. Die Klägerin wollte doch nur die Bewilligung oder
2 Beklagte = subjektive Klagehäufung und damit zugleich Objektive Klagehäufung
Ohje stimmt, soweit hatte ich nicht mehr gedacht :D